Christoph Heinemann: Kredite, Flüge, Hotel- und Party-Nächte – die Liste der Vorteile, die Christian Wulff gewährt wurden und die er vollständig oder teilweise angenommen hat, wird fast täglich länger. Die "Bild"-Zeitung berichtete in dieser Woche, dass der Filmunternehmer David Groenewold dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten einen Aufenthalt in einem Hotel auf Sylt zunächst bezahlt haben soll. Groenewold soll später versucht haben, dies zu vertuschen. Am 16. Januar habe der Filmunternehmer im Sylter Hotel angerufen und die Hotelangestellten zum Stillschweigen über den Vorgang verpflichtet. Vier Tage später sei er persönlich erschienen und habe mit Erfolg die Herausgabe der Rechnungen und Belege verlangt. Groenewolds Anwälte wehren sich energisch gegen die Vertuschungsvorwürfe. Von Christian Wulffs Anwalt hieß es, Wulff habe davon nichts gewusst. Der damalige Ministerpräsident habe die Kosten für das Hotelzimmer beim Auschecken bar an Groenewold zurückerstattet. Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft diesen gemeinsamen Urlaub.
Umstritten ist der durch Groenewold zunächst finanzierte Wochenendaufenthalt Wulffs in dem Hotel, weil der Filmunternehmer Fördermittel des Landes Niedersachsen erhalten haben soll. Nach Angaben der niedersächsischen Staatskanzlei hat das Land zwei Projekte gefördert, die von Medienfonds Groenewolds kofinanziert wurden. – Am Telefon ist jetzt Professor Klaus Bernsmann, er lehrt Straf- und Strafprozessrecht an der Ruhruniversität in Bochum. Guten Morgen.
Klaus Bernsmann: Guten Morgen.
Heinemann: Herr Professor Bernsmann, was geht im Kopf eines Staatsanwalts vor, wenn er hört, dass möglicherweise umstrittene Rechnungen nachträglich bar beglichen wurden?
Bernsmann: Ich kann Ihnen nur sagen, was in ihm vorgehen sollte und in der Regel auch vorgeht. Er wird sich überlegen, ob er von Amtswegen – so steht es in der Strafprozessordnung – einschreiten muss, weil er möglicherweise einen sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat erkennt. Dann muss er einschreiten, wie auch immer. Ob das hier der Fall ist? – Ja, es könnte sein, dass es in der Nähe einer Vorteilsannahme liegt, und dann wird er sich überlegen, ob zunächst mal die Bezahlung der Hotelrechnung eine Vorteilsgewährung sein konnte und Herr Wulff durch die Annahme eine Vorteilsannahme begangen haben könnte, und dann wird er sich überlegen, was das Vorbringen dann bedeutet, dass die Rechnung nachträglich von Herrn Wulff beglichen worden sein soll. Man muss ja immer im Verdachtstermini sprechen.
Heinemann: Genau. – Drei Übernachtungen a 158 Euro, das macht zusammen 474 Euro. So viel Geld tragen die wenigsten bar mit sich herum. Kann die Staatsanwaltschaft eigentlich die Konten der Beteiligten überprüfen?
Bernsmann: Wenn sie das möchte, kann sie das natürlich.
Heinemann: Einfach so?
Bernsmann: Nein, einfach so nicht. Sie wird einen Beschluss des Amtsgerichts erwirken. Eile tut wahrscheinlich nicht Not, sodass man einen Beschluss des Amtsgerichts ohne Not versuchen kann zu bekommen, das ist das übliche Verfahren, und dann wird man auf die Konten schauen können.
Heinemann: Wieso hat bisher keine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen?
Bernsmann: Dazu kann ich Ihnen wirklich nichts sagen. Sie haben ja Ermittlungen aufgenommen und haben dann das Verfahren eingestellt. Aus welchen Gründen auch immer, muss man ja nichtmals dem Anzeigenerstatter hier im einzelnen bekannt geben, weil die Korruptionsdelikte haben keinen konkreten Verletzten.
Heinemann: Entspricht denn der Umgang der Anklagebehörden im Fall Wulff der üblichen Vorgehensweise?
Bernsmann: Im allgemeinen würde man länger ermitteln und dann sorgfältig prüfen und irgendwann einstellen, oder das Verfahren weiter betreiben. Das ging alles recht schnell aus der Sicht der Praxis, würde ich sagen.
Heinemann: Zu schnell?
Bernsmann: Kann ich nicht beurteilen. Ich würde mich hüten, eine Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren nicht weiter betreibt, grundsätzlich zu rügen. Möglicherweise wird in anderen Verfahren und in anderen Fällen und zu anderen Beschuldigten anders verfahren, da dauert es länger und da dauert es auch und macht Schwierigkeiten, ein Verfahren sozusagen von Verteidigungsseite eingestellt zu bekommen, insbesondere wenn es um Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung geht.
Heinemann: Wann muss eine Staatsanwaltschaft tätig werden?
Bernsmann: Eigentlich, wenn der Verdacht da ist, muss sie tätig werden, und wenn sich der Verdacht verdichtet, muss sie auch weitermachen. Ansonsten kommt sie in Probleme mit dem sogenannten Legalitätsprinzip von Amtswegen, bei Verdacht einer Straftat diese sozusagen auszuermitteln.
Heinemann: Scheuen sich Staatsanwälte möglicherweise oder scheuen Staatsanwälte möglicherweise davor zurück, an ein Staatsoberhaupt heranzugehen?
Bernsmann: Kann ich nicht beurteilen. Ich könnte mir nur vorstellen, dass man diesen Fall des Staatsoberhaupts Wulff mit dem Ministerpräsidenten verwechselt. Beim Staatsoberhaupt ist die Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung fern liegend. Der hat eigentlich ein Amt, in dem er nichts mehr bewirken kann. Den kann man fördern, weil er nett ist, aber er hat keine Dienstgeschäfte, die irgendjemandem zu Nutze kommen. Beim Ministerpräsidenten ist das sicher anders. Und der Sinn der Reformation oder der Reform der Korruptionsdelikte hatte auch den Zweck, höhere Chargen in der Bürokratie zu erwischen sozusagen, die viel Ermessen haben. Das wären Ministerpräsidenten. Ich glaube nicht, dass eine Staatsanwaltschaft grundsätzlich Angst hat.
Heinemann: Wenn eine Staatsanwaltschaft ankündigt, dass sie nicht ermitteln wird, handelt es sich dann dabei um eine endgültige Absage?
Bernsmann: Nein, sicher nicht. Vertrauensschutz gibt es nicht. Die können üblicherweise, wenn sich neue Verdachtsmomente ergeben – das wäre ja hier in Hannover der Fall -, die Ermittlungen aufnehmen. Also diese erste Einstellung hat keine Bedeutung, war vielleicht ein Signal, wir sind nicht ganz so streng, aber ich glaube, dass eigentlich Anlass besteht, jetzt weiterzuermitteln.
Heinemann: Herr Professor Bernsmann, was geschieht mit einem Beamten oder öffentlich Bediensteten, der Leistungen eines Unternehmers in Anspruch nimmt, für dessen staatliche Förderung er gesorgt hat?
Bernsmann: Sie meinen disziplinarrechtlich?
Heinemann: Zum Beispiel.
Bernsmann: Disziplinarrechtlich? – Das Disziplinarrecht ist vergleichsweise strenger noch als das Strafrecht. Die Ermittlungen laufen manchmal gleichzeitig, manchmal später und sind ein relativ scharfes Schwert mit einem großen Arsenal an Sanktionen.
Heinemann: Zum Beispiel?
Bernsmann: Bis hin zur Entlassung aus dem Dienst, Kürzung der Bezüge. All das kann passieren, und zwar auch für Summen und Geschäfte, die im Strafrecht auch schon mal zur Einstellung führen.
Heinemann: Welchen Straftatbestand erfüllt denn, wer solche Leistungen in Anspruch nimmt?
Bernsmann: Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dass es im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften stand, es ein Vorteil ist, die Begleichung die seltsame Geschichte sein könnte, dann wäre es Vorteilsannahme. Ich glaube nicht, dass es Bestechlichkeit ist, weil Herr Wulff wohl kaum auf das konkrete Geschäft Einfluss genommen haben wird.
Heinemann: Wie sprechen Ihre Kolleginnen und Kollegen über die Causa Wulff?
Bernsmann: Eher wenig.
Heinemann: Und wenn doch?
Bernsmann: Wenn doch, ist man sich eigentlich einig: Da ist irgendwas und man wundert sich, dass Herr Wulff die Konsequenzen nicht zieht. Aber eigentlich ist man es ja auch leid. Also auch in Verteidiger- oder insbesondere Hochschulkreisen ist das eigentlich ein Non-Thema.
Heinemann: Wundert man sich vielleicht auch über das Vorgehen der Staatsanwaltschaften?
Bernsmann: Man versteht es vielleicht. Ich weiß nicht warum, aber dass man möglicherweise dem höchsten Amt in der Bundesrepublik die Chance gibt, die Sache auf andere Weise als im Amt zu erledigen.
Heinemann: Wie sehen Sie das? Wird die Causa Wulff das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Politik verändern?
Bernsmann: Das Verhältnis Wirtschaft und Politik ist ohnehin ein sensibles. Ich glaube nicht, dass es sich wesentlich ändern wird, wie auch immer es ist. Sie müssen ja sehen: Die Wirtschaft ist in den letzten Jahren durch Compliance-Systeme jedenfalls nach außen hin sehr strikt geworden, mindestens so strikt wie das öffentliche Dienstrecht, wenn man so will. Nach außen hin ist die Compliance ja auch ein relativ dichter Mantel, der die größeren Unternehmen jedenfalls umgibt.
Heinemann: Der Strafrechtler Professor Klaus Bernsmann von der Ruhruniversität in Bochum. Danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören.
Bernsmann: Auf Wiederhören.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Umstritten ist der durch Groenewold zunächst finanzierte Wochenendaufenthalt Wulffs in dem Hotel, weil der Filmunternehmer Fördermittel des Landes Niedersachsen erhalten haben soll. Nach Angaben der niedersächsischen Staatskanzlei hat das Land zwei Projekte gefördert, die von Medienfonds Groenewolds kofinanziert wurden. – Am Telefon ist jetzt Professor Klaus Bernsmann, er lehrt Straf- und Strafprozessrecht an der Ruhruniversität in Bochum. Guten Morgen.
Klaus Bernsmann: Guten Morgen.
Heinemann: Herr Professor Bernsmann, was geht im Kopf eines Staatsanwalts vor, wenn er hört, dass möglicherweise umstrittene Rechnungen nachträglich bar beglichen wurden?
Bernsmann: Ich kann Ihnen nur sagen, was in ihm vorgehen sollte und in der Regel auch vorgeht. Er wird sich überlegen, ob er von Amtswegen – so steht es in der Strafprozessordnung – einschreiten muss, weil er möglicherweise einen sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat erkennt. Dann muss er einschreiten, wie auch immer. Ob das hier der Fall ist? – Ja, es könnte sein, dass es in der Nähe einer Vorteilsannahme liegt, und dann wird er sich überlegen, ob zunächst mal die Bezahlung der Hotelrechnung eine Vorteilsgewährung sein konnte und Herr Wulff durch die Annahme eine Vorteilsannahme begangen haben könnte, und dann wird er sich überlegen, was das Vorbringen dann bedeutet, dass die Rechnung nachträglich von Herrn Wulff beglichen worden sein soll. Man muss ja immer im Verdachtstermini sprechen.
Heinemann: Genau. – Drei Übernachtungen a 158 Euro, das macht zusammen 474 Euro. So viel Geld tragen die wenigsten bar mit sich herum. Kann die Staatsanwaltschaft eigentlich die Konten der Beteiligten überprüfen?
Bernsmann: Wenn sie das möchte, kann sie das natürlich.
Heinemann: Einfach so?
Bernsmann: Nein, einfach so nicht. Sie wird einen Beschluss des Amtsgerichts erwirken. Eile tut wahrscheinlich nicht Not, sodass man einen Beschluss des Amtsgerichts ohne Not versuchen kann zu bekommen, das ist das übliche Verfahren, und dann wird man auf die Konten schauen können.
Heinemann: Wieso hat bisher keine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen?
Bernsmann: Dazu kann ich Ihnen wirklich nichts sagen. Sie haben ja Ermittlungen aufgenommen und haben dann das Verfahren eingestellt. Aus welchen Gründen auch immer, muss man ja nichtmals dem Anzeigenerstatter hier im einzelnen bekannt geben, weil die Korruptionsdelikte haben keinen konkreten Verletzten.
Heinemann: Entspricht denn der Umgang der Anklagebehörden im Fall Wulff der üblichen Vorgehensweise?
Bernsmann: Im allgemeinen würde man länger ermitteln und dann sorgfältig prüfen und irgendwann einstellen, oder das Verfahren weiter betreiben. Das ging alles recht schnell aus der Sicht der Praxis, würde ich sagen.
Heinemann: Zu schnell?
Bernsmann: Kann ich nicht beurteilen. Ich würde mich hüten, eine Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren nicht weiter betreibt, grundsätzlich zu rügen. Möglicherweise wird in anderen Verfahren und in anderen Fällen und zu anderen Beschuldigten anders verfahren, da dauert es länger und da dauert es auch und macht Schwierigkeiten, ein Verfahren sozusagen von Verteidigungsseite eingestellt zu bekommen, insbesondere wenn es um Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung geht.
Heinemann: Wann muss eine Staatsanwaltschaft tätig werden?
Bernsmann: Eigentlich, wenn der Verdacht da ist, muss sie tätig werden, und wenn sich der Verdacht verdichtet, muss sie auch weitermachen. Ansonsten kommt sie in Probleme mit dem sogenannten Legalitätsprinzip von Amtswegen, bei Verdacht einer Straftat diese sozusagen auszuermitteln.
Heinemann: Scheuen sich Staatsanwälte möglicherweise oder scheuen Staatsanwälte möglicherweise davor zurück, an ein Staatsoberhaupt heranzugehen?
Bernsmann: Kann ich nicht beurteilen. Ich könnte mir nur vorstellen, dass man diesen Fall des Staatsoberhaupts Wulff mit dem Ministerpräsidenten verwechselt. Beim Staatsoberhaupt ist die Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung fern liegend. Der hat eigentlich ein Amt, in dem er nichts mehr bewirken kann. Den kann man fördern, weil er nett ist, aber er hat keine Dienstgeschäfte, die irgendjemandem zu Nutze kommen. Beim Ministerpräsidenten ist das sicher anders. Und der Sinn der Reformation oder der Reform der Korruptionsdelikte hatte auch den Zweck, höhere Chargen in der Bürokratie zu erwischen sozusagen, die viel Ermessen haben. Das wären Ministerpräsidenten. Ich glaube nicht, dass eine Staatsanwaltschaft grundsätzlich Angst hat.
Heinemann: Wenn eine Staatsanwaltschaft ankündigt, dass sie nicht ermitteln wird, handelt es sich dann dabei um eine endgültige Absage?
Bernsmann: Nein, sicher nicht. Vertrauensschutz gibt es nicht. Die können üblicherweise, wenn sich neue Verdachtsmomente ergeben – das wäre ja hier in Hannover der Fall -, die Ermittlungen aufnehmen. Also diese erste Einstellung hat keine Bedeutung, war vielleicht ein Signal, wir sind nicht ganz so streng, aber ich glaube, dass eigentlich Anlass besteht, jetzt weiterzuermitteln.
Heinemann: Herr Professor Bernsmann, was geschieht mit einem Beamten oder öffentlich Bediensteten, der Leistungen eines Unternehmers in Anspruch nimmt, für dessen staatliche Förderung er gesorgt hat?
Bernsmann: Sie meinen disziplinarrechtlich?
Heinemann: Zum Beispiel.
Bernsmann: Disziplinarrechtlich? – Das Disziplinarrecht ist vergleichsweise strenger noch als das Strafrecht. Die Ermittlungen laufen manchmal gleichzeitig, manchmal später und sind ein relativ scharfes Schwert mit einem großen Arsenal an Sanktionen.
Heinemann: Zum Beispiel?
Bernsmann: Bis hin zur Entlassung aus dem Dienst, Kürzung der Bezüge. All das kann passieren, und zwar auch für Summen und Geschäfte, die im Strafrecht auch schon mal zur Einstellung führen.
Heinemann: Welchen Straftatbestand erfüllt denn, wer solche Leistungen in Anspruch nimmt?
Bernsmann: Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dass es im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften stand, es ein Vorteil ist, die Begleichung die seltsame Geschichte sein könnte, dann wäre es Vorteilsannahme. Ich glaube nicht, dass es Bestechlichkeit ist, weil Herr Wulff wohl kaum auf das konkrete Geschäft Einfluss genommen haben wird.
Heinemann: Wie sprechen Ihre Kolleginnen und Kollegen über die Causa Wulff?
Bernsmann: Eher wenig.
Heinemann: Und wenn doch?
Bernsmann: Wenn doch, ist man sich eigentlich einig: Da ist irgendwas und man wundert sich, dass Herr Wulff die Konsequenzen nicht zieht. Aber eigentlich ist man es ja auch leid. Also auch in Verteidiger- oder insbesondere Hochschulkreisen ist das eigentlich ein Non-Thema.
Heinemann: Wundert man sich vielleicht auch über das Vorgehen der Staatsanwaltschaften?
Bernsmann: Man versteht es vielleicht. Ich weiß nicht warum, aber dass man möglicherweise dem höchsten Amt in der Bundesrepublik die Chance gibt, die Sache auf andere Weise als im Amt zu erledigen.
Heinemann: Wie sehen Sie das? Wird die Causa Wulff das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Politik verändern?
Bernsmann: Das Verhältnis Wirtschaft und Politik ist ohnehin ein sensibles. Ich glaube nicht, dass es sich wesentlich ändern wird, wie auch immer es ist. Sie müssen ja sehen: Die Wirtschaft ist in den letzten Jahren durch Compliance-Systeme jedenfalls nach außen hin sehr strikt geworden, mindestens so strikt wie das öffentliche Dienstrecht, wenn man so will. Nach außen hin ist die Compliance ja auch ein relativ dichter Mantel, der die größeren Unternehmen jedenfalls umgibt.
Heinemann: Der Strafrechtler Professor Klaus Bernsmann von der Ruhruniversität in Bochum. Danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören.
Bernsmann: Auf Wiederhören.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.