
Das Bundesschiedsgericht der AfD entschied, ihn nicht auszuschließen, das berichteten mehrere Medien. Es hob damit die frühere Entscheidung des Landesschiedsgerichts in Nordrhein-Westfalen auf. Demnach wird der Bundestagsabgeordnete lediglich für sechs Monate von der Ausübung von Parteiämtern ausgeschlossen.
In dem Antrag der NRW-AfD hieß es damals, Helferich habe "die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielstellung artikuliert und die Betroffenen dabei als 'Viecher' adressiert". Helferich war 2021 als AfD-Kandidat in den Bundestag gewählt worden. Nach AfD-interner Kritik an seinen Äußerungen zum Nationalsozialismus verzichtete er damals auf eine Mitgliedschaft und blieb als Fraktionsloser im Parlament. 2017 hatte er sich in einem nicht öffentlichen Facebook-Chat als "das freundliche Gesicht des NS" bezeichnet. Im Februar dann nahm die AfD-Bundestagsfraktion ihn in ihrer konstituierenden Sitzung auf.
Diese Nachricht wurde am 02.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
