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Handy-Parken
Parkgebühren per Handy begleichen

Das Mobiltelefon ist zum Alleskönner geworden, außer telefonieren, Nachrichten verschicken, Filme schauen und im Internet surfen kann man auch Parkuhren damit füttern. Das Ganze natürlich nur virtuell - viele Städte haben Handy-Parkzonen eingerichtet, die Abrechnung der Parkzeit erfolgt über das Telefon per SMS oder über einen Anruf. Doch das funktioniert anscheinend nicht immer.

Von Thomas Wagner | 17.09.2014
    Eine Hand tippt vor einem Auto-Lenkrad in ein Handy.
    Parken per Handy - das heißt: Der Autofahrer, der seinen Wagen parkt, schickt eine SMS an eine am Fahrbahnrand angegebene Nummer oder ruft dort an. (dpa/picture alliance/Arno Burgi)
    Parkgebühren zahlen so bequem wie möglich - Hans-Jörg Schraitle vom Amt für Bürgerservice der Stadt Friedrichshafen:
    "Wir haben im Frühjahr 2010 das Handy-Parken in Friedrichshafen eingeführt, und zwar auf allen oberirdischen bewirtschafteten Parkierungsflächen. Dort ist überall das Parken per Handy möglich".
    Parken per Handy - das heißt: Der Autofahrer, der seinen Wagen parkt, schickt eine SMS an eine am Fahrbahnrand angegebene Nummer oder ruft dort an. Das Gleiche tut er, wenn er wieder wegfährt - und schon wird die fällige Parkgebühr von der nächsten Handy-Rechnung abgebucht. Einfacher geht's eigentlich nicht. Soweit die Theorie. Die Praxis allerdings sieht manchmal anders aus.
    "Also ich wollte ein Parkticket per SMS ziehen, hab' die Nummer ins Handy eingegeben und die SMS dahin geschickt. Ich bin weggegangen und habt geglaubt: Ich hab' ganz normal ein Parkticket gelöst."
    Fall erledigt, glaubte diese Autofahrerin. Doch: Als sie über eine Stunde später auf ihr Handy schaute, wollte sie erst ihren Augen nicht trauen:
    "Dann kam die Antwort: Der Parkvorgang wurde nicht gestartet, weil ihr Konto nicht belastet werden konnte. Ich habe diese SMS dummerweise auch erst am Nachmittag bemerkt. Und als ich zurückkam, hing leider schon das Strafticket unterm Scheibenwischer."
    Ein Beweis dafür, dass "Handy-Parken" manchmal seine Tücken hat. Die Erklärung:
    "Es ist einfach so, dass es in allen großen Netzen funktioniert. Aber die kleinen sogenannten Discounter unter Umständen diesen Dienst sperren. Wir vermuten, dass Kostengründen dahinter stecken."
    So Carsten Puhl, Sprecher des Unternehmens „Mobile City GmbH" in Saarbrücken, das für über 50 deutsche Städte Handy-Parken auf öffentlichen Parkplätzen organisiert und dafür auch die technische Infrastruktur bereitstellt. Einige Handy-Provider, meistens so genannte Discounter mit besonders günstiger Grundgebühr, lassen die Abbuchung der Parkgebühren von der Handy-Rechnung nicht zu, weil dies, so Carsten Puhl, mit hohem Aufwand verbunden sei.
    "Und wir gehen davon aus, dass es kleineren Anbietern schlichtweg zu kompliziert war, das in dieser Form umzusetzen."
    "Handy-Parken" funktioniert nicht immer
    Also zurück zu passendem Kleingeld und Parkautomat für diejenigen, die Kunde solcher kleineren Anbieter sind? Ganz so ist es nicht. Hans-Jörg Schraitle von der Stadt Friedrichshafen:
    "Deswegen gibt es auch zwei Möglichkeiten des Handy-Parkens: Nämlich die registrierten Nutzer und die Spontan-Parker."
    Doch nur die sogenannten "Spontan-Parker", die spontan ihre Parkgebühr per Handy errichten wollen, laufen Gefahr, dass der Zahlvorgang vom Provider zurückgewiesen wird. Um diese Gefahr von vornherein zu entgehen, empfiehlt Carsten Puhl von "Mobile City":
    "Es gibt die Möglichkeit, sich bei uns zu registrieren auf der Plattform, dort einfach eine bestimmte Zahlart zu hinterlegen, zum Beispiel das bekannte Lastschriftverfahren. Und dann können auch kleinere Discounter benutzt werden."
    In diesem Fall nämlich werden die Parkgebühren nicht mehr von der Handyrechnung abgebucht, sondern vom Konto des registrierten Nutzers bei „Mobile City" oder einem der anderen Betreiber von Handy-Parksystemen in Deutschland.
    "Also Sie rufen bei uns an oder schicken uns eine SMS. Und dann erkennt unser System die Telefonnummer und weiß sofort: Da gibt es ein bestimmtes Konto. Dann werden Sie über das von Ihnen gewählte Abrechnungsverfahren abgerechnet. Das kann zum Beispiel auch Pre-Paid sein. Sie können per Vorabweisung einen bestimmten Pre-Paid-Betrag einzahlen und den dann abparken."
    Möglichkeit der minutengenauen Abrechnung
    Die Zahl der registrierten Handy-Parker steige daher auch kontinuierlich an, heißt es bei "Mobile City". Und das hat neben der Bequemlichlichkeit des Zahlvorgangs einen weiteren Grund: An den Automaten öffentlicher Parkplätze ohne Schrankensysteme können die Fahrer zumeist nur Parkscheine über bestimmte vorgegebene Zeiträume ziehen, also beispielsweise für zehn Minuten, eine halbe oder ganze Stunde, ohne wirklich genau zu wissen, wann man genau zurückkommt. Beim Handy-Parken besteht dagegen die Möglichkeit der minutengenauen Abrechnung zwischen An- und Abmeldung des Nutzers. Hans-Jörg Schraitle vom Amt für Bürgerservice in Friedrichshafen:
    "Ich denke, es gibt kein faireres System, wie das, dass man Minuten genau abrechnet, nämlich genau von dem Zeitpunkt an, wo ich den Parkvorgang starte, bis genau zu dem Zeitpunkt, wo ich das Parken beende."
    In diesem Vorteil liegt aber zugleich eine weitere Tücke: Was, wenn ein Nutzer zwar den Parkvorgang anmeldet, aber die Abmeldung per Handy schlicht und ergreifend vergisst? Dann läuft die virtuelle Parkuhr weiter und immer weiter, obwohl der Nutzer mit seinem Auto längst auf und davon ist. Carsten Puhl von "Mobile City":
    "Da passiert es immer mal wieder dem einen oder anderen Nutzer, dass er vergisst, sich abzumelden. Aber wir sind in der Regel dann immer sehr kulant und kommen dem Nutzer da auch stark entgegen."