Freitag, 19. April 2024

Archiv

Insolvenz-Drohung
Prokon-Anleger werden gewarnt

Die Finanzprobleme des Windparkbetreibers Prokon haben Verbraucherschützer zu Warnungen an die Kleinanleger veranlasst. Überdurchschnittliche Zinsen bedeuteten überdurchschnittliche Risiken, mahnen sie. Prokon wollte seine Anleger davon abhalten, weitere Gelder aus dem Unternehmen abzuziehen.

Von Brigitte Scholtes | 13.01.2014
    75.000 Anleger haben dem Windparkfinanzierer Prokon geglaubt. Sie haben Genussrechte gekauft in der Hoffnung auf eine Rendite zwischen sechs und acht Prozent. Genussrechte aber stehen im Insolvenzfall für entstandene Verluste ein. Die hohe Rendite allein hätte potenzielle Anleger schon skeptisch machen müssen, meint Franz-Josef Leven, Direktor des Deutschen Aktieninstituts:
    "Hier schient es so zu sein, dass das Unternehmen die Renditeversprechen nicht einhalten kann. Das heißt, das Unternehmen ist das Problem und nicht die Form des Genussrechtes."
    Hohe Renditeversprechen gehen immer auch mit einem hohen Risiko einher. Vor allem dann, wenn man in Anlagen investiert, die vom Gesetzgeber nicht oder nur kaum reguliert sind. Das gelte auch für Prokon, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW, der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz:
    "Im Fall Prokon darf man nicht vergessen, dass das Grundproblem der Anleger ist, dass sie keine Information haben. Sie haben keine testierten, also von einem Wirtschaftsprüfer überprüften Abschlüsse, mit denen sie sehen können: Wie gut oder wie schlecht steht es eigentlich? Es gibt nur Zahlen, die von Prokon selbst aufgestellt und veröffentlicht worden sind. Also, es gibt keine zuverlässigen Zahlen. Und das Schlimmste am Kapitalmarkt oder für Anleger ist, wenn es unzuverlässig wird. Und deswegen haben auch viele Angst und gehen raus."
    Mangelnde Transparenz aber ist ein typisches Zeichen für den grauen Kapitalmarkt. Deshalb fordern Kritiker schon seit langem, der Gesetzgeber möge endlich auch diesen grauen Kapitalmarkt stärker regulieren. So auch Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut:
    "Es wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn auch alle Kapitalangebote, die von Unternehmen abseits der Börse an Anleger gerichtet werden, einen Prospekt benötigen, der dann auch von der Bafin geprüft wird, und dass sie dann auch von der Bafin dann entsprechend zugelassen werden. Das heißt eine Prospektpflicht für diese Anleger wäre das Mindeste, was man fordern würde."
    Der Ärger um Prokon aber könnte auch weitere Folgen haben. Denn viele Anleger sind auf der Suche nach nachhaltigen Investments. Sie könnten jetzt abgeschreckt werden, meint auch Marc Tüngler von der DSW:
    "Das Traurige an der Prokon-Geschichte und leider auch an den anderen Pleiten im Solarbereich ist, dass jetzt die erneuerbaren Energien und die Idee, dort rein zu investieren, wieder einen argen Dämpfer bekommen hat. Dabei ist die Idee eigentlich, jetzt dort zu investieren, sehr gut. Und große institutionelle Anleger profitieren auch von der Energiewende indem sie zum Beispiel in Netze investieren. Da sind aber die Renditen nicht bei acht, neun, sechs Prozent, sondern da gibt man sich zufrieden mit zwei, drei, vier Prozent - aber sehr sicher, weil es eben reguliert ist. Man darf also nicht zu viel erwarten als Anleger, mit drei, vier Prozent muss man da zufrieden sein."
    Gier ist also auch bei Öko-Investments ein schlechter Ratgeber.