
Das Gutachten wurde von einer Stuttgarter Anwaltskanzlei erstellt. Diese teilte in einem Schreiben mit, eine Prüfung habe ergeben, dass die Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf unbegründet und substanzlos seien. Es handele sich aber ausdrücklich um eine vorläufige Einschätzung. Eine ausführliche rechtliche Bewertung solle gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
In der Sache geht es um die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf und um die Habilitationsschrift ihres Mannes und um die Frage, welche Bedeutung ähnliche Fußnoten, Textstellen und Überschriften haben.
Klingbeil bekräftigt: SPD hält an Brosius-Gersdorf fest
SPD-Chef Klingbeil erklärte, man halte an Brosius-Gersdorf als Kandidatin fest. Sie sei eine geeignete und professionelle Expertin. Die von der Union gegen sie angeführten Vorwürfe seien mit dem Kurzgutachten ausgeräumt.
Kurz vor der geplanten Richterwahl im Bundestag am Freitag waren in diesem Zusammenhang Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Die gesamte Wahl - also auch die der beiden anderen Kandidaten - wurde schließlich abgesetzt, weil es in der Union Vorbehalte gegen die SPD-Kandidatin gab. Die Union begründete ihre Kritik unter anderem mit der Haltung der Juristin zum Thema Abtreibung.
"Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten"
Brosius-Gersdorf äußerte sich im ZDF nochmals zu den Vorwürfen und wies erneut Behauptungen zurück, sie sei linksradikal. Sie betonte, so wie zuvor bereits in einer Erklärung, sie vertrete gemäßigte Positionen aus der Mitte der Gesellschaft. Die Juristin berichtete im ZDF außerdem von massiven Drohungen gegen sie, vor allem per E-Mail.
Auf die Frage, ob der Streit um ihre Position dem Bundesverfassungsgericht schaden könnte, sagte die Staatsrechtlerin, sobald dies auch nur drohte, würde sie an ihrer Nominierung nicht festhalten. Einen solchen Schaden könnte sie nicht verantworten.
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Diese Nachricht wurde am 16.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.