Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Hasskommentare im Netz
"Diese Pöbelei wirkt sich auf das analoge Leben aus"

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas gegen Hasskommentare in den Sozialen Netzwerken sei nicht ausreichend, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast im DLF. Das Vorhaben beziehe sich nur auf strafbare Inhalte. Dabei blieben viele Absender mit ihren Formulierungen absichtlich in einem Graubereich.

Renate Künast im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann | 15.03.2017
    Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne).
    Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) fordert eine Debatte über die inhaltliche Verantwortung von Social Media Plattformen. (imago / Christian Thiel)
    Wie Facebook und Co. mit Hass und Beleidigungen umgehen müssten, die nicht den Straftatbestand erfüllen, werde nicht angesprochen, kritisierte Künast im Interview mit dem Deutschlandfunk.
    Maas will Internetkonzerne und Soziale Medien dazu zwingen, strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden, bei komplizierten Fällen binnen sieben Tagen zu löschen oder zu sperren. Lob kam vom Zentralrat der Juden in Deutschland.
    Allerdings gebe es noch "jede Menge Lücken", betonte Künast. Vor allem müsse die Frage diskutiert werden, ob Plattformen "nach dem Telekommunikationsgesetz behandelt werden, oder ob sie Medienunternehmen sind". Dann wären sie auch verantwortlich für ihre Inhalte, so wie Zeitungen.

    Das Interview in voller Länge:
    Dirk-Oliver Heckmann: Die ehemalige Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Renate Künast, sie wurde kürzlich zum Zielobjekt von Leuten, die Fake News, also Falschmeldungen, verbreiteten. Im Zusammenhang mit dem Mord an einer Freiburger Studentin und der Festnahme eines Verdächtigen hat ein Facebook-Nutzer ein Foto des mutmaßlichen Täters verbreitet, der sich als Flüchtling in Deutschland aufhält. Darunter ein angebliches Zitat von Renate Künast, wonach der "traumatisierte junge Flüchtling zwar getötet habe, man müsse ihm aber jetzt trotzdem helfen." Das Problem: Renate Künast hat das nie gesagt und hat mit einer Strafanzeige reagiert.
    Es gibt aber noch viel schlimmere Hassbotschaften im Netz bis hin zur Leugnung des Holocaust. Was tun gegen diese Hass-Postings und Fake News dieser Art? Bundesjustizminister Heiko Maas hat gestern dazu einen Gesetzentwurf vorgestellt, der deftige Strafen vorsieht für den Fall, dass strafbare Aussagen nicht zeitnah gelöscht werden, Strafen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro. – Am Telefon ist jetzt Renate Künast von Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Guten Morgen, Frau Künast.
    "Es ist ein überfälliger Gesetzentwurf"
    Renate Künast: Guten Morgen, Herr Heckmann.
    Heckmann: Herr Maas erhöht also den Druck auf Facebook, Twitter und andere Netzwerke. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, wird das Problem dann gelöst sein?
    Künast: Es ist ein überfälliger Gesetzentwurf. Herr Maas hat ja auch schon lange sich mit dem Thema beschäftigt, aber dann immer auf der Ebene der freiwilligen Vereinbarung, zum Beispiel mit Facebook. Aber jetzt muss dieser Referentenentwurf, der ja noch nicht mal der einer Regierung ist, sondern nur von Herrn Maas, irgendwie ins Parlament kommen, damit wir beraten können und vielleicht noch verabschieden können in dieser Legislaturperiode. Aber trotzdem bleiben ein paar Fragen unklar. Der ganze Gesetzentwurf bezieht sich einmal nur auf strafbare Inhalte. Die Frage, wie Facebook und andere eigentlich mit Hass umgehen, mit Zersetzung, mit einer Diskriminierung, die noch nicht strafbar ist, ist hier überhaupt nicht angetippt, und das ist eigentlich auch ein wirkliches Problem, zumal viele sich ja bewusst in den Graubereich begeben und gerade um die Rechtsprechung zu Beleidigung und anderen Straftatbeständen herumformulieren.
    Telekommunikation oder Medienunternehmen?
    Heckmann: Aber man kann vielleicht auch nicht alles auf einmal lösen. Man muss vielleicht auch eine gewisse Grenze auch ziehen. – Frau Künast, Sie haben ja in Ihrem Fall mit einer Strafanzeige reagiert. Zeigt das nicht, dass der Rechtsstaat eigentlich bereits alle Instrumente zur Verfügung stellt?
    Künast: Na ja. Es kommt erst mal darauf an, was aus der Strafanzeige rauskommt. Viele Sachen werden heutzutage eingestellt, Herr Heckmann. Bei mir war es ja noch ein relativ einfaches Zitat. Gerade Frauen sind durch Herabwürdigung und für meine Begriffe Beleidigung sehr stark betroffen im Netz, und da, muss ich Ihnen sagen, werden diese Anzeigen natürlich aufgenommen, aber irgendwie wird Beleidigung da seltsam ausgelegt, muss ich Ihnen mal sagen. Und dann sind die Staatsanwaltschaften im wahrsten Sinne des Wortes total überfordert. Und was auch nicht angegangen wird ist die ganze Debatte Fake News, weil das ist ja nicht zwingend eine Beleidigung. Fake News kann ja einfach nur ein behauptetes falsches Zitat von Ihnen oder von mir sein.
    Und es wird eine Debatte, die in Brüssel nicht angepackt wird, nicht angetippt von Herrn Maas, nämlich die Frage, ob das jetzt eigentlich weiter nur Plattformen sind, die nach dem Telekommunikationsgesetz behandelt werden, oder ob sie Medienunternehmen sind. Dann hätten die Plattformen ähnlich wie Medien, Zeitungen, Radio und andere, tatsächlich mehr Pflichten. Es sind noch jede Menge Lücken. Immerhin hätten wir dann eine Vorlage, aber noch ist es nur Herr Maas und nicht die Regierung.
    "Wir sind für den Inhalt nicht verantwortlich"
    Heckmann: Okay, die Botschaft ist angekommen. Wir werden mal sehen, was dabei herauskommt. Ich möchte den ersten Punkt, den Sie genannt hatten, noch mal aufgreifen, Frau Künast. Sie hatten gerade gesagt, Beleidigungen werden etwas seltsam ausgelegt von den Gerichten, zu lasch verfolgt, wenn ich Sie da richtig verstehe. Das heißt, das Problem liegt doch dann eher bei der Justiz und nicht in der Frage der sozialen Netzwerke.
    Künast: Nein. Hier ist es zum Teil nicht bei den Gerichten, sondern schon bei der Staatsanwaltschaft, die das etwas seltsam auslegt. Das ist ein Problem. Aber, Herr Heckmann, es liegt deshalb nicht nur dort, sondern warum sage ich, das ist das eine Problem, dass wir auf Rechtsprechung überhaupt warten müssen und ob der BGH diese Umgehung und Tricks, die einige da machen, mal anders bewertet in Zukunft. Aber unabhängig davon müssen wir uns doch mit der Frage beschäftigen: Die Verbraucher haben hier Kommunikationsplattformen, die anders als Zeitungen sagen, wir sind für den Inhalt überhaupt nicht verantwortlich. Die machen allerdings auch Inhalte, indem sie über ihre Algorithmen Themen nach vorne ziehen zum Beispiel. Sie sagen aber, für den Inhalt sind wir überhaupt nicht verantwortlich, damit haben wir nichts zu tun. Ich finde, das wird dem Ganzen nicht gerecht.
    "Diese digitale Welt wirkt auch im Analogen"
    Heckmann: Aber trotzdem gibt es hier ein Problem, Frau Künast, wenn ich da kurz einhaken darf. Und zwar wird doch im Prinzip jetzt die Prüfung mehr oder weniger der Frage, ob etwas juristisch relevant ist, ja oder nein, auf die Ebene von privaten Unternehmen verlagert. Ist das nicht auch ein rechtsstaatliches Problem?
    Künast: Ja, auf der einen Seite ist es ein rechtsstaatliches Problem, sagen viele, zumal bevor die Strafbehörden irgendwie agieren oder ihre Einschätzung geben, würden die dann schon löschen und löschen müssen. Aber ich frage mal zurück, Herr Heckmann: Würden Sie eigentlich, wenn Sie in einer Kneipe, in einem Restaurant angepöbelt werden, auch sagen, das ist jetzt ein rechtsstaatliches Problem, dass der Kneipenwirt jetzt nicht Hausverbot erteilen kann bei jemandem, der Ihnen gegenüber immer sich in der Grauzone zwischen grob unhöflich und strafbar verhält. Da würden Sie auch akzeptieren, dass diese Person irgendwie reagiert, und sagen, das gehört zum sozialen Frieden dazu.
    Mit 30 Millionen Nutzern in Deutschland von Facebook wirkt sich diese ganze Pöbelei, selbst wenn sie noch nicht strafbar ist, doch auf das reale, auf das analoge Leben aus. Das beeinflusst. Selbst Bürgermeister treten von ihren Ämtern zurück, weil sie angepöbelt werden. Da stellt sich auch die Frage nicht nur für diesen Punkt, sondern wollen wir eigentlich, dass diese digitale Welt, die im Analogen auch wirkt und Druck auslöst, einfach so munter weitermacht und sagt, da werden Leute gemobbt, angepöbelt, wir wissen, was das für junge Leute bedeutet, und wir reagieren nicht und Facebook hält sich einfach raus, habe ich nichts mit zu tun. Wenn Zeitungen das täten, würden wir es nicht akzeptieren.
    Heckmann: Die Digitalwirtschaft, die übt dennoch Kritik an diesem Gesetzentwurf. Sie sagt, sie befürchtet wahre Löschorgien, weil ein Unternehmen im Zweifelsfall lieber mal ein paar mehr Postings von der Bildfläche verschwinden lässt als weniger, aus Angst vor den Strafen, die drohen. Ist das nicht auch eine Gefahr?
    "Auch Wirtschaft hat Verantwortung für die Gesellschaft"
    Künast: Ja, da haben Sie einen Punkt. Ich würde jetzt nicht sagen, dass man nur auf die Ebene gehen kann, dass auf der einen Seite gelöscht wird. Man muss ja auch sehen, was das mit allen anderen macht. Insofern hat Wirtschaft, haben Unternehmen auch eine soziale Verantwortung fürs Individuum und die Gesellschaft.
    Aber durchaus haben Sie einen richtigen Punkt angetippt. Da ist jetzt auch der Punkt. Wenn Sie nur auf strafbar reduzieren, das würde ja voraussetzen, dass die Unternehmen das statt der Staatsanwaltschaften so machen. Daran sehen Sie, dass der Gedanke, der dahinter steckt, eigentlich nicht ganz stimmt. Deshalb glaube ich, dass man gar nicht umhin kommt, sich wirklich ernsthaft mit dem Punkt auseinanderzusetzen, dass es nicht nur um Strafbarkeit geht, sondern auch um diese Pöbelei. Die Wirtschaft wird sich darüber nicht nur freuen, aber auch Wirtschaft hat Verantwortung für die Gesellschaft. Wir können das nicht zulassen. Gerade in den letzten Tagen habe ich mich viel in Schulen über dieses Thema unterhalten und dann sieht man, es löst Druck aus. Und wir verändern diese Gesellschaft auch, wenn wir an der Stelle diese zersetzenden Posts einfach so zulassen. Oder wir müssen alle rausgehen!
    Heckmann: Ganz kurz, Frau Künast. Denken Sie, dass der Gesetzentwurf noch umgesetzt wird?
    Künast: Es ist extrem knapp. Wir haben ja nur noch, ich glaube, sechs oder sieben Sitzungswochen. In dem Zeitpunkt zu beraten, mit Anhörung oder so, ist extrem knapp. Deshalb sage ich ja, es ist nur ein Gesetz von Herrn Maas. Er hat es sehr knapp vorgelegt.
    Heckmann: Renate Künast war das von Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Frau Künast, danke Ihnen für dieses Gespräch.
    Künast: Ich danke auch.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.