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"Holocaust-Gesetz" in Polen
"Mit dem Schuh in die offene Wunde"

Ministerpräsident Mateusz Morawiecki war angetreten als einer, von dem man sich auf internationaler Bühne konziliantere Töne erhoffte. Doch vor allem mit seinen Äußerungen zum sogenannten "Holocaust-Gesetz" sorgt er für Schlagzeilen. Auch im eigenen Land.

Von Florian Kellermann | 20.02.2018
    Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki
    Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki (imago stock&people)
    Viele Teilnehmer der Münchner Sicherheitskonferenz dürften den Vorfall gar nicht mitbekommen haben. Aber in Polen und in Israel sorgt er seitdem für Aufregung. Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki zerstöre die bisher so guten polnisch-israelischen Beziehungen, sagen die Kritiker. Alles ein Missverständnis, heißt es aus der Regierung. Was ist passiert? Der israelische Journalist Ronen Bergman hatte sich an den polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki gewandt und erzählt, dass seine Eltern aus Polen stammen. Ronen Bergman:
    "Dann begann der Krieg, und sie haben die meisten Familienangehörigen verloren. Die polnischen Nachbarn hatten der Gestapo verraten, dass da Juden in der Wohnung seien. Meine Mutter hörte das, so konnten sich doch viele Familienangehörige retten."
    Und dann Bergmans Frage: Bedeute das umstrittene polnische Holocaust-Gesetz, dass er künftig dafür bestraft wird, wenn er diese Geschichte erzählt? Mateusz Morawiecki antwortete: "Es ist extrem wichtig, dass Sie zunächst Folgendes verstehen: Es wird nicht strafbar sein zu sagen, dass es damals polnische Täter gab - oder jüdische Täter oder russische Täter oder ukrainische Täter, eben nicht nur deutsche Täter."
    Bewusste Äußerung oder falsche Interpretation?
    Eine Antwort, die vor allem in Israel scharfe Reaktionen auslöste. Mateusz Morawiecki gebe Juden eine Mitverantwortung am Holocaust, so der Tenor dort. Ähnlich polnische Kritiker der Regierung, so Ex-Finanzminister Leszek Balcerowicz:
    "Mateusz Morawiecki ist mit den Schuhen in die noch nicht abgeheilte Wunde der Judenvernichtung getreten. Ich denke, zum Teil glaubt er das, was er da sagt, er vertritt die Linie der Regierungspartei PiS."
    Im öffentlichen Rundfunk dagegen, auf den die Regierungspartei PiS großen Einfluss hat, wurde der Ministerpräsident verteidigt. Der Historiker Piotr Dmitrowicz sagte dort:
    "Es bedarf einer Menge schlechten Willens, um ihn so zu interpretieren, wie das israelische Politiker getan haben. Ich sehe keinen Grund, warum wir nicht über die dunklen Seiten in der Geschichte auch anderer Nationen sprechen sollten. Was Mateusz Morawiecki gesagt hat, ist die Wahrheit."
    Dabei ist die Frage, die der israelische Journalist Ronen Bergman in München stellte, noch längst nicht hinreichend beantwortet. Das sogenannte Holocaust-Gesetz verbietet es, dem polnischen Staat oder der polnischen Nation eine Mitverantwortung an der Vernichtung der Juden zu geben. Vize-Kulturminister Jarosław Sellin erläutert:
    "Die großen Quantifikatoren, Nation und Staat, können hier nicht ins Spiel kommen. Denn die polnische Nation hatte damals ihre autorisierte Regierung. Diese saß in London. In Polen selbst ist ein Staat im Untergrund entstanden. Diese Strukturen haben den Test der Geschichte bestanden: Sie haben der Welt über den Holocaust berichtet, haben eine Reaktion darauf erbeten und haben dem jüdischen Untergrund geholfen."
    "Unpräzises Gesetz" - Viele Fragen sind noch offen
    Das klingt plausibel, doch der Teufel steckt bei dem Gesetz im Detail. Die zentralen Begriffe dort werden nicht definiert, einige Passagen sind höchst unklar formuliert. Zum Beispiel ein Passus, wonach auch derjenige bestraft werden soll, der beim Holocaust die Verantwortung der - Zitat - "tatsächlichen Täter" mindere. Zumindest einige kritische Stimmen gibt es auch im Regierungslager, so Zofia Romaszewska, Beraterin von Präsident Andrzej Duda:
    "Vermutlich wird das Gesetz noch geändert. So unpräzise, wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Es kann nicht sein, dass jeder bestraft wird, der sich unschön über Polen äußert."
    Deshalb leitete Präsident Andrzej Duda das Gesetz zur Prüfung an das Verfassungsgericht weiter. Allerdings erst, nachdem er es unterschrieben und damit in Kraft gesetzt hatte.