Donnerstag, 25. April 2024

Archiv


Heimliche Vaterschaftstests sollen verboten werden

Martin Zagatta: Ein Schleimhautabstrich mit einem Wattestäbchen reicht schon aus, zur Not auch eine Haarprobe oder eine gebrauchte Zahnbürste. Und seit es so relativ einfach ist, per Gentest die Abstammung nachzuweisen, lassen immer mehr Deutsche einen Vaterschaftstest machen, zunehmend auch Männer, die das heimlich machen, jedenfalls ohne Zustimmung ihrer Frau oder Partnerin. So um die 500 Euro kostet die DNA-Analyse in einem Privatlabor. Solche heimlichen Vaterschaftstests sollen aber bald schon verboten werden. Dafür will Brigitte Zypries sorgen, die Bundesjustizministerin, und sie haben wir jetzt am Telefon. Guten Morgen Frau Zypries!

19.01.2004
    Brigitte Zypries: Guten Morgen Herr Zagatta.

    Zagatta: Frau Zypries, was ist denn so verwerflich daran, dass ein Mann, wenn er Zweifel hat, wissen will, ob er der Vater eines Kindes ist, für das er zahlt oder zahlen soll?

    Zypries: Herr Zagatta, da ist gar nichts verwerflich dran. Das ist völlig in Ordnung. Ich bin nur der Auffassung es sollte so bleiben, wie es im Übrigen auch schon das geltende Recht vorsieht. Insofern ist Ihre Anmoderation nicht ganz richtig gewesen.
    Vaterschaftstests sind heute schon dann rechtswidrig, wenn nicht die Einwilligung des Kindes vorliegt, gegebenenfalls gegeben durch den gesetzlichen Vertreter, und die Einwilligung des anderen Elternteils. Das heißt das Gesetz lässt es auch heute schon nicht zu, dass jeder DNA-Proben in Form von Kaugummis, Schnullern oder ähnliches nimmt und im Labor abgibt und damit dann genetische Tests herstellen lässt.

    Zagatta: Aber das ist doch umstritten? Da hat doch ein Münchener Gericht unlängst erst entschieden, dass solche heimlichen Tests sehr wohl zulässig sind.

    Zypries: So dezidiert haben die das nicht entschieden. Die haben dort eine Abwägung gemacht. Unsere Rechtsauffassung ist aber wenigstens - und die wird auch im Wesentlichen bestätigt -, dass es eben auch heute schon nach geltendem Recht nicht zulässig ist. Es gibt die Möglichkeit nach dem bürgerlichen Gesetzbuch in Verbindung mit der Zivilprozessordnung, ein normales gerichtliches Anfechtungsverfahren der Vaterschaft durchzuführen, und im Rahmen dessen kann dann das Gericht auch bestimmen, dass ein solcher genetischer Test gemacht wird, wenn die Mutter nicht vorher schon einwilligt. Bei einer Einwilligung ist das sowieso alles kein Problem.

    Zagatta: Ja, aber das zu machen, also einen solchen Vaterschaftstest juristisch durchzusetzen, das ist ja ein kompliziertes Verfahren. Da gibt es Auflagen, die eng sind. Da muss ein Ehemann, der Zweifel hegt, seine Frau vor Gericht richtig verklagen. Richtet das unter Umständen nicht viel mehr Schaden an als ein heimlicher, ein diskreter Test?

    Zypries: Darüber kann man geteilter Ansicht sein. Wenn es denn so ist, dass in einer Beziehung streitig ist, wer der Vater des Kindes ist, wenn man sich darüber Gedanken macht, dann ist doch in der Grundsubstanz der Beziehung etwas nicht in Ordnung. Wenn das denn dann so ist, dann finde ich sollte man auch offen darüber reden und sich darüber auseinandersetzen. Heimliche Tests und ein mögliches negatives Ergebnis können ja dann auch wirklich zu richtigen schweren seelischen Verwerfungen insbesondere bei den Kindern führen, die plötzlich feststellen, der Mann, von dem sie immer dachten, er ist ihr Vater, kommt jetzt an und sagt, ich bin es gar nicht. Das sind ja auch psychische Reaktionen, die sich dann abspielen, die man auch nicht unterschätzen sollte.

    Zagatta: Aber auch da gehen ja die Meinungen auseinander. Das Gericht, das diese heimlichen Tests für zulässig erklärt hat, hat ja geurteilt, dass ein heimlicher Test weniger schwerwiegend in das Kindeswohl oder Familienwohl eingreift als eine Auseinandersetzung vor Gericht. So kann man das ja auch sehen?

    Zypries: Ja, aber darüber kann man glaube ich geteilter Ansicht sein. Ich meine wenigstens, wenn man einen Prozess hat, im Rahmen dessen man sich darüber auseinandersetzt, ist es psychisch leichter zu verkraften, als wenn man plötzlich ohne jegliche Vorwarnung vor eine solche Tatsache gestellt wird. Aber wie gesagt, das mag man so sehen oder so sehen. Das will ich auch nicht eindeutig bestimmen. Ich meine eben nur: es ist juristisch gesehen ein Grundrechtseingriff. Es ist ein Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes. Von daher müssen wir die Regeln, die das Bundesverfassungsgericht dafür aufgestellt hat, auch beachten. Das heißt mit anderen Worten: ich brauche eine Rechtsgrundlage und ich muss bestimmen, wann es zulässig ist, in dieses Recht einzugreifen, und wann nicht.

    Zagatta: Aber diese Rechtsgrundlage scheint ja im Moment verwirrend zu sein, wenn sie aus Ihrer Sicht auch eindeutig ist, aber man hält sich nicht daran, weil diese Test werden ja gemacht.

    Zypries: Ja. Deswegen sagen wir auch, wir müssen das deutlicher regeln. Wir sind dabei, ein Gendiagnostikgesetz zu machen, und in diesem Gendiagnostikgesetz werden wir auch diese Regelung in Bezug auf die Abstammungsbestimmung treffen.

    Zagatta: Wie wollen Sie das durchsetzen? Wie wollen Sie diese heimlichen Tests verhindern? Was schwebt Ihnen da als Strafe vor?

    Zypries: Das haben wir noch nicht ausdiskutiert. Wir sind noch im Anfangsstadium. Wir wissen noch nicht, ob das wirklich eine Strafbarkeit sein soll, oder ob das nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Das müssen wir mal sehen. Man sollte es glaube ich auch nicht mit allzu hohen Strafandrohungen belegen. Es geht ja wie gesagt vor allen Dingen um die Durchsetzung der Grundrechte im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zueinander. Von daher ist so der staatliche Sanktionsanspruch.

    Zagatta: Dann wird sich aber auch ernsthaft nicht allzu viel ändern, denn eine Ordnungswidrigkeit, dann zahlt man einige Euro und kann es trotzdem machen?

    Zypries: Ja gut, aber es ist schon klar, dass damit auch intendiert ist, dass das Gespräch zwischen den Beteiligten das ist, von dem wir meinen, dass es dann zur Klärung der Beziehungskonflikte das richtigere ist.

    Zagatta: Frau Zypries, kann man das hier in Deutschland überhaupt gesetzlich bewerkstelligen oder dieses Problem in den Griff bekommen, denn wenn man so ein Gesetz schafft, dann können Betroffene doch ins Ausland gehen zu einer Firma oder zu einer Firma hier, die mit einem Labor im Ausland zusammenarbeitet. Ist dieses Problem überhaupt in den Griff zu bekommen?

    Zypries: Es ist natürlich schwierig, wie immer in einer so stark zusammengewachsenen Welt es schwierig ist, nationalstaatliche Regelungen zu machen. Das bezieht sich ja im Grunde auf alles. Aber wir sagen in Deutschland eben, wir haben unseren relativ strengen Grundrechtsschutz, der am Wohl des Kindes orientiert ist und am Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Da sind wir Deutschen ja sehr strikt, strikter als andere Länder. Von daher halte ich es für richtig, dass man auch insoweit dann die entsprechenden Regelungen trifft. Es mag sein, dass die eine oder der andere dann ins Ausland geht und solche Tests machen lässt, aber ich glaube wir müssen umgekehrt auch sagen: wenn wir sagen, wir wollen das nicht, dann hat das auch Auswirkungen auf die Werbeangebote, die sie heutzutage haben, und das was umgekehrt an positiver Beeinflussung stattfindet. Wenn sie beispielsweise in Berlin U-Bahn fahren, dann haben sie fast in jeder U-Bahn eine Werbung "sind sie eigentlich der Vater - wollen sie nicht lieber bei uns einen Test machen lassen?". Jetzt habe ich auch gerade mitgekriegt, dass das jetzt auch schon auf Toilettenpapier gedruckt wird und in den Gaststätten hängt. Da kann ich nur sagen, das ist eben auch eine Form von Suggerieren. Da gibt es Unsicherheiten und "kümmert euch doch in Form dieser Tests darum", die wir umgekehrt nun auch nicht billigen können.