Elke Durak: Wir gehen weiter nach Brüssel. Der Deutschlandfonds bleibt also für Arcandor unerreichbar, wenn es nach dem Willen der EU geht. Was geht das eigentlich alles Brüssel an und was unterscheidet Opel von Arcandor, dass die EU das eine erlaubt, das andere aber nicht? - Am Telefon ist Industriekommissar Günter Verheugen (SPD). Schönen guten Morgen!
Günter Verheugen: Guten Morgen!
Durak: Herr Verheugen, staatliche Zuwendungen an Unternehmen sind eigentlich nicht erlaubt, besagt der Vertrag, der EG-Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten. Weshalb gibt es Ausnahmen?
Verheugen: Die stehen auch im Vertrag.
Durak: Weshalb es sie gibt, war die Frage.
Verheugen: Es kann ja Situationen geben, in denen es einfach notwendig ist, das zu tun, zum Beispiel wenn aufgrund der weltwirtschaftlichen Entwicklung Unternehmen in Probleme geraten und umstrukturieren müssen, wenn Mitarbeiter umgeschult werden müssen, wenn Investitionen getätigt werden müssen, um neue Technologien zu entwickeln. Das alles ist geregelt.
Aber ich muss erst noch etwas richtigstellen. Da haben sich ja gestern in Deutschland einige aufgeregt, dass die Kommission gesagt hätte, Arcandor kann nicht genehmigt werden. Das ist einfach falsch. Die Leute, die sich da aufgeregt haben, können sich schon wieder abregen. Die Kommission hat nur gesagt, dass der Fall Arcandor, wenn er kommen sollte, der Kommission notifiziert werden muss, also muss angemeldet werden und muss von der Kommission geprüft und dann entweder genehmigt, oder abgelehnt werden. Zum Inhalt der Sache hat die Kommission überhaupt nichts gesagt.
Durak: Das heißt, Frau Kroes ist übers Ziel hinausgeschossen mit ihrer Information, oder wir haben falsch berichtet?
Verheugen: Nein! Es ist einfach falsch. Es ist eine Falschmeldung gewesen gestern, und aufgrund dieser Falschmeldung hat der Sprecher von Frau Kroes gestern bereits richtiggestellt, dass die Kommission eine solche Aussage nicht gemacht hat, sondern nur gesagt hat, wenn Deutschland auch im Falle Arcandor einen Kredit oder eine Bürgschaft geben will, dann geht das nicht automatisch durch unter dem Deutschlandfonds, sondern es muss angemeldet werden, und es muss geprüft werden, denn - so hat der Sprecher gesagt - die Schwierigkeiten von Arcandor haben nicht erst mit der großen Krise angefangen, also seit dem 1. August, sondern waren schon früher da.
Durak: Aber, Herr Verheugen, Sie wissen, was das heißt. Jetzt kommt als nächste Schlagzeile "Arcandor kann doch mit Hilfe der EU gerettet werden". Ist das in Ihrem Sinne?
Verheugen: Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen. - Ja! - Ich meine, ich bin sehr erstaunt gewesen über die Reaktionen gestern. Es ist eine anonyme Meldung gewesen, die irgendeine Agentur verbreitet hat, in der eine ungenannte Quelle gesagt hat, die Kommission würde das nicht genehmigen. Wir haben das sofort richtiggestellt, aber die deutsche Politik hat nicht reagiert.
Durak: Aber der Deutschlandfunk reagiert heute Morgen, auch mit Ihrer Hilfe.
Verheugen: Ja!
Durak: Ist das eine Möglichkeit, diese Ausnahmen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, oder fördert sie sie eigentlich nicht?
Verheugen: Vielleicht darf ich mal die Regeln erklären. Im Vertrag steht, dass staatliche Beihilfen prinzipiell verboten sind, wenn sie, wenn sie den europäischen Wettbewerb behindern oder wenn sie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union behindern. Dann ist geregelt, welche Ausnahmen es gibt, und eine der Ausnahmen sind sogenannte Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Die müssen angemeldet werden, und es muss, wie der Name ja bereits sagt, ein Umstrukturierungsmodell vorliegen. Das prüft die Kommission auf ihre ökonomische Stichhaltigkeit hin, und wenn das ein Geschäftsmodell ist, das die Garantie dafür gibt, dass das Unternehmen hinterher erfolgreich am Markt bestehen kann, genehmigt die Kommission die Beihilfen. Wenn sie davon nicht überzeugt ist, dann genehmigt sie sie nicht. In diesem Falle würde, wenn Deutschland sich entschlösse, etwas zu tun, genau dieses Verfahren ablaufen. Das Ergebnis kann niemand vorhersagen, das tue ich jetzt auch nicht. Nur es ist nicht richtig zu sagen, die Kommission hat jetzt bereits gesagt, es geht nicht.
Durak: Das haben wir jetzt schon klargestellt, und die andere Frage hätte ich Ihnen auch nicht gestellt, das würden Sie auch kaum beantworten. Aber eines hätte ich gerne noch zum Schluss gewusst, Herr Verheugen, weil wir ja sehr mit Deutschland auch beschäftigt sind in dieser Krisenrettungssituation: Sind wir eigentlich die einzigen, die Brüssel um Hilfe bitten, oder kommt das aus anderen Ländern auch?
Verheugen: Es kommt aus allen Ländern.
Durak: In welchen Bereichen?
Verheugen: In großer Zahl, aber in den meisten Fällen brauchen die Maßnahmen der Mitgliedsländer nicht angemeldet werden, weil wir für die Dauer der Krise den Mitgliedsländern mehr Flexibilität eingeräumt haben. Davon hat Herr zu Guttenberg gerade ja auch gesprochen. Der Deutschlandfonds ist ein Beihilfenmodell, das die Kommission im Grundsatz bereits genehmigt hat. Da braucht keine Einzelfallgenehmigung mehr eingeholt zu werden. Deshalb gibt es da sehr viel mehr, als wir überhaupt wissen.
Günter Verheugen: Guten Morgen!
Durak: Herr Verheugen, staatliche Zuwendungen an Unternehmen sind eigentlich nicht erlaubt, besagt der Vertrag, der EG-Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten. Weshalb gibt es Ausnahmen?
Verheugen: Die stehen auch im Vertrag.
Durak: Weshalb es sie gibt, war die Frage.
Verheugen: Es kann ja Situationen geben, in denen es einfach notwendig ist, das zu tun, zum Beispiel wenn aufgrund der weltwirtschaftlichen Entwicklung Unternehmen in Probleme geraten und umstrukturieren müssen, wenn Mitarbeiter umgeschult werden müssen, wenn Investitionen getätigt werden müssen, um neue Technologien zu entwickeln. Das alles ist geregelt.
Aber ich muss erst noch etwas richtigstellen. Da haben sich ja gestern in Deutschland einige aufgeregt, dass die Kommission gesagt hätte, Arcandor kann nicht genehmigt werden. Das ist einfach falsch. Die Leute, die sich da aufgeregt haben, können sich schon wieder abregen. Die Kommission hat nur gesagt, dass der Fall Arcandor, wenn er kommen sollte, der Kommission notifiziert werden muss, also muss angemeldet werden und muss von der Kommission geprüft und dann entweder genehmigt, oder abgelehnt werden. Zum Inhalt der Sache hat die Kommission überhaupt nichts gesagt.
Durak: Das heißt, Frau Kroes ist übers Ziel hinausgeschossen mit ihrer Information, oder wir haben falsch berichtet?
Verheugen: Nein! Es ist einfach falsch. Es ist eine Falschmeldung gewesen gestern, und aufgrund dieser Falschmeldung hat der Sprecher von Frau Kroes gestern bereits richtiggestellt, dass die Kommission eine solche Aussage nicht gemacht hat, sondern nur gesagt hat, wenn Deutschland auch im Falle Arcandor einen Kredit oder eine Bürgschaft geben will, dann geht das nicht automatisch durch unter dem Deutschlandfonds, sondern es muss angemeldet werden, und es muss geprüft werden, denn - so hat der Sprecher gesagt - die Schwierigkeiten von Arcandor haben nicht erst mit der großen Krise angefangen, also seit dem 1. August, sondern waren schon früher da.
Durak: Aber, Herr Verheugen, Sie wissen, was das heißt. Jetzt kommt als nächste Schlagzeile "Arcandor kann doch mit Hilfe der EU gerettet werden". Ist das in Ihrem Sinne?
Verheugen: Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen. - Ja! - Ich meine, ich bin sehr erstaunt gewesen über die Reaktionen gestern. Es ist eine anonyme Meldung gewesen, die irgendeine Agentur verbreitet hat, in der eine ungenannte Quelle gesagt hat, die Kommission würde das nicht genehmigen. Wir haben das sofort richtiggestellt, aber die deutsche Politik hat nicht reagiert.
Durak: Aber der Deutschlandfunk reagiert heute Morgen, auch mit Ihrer Hilfe.
Verheugen: Ja!
Durak: Ist das eine Möglichkeit, diese Ausnahmen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, oder fördert sie sie eigentlich nicht?
Verheugen: Vielleicht darf ich mal die Regeln erklären. Im Vertrag steht, dass staatliche Beihilfen prinzipiell verboten sind, wenn sie, wenn sie den europäischen Wettbewerb behindern oder wenn sie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union behindern. Dann ist geregelt, welche Ausnahmen es gibt, und eine der Ausnahmen sind sogenannte Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Die müssen angemeldet werden, und es muss, wie der Name ja bereits sagt, ein Umstrukturierungsmodell vorliegen. Das prüft die Kommission auf ihre ökonomische Stichhaltigkeit hin, und wenn das ein Geschäftsmodell ist, das die Garantie dafür gibt, dass das Unternehmen hinterher erfolgreich am Markt bestehen kann, genehmigt die Kommission die Beihilfen. Wenn sie davon nicht überzeugt ist, dann genehmigt sie sie nicht. In diesem Falle würde, wenn Deutschland sich entschlösse, etwas zu tun, genau dieses Verfahren ablaufen. Das Ergebnis kann niemand vorhersagen, das tue ich jetzt auch nicht. Nur es ist nicht richtig zu sagen, die Kommission hat jetzt bereits gesagt, es geht nicht.
Durak: Das haben wir jetzt schon klargestellt, und die andere Frage hätte ich Ihnen auch nicht gestellt, das würden Sie auch kaum beantworten. Aber eines hätte ich gerne noch zum Schluss gewusst, Herr Verheugen, weil wir ja sehr mit Deutschland auch beschäftigt sind in dieser Krisenrettungssituation: Sind wir eigentlich die einzigen, die Brüssel um Hilfe bitten, oder kommt das aus anderen Ländern auch?
Verheugen: Es kommt aus allen Ländern.
Durak: In welchen Bereichen?
Verheugen: In großer Zahl, aber in den meisten Fällen brauchen die Maßnahmen der Mitgliedsländer nicht angemeldet werden, weil wir für die Dauer der Krise den Mitgliedsländern mehr Flexibilität eingeräumt haben. Davon hat Herr zu Guttenberg gerade ja auch gesprochen. Der Deutschlandfonds ist ein Beihilfenmodell, das die Kommission im Grundsatz bereits genehmigt hat. Da braucht keine Einzelfallgenehmigung mehr eingeholt zu werden. Deshalb gibt es da sehr viel mehr, als wir überhaupt wissen.