
Zudem seien Autorennen, solange sie keine konkrete Gefährdung darstellten, nicht strafbar. Rennen, die beispielsweise auf einer leeren Straße stattfänden, würden in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten fallen. Pinar verwies im Dlf auf den Paragrafen 315c im Strafgesetzbuch, in dem konkrete Gefährungen bereits aufgeführt seien - und demnach auch geahndet werden können. Dort könnte man ihr zufolge illegale Kfz-Rennen aufnehmen. Sie kritisierte, dass neue Gesetze regelmäßig aufgrund spektakulärer Fälle geschaffen würden.
Der Bundestag hatte höhere Strafen für Teilnehmer illegaler Autorennen beschlossen. Sie können künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird.