Mittwoch, 24. April 2024

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Hamburg will "Containern" legalisieren
"Das als Diebstahl zu bestrafen, halte ich für zu weitgehend"

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) will das "Containern", das Sammeln von weggeworfenen Lebensmittel aus Müllcontainern, legalisieren. Man müsse sich fragen, ob es richtig sei, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte gegen etwas einzusetzen, das einen guten Zweck verfolge, sagte Steffen im Dlf.

Till Steffen im Gespräch mit Ute Meyer | 31.05.2019
Eine Frau wühlt in einem Container nach weggeworfenen Lebensmitteln
Viele der von den Supermärkten weggeworfenen Lebensmittel sind noch gut - und noch mehr Menschen fänden Verwendung für sie (imago images / Sabine Gudath)
Ute Meyer: Ende Januar sind in im Bayerischen Fürstenfeldbruck zwei Studentinnen vom Gericht verwarnt worden, weil sie nachts vor einem Supermarkt weggeworfene Lebensmittel aus einem Container genommen hatte. Das Urteil hat für einige Debatten gesorgt, ob man von Diebstahl sprechen kann, wenn jemand Lebensmittel aus dem Abfall holt. Wenn es nach dem Justizsenator von Hamburg, Till Steffen von den Grünen geht, soll es in Zukunft zu derartigen Gerichtsprozessen gar nicht mehr kommen – er will einen Antrag stellen, dass das sogenannte "Containern" legalisiert wird. Till Steffen, Justizsenator von Hamburg: Was soll so eine Legalisierung des Containerns aus Ihrer Sicht bringen?
Till Steffen: Ja, das Strafrecht ist ja nur dafür da, an der Stelle einzugreifen, wo es wirklich unbedingt nötig ist, dass wir Leute bestrafen für ein bestimmtes Verhalten, was wir problematisch finden. Jetzt muss man ja sehen, es werden Millionen Tonnen von Lebensmitteln weggeworfen, das ist einer sehr große Ressourcenverschwendung, die müssen hergestellt werden, dann entstehen Schadstoffe bei ihrer Verwertung, meistens werden die Sachen ja verbrannt. Wenn dann Leute kommen und sagen, ey, ich habe noch eine Verwendung dafür, dann tun sie ja was Gutes, und das gehört deswegen nicht bestraft.
Meyer: Aber laufen die Supermärkte bei einer Legalisierung da nicht Gefahr, dass mehr Menschen vielleicht den Geschäftsschluss abwarten und sich dann lieber umsonst aus dem Container bedienen?
Steffen: Also es ist natürlich so, dass es auch andere Wege gibt, dafür zu sorgen, dass solche Lebensmittel, die nicht mehr gebraucht werden, einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden. Viele Supermärkte machen das ja auch schon, aber viele auch nicht. Also zum Beispiel, das den Tafeln zur Verfügung zu stellen, die ja Obdachlose versorgen, ist eine sinnvolle Maßnahme. Wer da Sorgen hat, der sollte sich natürlich in der Richtung orientieren, aber ich finde tatsächlich, zu sagen, also das wird jetzt mit Schaden auch für die ganze Allgemeinheit, weil die Ressourcen sind natürlich unwiederbringlich verloren, zu sagen, das wird jetzt im großen Umfang weggeworfen, das ist sicherlich kein sinnvoller Weg.
Perspektive der Justizpolitik verändern
Meyer: Aber wenn ich das so raushöre, ist ja vielleicht die Legalisierung des sogenannten Containerns gar nicht der Kern oder gar nicht die Lösung des Problems, sondern man müsste wahrscheinlich das Wegwerfen an sich verhindern.
Steffen: Es ist sicher sinnvoll, dass Supermärkte auch darüber nachdenken, wie sie ihre eigene ganze Logistik organisieren, wie sie dafür sorgen, das jetzt nicht in großem Umfang Sachen vorgehalten werden, die gar nicht gebraucht werden. Das ist sicherlich sinnvoll, dass da ein Anreiz gesetzt wird, aber aus der Perspektive der Justizpolitik müssen wir ja immer fragen, ist es eigentlich richtig, dass jetzt Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte einsetzen, um dann irgendwie etwas zu verfolgen, wo wir sagen würden, ja und, ist doch eigentlich ganz gut, wenn die Sachen noch benutzt werden. Ich finde, da sollten wir tatsächlich diese Personalressourcen für ganz andere Aufgaben benutzen, wo wir tatsächlich sagen, da müssen Straftäter verfolgt werden.
Meyer: Aber wenn zum Beispiel nachts über Zäune geklettert und in Mülltonnen gewühlt wird, kann ich schon verstehen, dass ein Supermarktbetreiber das vielleicht nicht ganz so toll findet.
Steffen: Ja, das sind ja auch zwei unterschiedliche Dinge. Viele Mülltonnen sind ja auch ganz offen zugänglich. Also man muss gar nicht weiter irgendwelche Dinge überwinden. Was natürlich nicht geht ist, jetzt in irgendwelche Keller eindringen und da nach Lebensmitteln suchen. Das soll ja gar nicht damit beabsichtigt sein, aber vielfach ist es ja so, dass die Sachen direkt auch so zur Verfügung gestellt werden, dass die Müllabfuhr unmittelbar drankommt – so ist es ja dann organisiert –, und wenn da jemand sagt, Moment mal, bevor das jetzt hier in den Müllwagen geht, dann nehme ich es doch, das ist doch eigentlich eine total sinnvolle Sache. Das dann als Diebstahl zu bestrafen und zu sagen, da muss der Schutz des Eigentums durch das Strafrecht garantiert werden, ich halte das für zu weitgehend.
Wegwerfverbot für Supermärkte als Alternative
Meyer: Länder wie Frankreich, die sind da ja radikaler, würde ich mal sagen. Seit 2016 gilt da ein Wegwerfverbot für Supermärkte. Dort müssen größere Supermärkte unverkaufte Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen schenken. Warum setzen Sie sich nicht dafür ein?
Steffen: Ich finde, das konkurriert überhaupt nicht. Es wäre beides total sinnvoll. Das kann man sicherlich auch machen. Dadurch kriegt man natürlich dann insbesondere große Supermärkte zu fassen, dass man hier dafür sorgt, dass ein solcher Weg für eine andere Verwendung eröffnet wird. Gleichwohl bleibt ja die Frage, muss dann, also gerade wenn eben bei anderen eine solche Pflicht bestehen würde, muss dann in anderen Fällen, bei irgendwelchen kleineren Geschäften, muss dann da das Strafrecht eingreifen, oder kann man dann nicht sagen, na ja, wenn sich das sozusagen einfach so organisiert, dass irgendjemand, der das sinnvoll gebrauchen kann, an sich nimmt, dann ist doch alles gut. Deswegen sage ich, also da brauchen wir das Strafrecht an der Stelle nicht.
Meyer: Das heißt, es wäre eine Ausnahme im Strafrecht, dass das Nehmen von Lebensmitteln kein Diebstahl wäre, oder wie soll so ein Gesetz aussehen?
Steffen: Man kann das auf zwei Wegen regeln. Man kann entweder im Strafrecht sagen, ein Diebstahl liegt nicht vor, wenn eine solche Situation gegeben ist. Man kann aber auch andererseits sagen, man definiert den Begriff des Eigentums anders. Wenn ich einfach so irgendwas auf der Straße liegenlasse, dann gilt das Eigentum auch so als aufgegeben, und diese Grenze kann man noch etwas weiter verändern und sagen, in dem Moment, wo ich das in meine Mülltonne tue und damit auch sage, ich will es nicht mehr haben, greift der Schutz des Eigentums nicht mehr, und dann ist es auch nicht mehr mein Eigentum, sondern das Eigentum ist aufgegeben.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.