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Hamburger Helmut-Schmidt-Airport
Was der Stromausfall am Flughafen kostet - und wen

Etwa 30.000 Flugpassagiere waren vom gestrigen Stromausfall am Helmut-Schmidt-Airport in Hamburg betroffen. Die Fluggesellschaften könnten versuchen, sich ihre Verluste vom Flughafen erstatten zu lassen, sagt ein Branchenkenner. Aber an wen wenden sich Privatleute, die ihren Flug verpasst haben?

Von Axel Schröder | 04.06.2018
    Zahlreiche Flugreisende stehen während eines Stromausfalls im Flughafen.
    Viele tausend Passagiere saßen gestern am Boden fest, als am Hamburger Helmut-Schmidt-Airport der Strom ausfiel (picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa)
    Der Flugbetrieb auf dem Helmut-Schmidt-Airport läuft fast schon wieder regulär. 214 Flugzeuge sollen planmäßig landen und abheben. 32 Flüge fallen aber auch heute noch aus. Rund 30.000 Passagiere waren vom gestrigen Stromausfall auf dem Flughafen betroffen. All jene, die ihre Flugreise nicht antreten konnten und den Ticketpreis erstattet bekommen wollen, müssten dafür zunächst bei ihrer Fluggesellschaft nachfragen, so Katja Bromm, die Sprecherin des Flughafen-Betreibers:
    "Die Fluggäste wenden sich immer zuerst an die Fluggesellschaft. Ich habe auch schon gesehen: Große Fluggesellschaften haben auch schon Passagieren auf ihrer Internetseite Informationen bereitgestellt. Erster Ansprechpartner ist immer die Fluggesellschaft."
    Stromausfall als "außergewöhnlicher Umstand"
    Lars Watermann von der Hamburger Firma EU-Flight kümmert sich bei ausgefallenen Flügen darum, dass Reisende mögliche Entschädigungszahlungen für einen entgangenen Urlaub bekommen. Im konkreten Fall macht er den vom Stromausfall Betroffenen aber wenig Hoffnung:
    "Grundsätzlich haben diese Leute keinen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung, weil es hierbei eindeutig um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Dieser außergewöhnliche Umstand führt dazu, dass die Fluggesellschaften sie nicht entschädigen müssen."
    Die Betroffenen dürfen von ihrer Fluggesellschaft einen Ersatzflug verlangen. Dieser Flug darf aber nicht wesentlich teurer sein als der ursprünglich gebuchte, so Lars Watermann von EU-Flight. Auch könnten Verpflegungskosten oder die Kosten für Hotelübernachtungen von den Fluggesellschaften eingefordert werden. In jedem Fall sei es dafür aber nötig, die Belege für die Verpflegung und die Hotelrechnung vorlegen zu können.
    Airlines könnten Regresszahlungen prüfen
    Eine Erstattung des Ticketpreises kommt nur für Reisende in Frage, die vom Angebot der Umbuchung ihres Flugs keinen Gebrauch machen, die ihren Urlaub also nicht einfach einen Tag später beginnen.
    "Wenn jemand den Flug nicht angetreten hat, weil ein Termin nicht erreicht werden konnte oder weil man schlichtweg keine Lust mehr hatte, zu verreisen, dann hat er natürlich einen Anspruch darauf, dass die Fluggesellschaft den Flugpreis, und zwar komplett, erstattet."
    Lars Watermann geht davon, dass die Fluggesellschaften zumindest prüfen werden, ob sie am Ende von der Hamburg Airport GmbH Regresszahlungen verlangen können. Immerhin war der Blackout nicht durch die Airlines, sondern durch einen Kurzschluss an einer der zentralen Stromleitungen des Flughafens entstanden.
    Schaden im ein- bis zweistelligen Millionenbetrag
    Der Schaden für die Airlines, schätzt Watermann, könne einen hohen einstelligen, vielleicht sogar zweistelligen Millionenbetrag erreichen. Flughafen-Sprecherin Katja Bromm möchte dazu nicht Stellung nehmen:
    "Wir analysieren ja jetzt erst mal die Situation. Woran hat es gelegen? Und wir haben jetzt keine Glaskugel, um zu gucken: was ist jetzt zum Beispiel in fünf Stunden. Da gucken die Techniker erst. Und dann ist es bestimmt nochmal spannend, wie wir das verhindern können und wie es weitergeht."
    Schon morgen, so Flughafensprecherin Katja Bromm, wird der Betrieb wieder ganz nach Plan laufen. Die Ursachenforschung wird aber weitergehen.