Archiv

Verfassungsgerichtsurteil
Haushaltsausschuss verschiebt Beschluss über den Etat 2024

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat seinen Beschluss über den Etat für 2024 um eine Woche verschoben. Grund dafür ist die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandene Lücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Investitionen in den Klimaschutz.

    Ein Aktenordner mit der Aufschrift "Haushalt - Bereinigungssitzung HH 2025 16.11.2023" liegt auf einem Tisch im Bundestag.
    Der Haushaltsausschuss wird auf seiner Bereinigungssitzung noch keinen Beschluss fassen. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Am Terminplan für den endgültigen Haushaltsbeschluss im Plenum des Bundestags soll dagegen nach Medienberichten festgehalten werden. Er ist für den 1. Dezember vorgesehen. Die Union hatte nach dem Karlsruher Urteil eine Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert. Die Ampelkoalition lehnte das ab, damit der Haushalt noch in diesem Jahr beschlossen und eine vorläufige Haushaltsführung verhindert werden kann. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dürr sagte heute früh im Deutschlandfunk, das Urteil habe keine Auswirkungen auf den Haushalt des kommenden Jahres. Man habe beim Ausgeben des Geldes ohnehin vorsichtig agiert und die Schuldenbremse eingehalten.

    Middelberg (CDU): Vermutlich auch Auswirkungen auf den "Doppel-Wumms"

    Die Union sieht das anders. Der CDU-Haushaltspolitiker Middelberg sagte im Deutschlandfunk, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe vermutlich auch Auswirkungen auf den sogenannten Doppel-Wumms, also auf die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse. Der "Doppel-Wumms" sei im Haushalt 2022 verbucht worden, die Ausgaben erstreckten sich aber auf die Jahre 2023/24. Das verstoße gegen das Jährlichkeitsprinzip.
    Middelberg forderte ein "radikales Umsteuern im Haushalt 2024. Statt "Nice to have"-Programme wie das Demokratiefördergesetz zu finanzieren, müsse die Ampel das Land durch Investitionen wieder auf Wachstumskurs bringen. Middelberg bezweifelte, dass die Koalition das übersteht.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte den Nachtragshaushalt der Ampelregierung für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Demnach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise nicht in den Klimafonds verschoben werden.

    Dürr: "Prioritäten setzen und Zahl der Sondervermögen reduzieren"

    FDP-Fraktionschef Dürr betonte im Dlf, Umschichtungen im Haushalt seien seit vielen Jahren gängige Praxis. Es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht hier Klarheit geschaffen habe. Die Bundesregierung müsse nun Prioritäten setzen und die Anzahl der Sondervermögen deutlich reduzieren.
    Der baden-württembergische Finanzminister Bayaz von den Grünen erklärte ebenfalls im Deutschlandfunk, zukünftig müssten Investitionen aus den Kernhaushalten bestritten werden. Karlsruhe habe Schattenhaushalten und Tricksereien klar den Riegel vorgeschoben.
    Das Interview mit Christian Dürr können Sie hier nachlesen.
    Eine Abschrift des Interviews mit Danyal Bayaz finden Sie hier.
    Diese Nachricht wurde am 16.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.