Arndt Reuning: Bei mir im Studio ist nun mein Kollege Christian Floto. Herr Floto, Sie haben sich intensiv mit dem Fall Schavan beschäftigt. Wenn der Fakultätsrat heute seine Entscheidung fällt - welche Kriterien legt er dann an an die Doktorarbeit von Annette Schavan?
Christian Floto: Also zunächst einmal möchte ich ergänzen: Herr des Verfahrens ist der Fakultätsrat .Und der kann alles und jedes entscheiden. Der könnte auch heute das Verfahren beenden, zum Positiven wie auch zum Negativen. Er kann das auf der Grundlage dieser Beratung, dieser Voruntersuchung durch den Promotionsausschuss machen, um den oder um die der Dekan gebeten hat. Ohne den Dekan und ohne einen Vorschlag des Dekans kann ein Fakultätsrat nicht arbeiten. Also das ist heute der Punkt, wo hier ein solcher Vorschlag auf den Tisch kommt, wo also auch der Promotionsausschuss dann berichtet. Und wo dann entschieden wird, in welche Richtung dort gegangen wird. Die Kriterien sind mit Sicherheit nicht das Wiederaufgreifen von wissenschaftlich-fachlichen Beurteilungen. Die Grundlage für das Vorgehen ist das Verwaltungsverfahrensgesetz. Weil die Promotionsordnung der Hochschule nicht genau den Entzug und die Fragen regelt, sondern auf die Verwaltungsverfahrensordnung verweist, geht es eben halt danach. Und da ist eben halt klar: Es wird hier ein Verwaltungsakt, der geschlossen wurde, nämlich die Promotion, noch einmal aufgegriffen. Und es wird ausschließlich um die Frage gehen, wie Textpassagen beurteilt werden, die möglicherweise - möglicherweise unterstrichen! - eine Verschleierung darstellen und ob ein so schwerwiegender Mangel vorliegt, dass eine Bewertung einer damals eingereichten Dissertation als hinreichende Leistung im Nachhinein als unvertretbar erscheint.
Reuning: Es wurde ja mehrfach kritisiert, dass der Fakultätsrat sich alleine auf den Bericht des Promotionsausschusses stützt. Wie sehen Sie die Rolle von externen Gutachtern, die ja auch gehört werden könnten?
Floto: Ja, das ist eine Kritik gewesen. Tatsächlich muss man sich wirklich vor Augen führen: Worum geht es jetzt im Moment, was hat der Promotionsausschuss getan? Der Dekan hat Kenntnis bekommen von möglicherweise vorliegenden Unstimmigkeiten, hat gesagt, ich muss hier nach pflichtgemäßem Ermessen tätig werden. Ich mache das nicht allein, sondern ich hole mir die Kommission, die normalerweise positiv bescheidet - nämlich Doktorgrade empfiehlt oder den Promotionsprozess befördert. Die sollen dazu etwas sagen. Und das ist jetzt der Punkt, wo Ross und Reiter schon erstmals genannt werden - und eben auch nichts anderes.
Reuning: Am Doktortitel hänge Frau Schavans politische Zukunft, heißt es immer wieder. Sehen Sie solch einen zwingenden Zusammenhang zwischen politischer und wissenschaftlicher Kompetenz?
Floto: Also diese Frage ist auch in Düsseldorf - ich habe mich dort auch ein wenig umhören können - sehr intensiv besprochen worden. Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass der Fakultätsrat und auch andere begleitende Gremien an der Universität völlig unbeeindruckt sind von den politischen Diskussionen, die da sich drum ranken. Es ist diskutiert worden, inwieweit wirklich ein innerer Zusammenhang zwischen der politischen und der wissenschaftlichen Kompetenz besteht. Eigentlich kann man sagen, es gibt wunderbare hochschulpolitische Kompetenz, auch ohne dass dort ein eigenes wissenschaftliches Tun mit verbunden sein muss. Möglicherweise liegt hier aber so eine Art Fremdbild-Selbstbild-Falle vor. Also wer sich dann in der Rolle eines Forschungsministers selbst auch wissenschaftlich aktiv sieht, wird natürlich insgesamt infrage gestellt, wenn da an der einen Stelle gekratzt wird und möglicherweise dort auch Feststellungen erfolgen.
Reuning: Es hat von verschiedenen Seiten Versuche gegeben, die Entscheidung des Fakultätsrates zu beeinflussen. Kann es in diesem Klima eine Unabhängigkeit dieses Gremiums geben?
Floto: Also das ist gerade das, was ich aus Kontakten zu dieser Institution feststelle und auch mitbringe: Es gibt eine ganz große Unbeeindruckbarkeit von all diesen Stellungnahmen. Wissenschaftsorganisationen haben sich ja geäußert, haben Verfahrenskritik geübt. Sie haben auch noch nach externen Gutachten gefragt. Und zu diesem Zeitpunkt ist das nicht notwendig gewesen. Das stellt ja auch das Gutachten des Rechtsgutachters ... aus Bonn dar. Es ist völlig hinreichend, dass hier diese Textpassagen geprüft werden. Und das wird fachgemäß gemacht.
Christian Floto: Also zunächst einmal möchte ich ergänzen: Herr des Verfahrens ist der Fakultätsrat .Und der kann alles und jedes entscheiden. Der könnte auch heute das Verfahren beenden, zum Positiven wie auch zum Negativen. Er kann das auf der Grundlage dieser Beratung, dieser Voruntersuchung durch den Promotionsausschuss machen, um den oder um die der Dekan gebeten hat. Ohne den Dekan und ohne einen Vorschlag des Dekans kann ein Fakultätsrat nicht arbeiten. Also das ist heute der Punkt, wo hier ein solcher Vorschlag auf den Tisch kommt, wo also auch der Promotionsausschuss dann berichtet. Und wo dann entschieden wird, in welche Richtung dort gegangen wird. Die Kriterien sind mit Sicherheit nicht das Wiederaufgreifen von wissenschaftlich-fachlichen Beurteilungen. Die Grundlage für das Vorgehen ist das Verwaltungsverfahrensgesetz. Weil die Promotionsordnung der Hochschule nicht genau den Entzug und die Fragen regelt, sondern auf die Verwaltungsverfahrensordnung verweist, geht es eben halt danach. Und da ist eben halt klar: Es wird hier ein Verwaltungsakt, der geschlossen wurde, nämlich die Promotion, noch einmal aufgegriffen. Und es wird ausschließlich um die Frage gehen, wie Textpassagen beurteilt werden, die möglicherweise - möglicherweise unterstrichen! - eine Verschleierung darstellen und ob ein so schwerwiegender Mangel vorliegt, dass eine Bewertung einer damals eingereichten Dissertation als hinreichende Leistung im Nachhinein als unvertretbar erscheint.
Reuning: Es wurde ja mehrfach kritisiert, dass der Fakultätsrat sich alleine auf den Bericht des Promotionsausschusses stützt. Wie sehen Sie die Rolle von externen Gutachtern, die ja auch gehört werden könnten?
Floto: Ja, das ist eine Kritik gewesen. Tatsächlich muss man sich wirklich vor Augen führen: Worum geht es jetzt im Moment, was hat der Promotionsausschuss getan? Der Dekan hat Kenntnis bekommen von möglicherweise vorliegenden Unstimmigkeiten, hat gesagt, ich muss hier nach pflichtgemäßem Ermessen tätig werden. Ich mache das nicht allein, sondern ich hole mir die Kommission, die normalerweise positiv bescheidet - nämlich Doktorgrade empfiehlt oder den Promotionsprozess befördert. Die sollen dazu etwas sagen. Und das ist jetzt der Punkt, wo Ross und Reiter schon erstmals genannt werden - und eben auch nichts anderes.
Reuning: Am Doktortitel hänge Frau Schavans politische Zukunft, heißt es immer wieder. Sehen Sie solch einen zwingenden Zusammenhang zwischen politischer und wissenschaftlicher Kompetenz?
Floto: Also diese Frage ist auch in Düsseldorf - ich habe mich dort auch ein wenig umhören können - sehr intensiv besprochen worden. Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass der Fakultätsrat und auch andere begleitende Gremien an der Universität völlig unbeeindruckt sind von den politischen Diskussionen, die da sich drum ranken. Es ist diskutiert worden, inwieweit wirklich ein innerer Zusammenhang zwischen der politischen und der wissenschaftlichen Kompetenz besteht. Eigentlich kann man sagen, es gibt wunderbare hochschulpolitische Kompetenz, auch ohne dass dort ein eigenes wissenschaftliches Tun mit verbunden sein muss. Möglicherweise liegt hier aber so eine Art Fremdbild-Selbstbild-Falle vor. Also wer sich dann in der Rolle eines Forschungsministers selbst auch wissenschaftlich aktiv sieht, wird natürlich insgesamt infrage gestellt, wenn da an der einen Stelle gekratzt wird und möglicherweise dort auch Feststellungen erfolgen.
Reuning: Es hat von verschiedenen Seiten Versuche gegeben, die Entscheidung des Fakultätsrates zu beeinflussen. Kann es in diesem Klima eine Unabhängigkeit dieses Gremiums geben?
Floto: Also das ist gerade das, was ich aus Kontakten zu dieser Institution feststelle und auch mitbringe: Es gibt eine ganz große Unbeeindruckbarkeit von all diesen Stellungnahmen. Wissenschaftsorganisationen haben sich ja geäußert, haben Verfahrenskritik geübt. Sie haben auch noch nach externen Gutachten gefragt. Und zu diesem Zeitpunkt ist das nicht notwendig gewesen. Das stellt ja auch das Gutachten des Rechtsgutachters ... aus Bonn dar. Es ist völlig hinreichend, dass hier diese Textpassagen geprüft werden. Und das wird fachgemäß gemacht.