Freitag, 19. April 2024

Archiv

Insolvenzantragspflicht greift wieder
Die Angst vor der großen Pleitewelle

Um Firmen vor der Corona-Pleite zu bewahren, setzte die Bundesregierung im März 2020 die Insolvenzantragspflicht aus. Überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen mussten seither keine Insolvenz anmelden. Seit Januar gilt das nur noch für Ausnahmen. Ein neues Gesetz soll nun eine große Insolvenzflut verhindern.

Von Hanna Heim | 11.01.2021
"nur noch ein paar Tage!" und "Raeumungsverkauf" steht im Schaufenster eines kleinen Schuhladens, der in der Corona-Pandemie schliessen muss.
Viele Geschäfte geben unter der Last durch die Pandemie und die Gegenmaßnahmen bereits auf (picture alliance/dpa/Wolfram Steinberg)
Im März 2020 hat die Bundesregierung die Insolvenz-Antragspflicht vorläufig ausgesetzt. Damit wollte sie all jenen Unternehmen helfen, die wegen der Corona-Pandemie in Schieflage geraten waren oder denen dieses Szenario drohte. Neben den Soforthilfen, staatlichen Förderkrediten und erlaubten Mietstundungen sollte die neue Insolvenz-Regelung verhindern, dass Firmen ohne eigene Schuld in die Zahlungsunfähigkeit rutschen und pleitegehen. Die Regelung galt zunächst nur bis Ende September, doch weil Corona weiter wütete, verlängerte sie die Bundesregierung bis zum 31. Dezember. Bis auf Ausnahmefälle gilt seit Januar nun wieder die ursprüngliche Pflicht zum Insolvenzantrag.
Entgegen der Befürchtungen von Politikern und Wissenschaftlern ist die große Insolvenzwelle bisher noch ausgeblieben. Doch der gerade erst von der Bundesregierung und den Länderchefs verschärfte Lockdown könnte viele zusätzliche Unternehmen die Existenz kosten. Auch Kinobetreiber Matthias Helwig kämpft, und das seit Monaten. Trotzdem gibt er sich zuversichtlich.
"Ich glaube, dass ich nicht insolvent werde. Weil, ich bin nicht der Typ dazu, glaube ich. Wenn es halt alles schief geht, gibt es immer noch eine Lösung."
Helwig sagt das, während er in einem seiner drei geschlossenen Kinos sitzt. Hier, in dem modernen Neubau am Bahnhof Gauting bei München, ist es genau so kalt wie draußen. Es sieht so aus, als hätte hier jemand noch eine letzte große Party gefeiert und dann das Aufräumen vergessen: Überall liegen leere Flaschen herum, Popcorn klebt zwischen den Kinositzen und auf den Toiletten gibt es keine Handtücher mehr.
Ökonom Fratzscher - "Je länger es dauert, desto mehr Insolvenzen wird es geben"
In der aktuellen Krise um das Coronavirus sei der kritische Faktor für die Wirtschaft Zeit, sagte der Ökonom Marcel Fratzscher im Dlf. Vor allem kleinen Betrieben müsse aber jetzt mit Geld geholfen werden.
Matthias Helwig, 60 Jahre alt, groß gewachsen, hatte seinen letzten großen Kinotag am 31. Oktober. Seitdem sind seine Häuser geschlossen – und er ist arbeitslos.
"Es war ein voll gesunder Betrieb. Voll gesund. Also richtig gesunder Betrieb. Der wirklich, also, auf die nächsten zehn Jahre wird es so weitergehen sozusagen."

"Je länger die Pandemie dauert, desto schneller ist das Geld weg"

Und jetzt steht draußen an der Tür: "Das Kino Breitwand ist auf Beschluss der Regierung geschlossen. Bereits gekaufte Karten können auch wieder storniert werden." Helwig befindet sich seit Monaten in finanzieller Schieflage, obwohl er genau das verhindern wollte. Im Frühsommer verzichtete der SPD-Kommunalpolitiker extra noch auf sein Gemeinderatsmandat, um seine Kinos zu retten. Aber die nackten Zahlen zeigen, dass das nur wenig genützt hat:
"Ich habe immer schon Kinoprogrammpreise bekommen. Diese Kinoprogrammpreise wurden dieses Jahr früher ausgezahlt, das war die erste Hilfe, dann wurden sie verdoppelt, ich glaube, 30.000 Euro. Und dann habe ich die erste Corona-Hilfe genommen, das waren diese 30.000. Das hört sich jetzt viel an, aber meine Fixkosten sind im Monat 40.000, wenn man es reduziert, sind es 20.000. Also selbst wenn du 30.000 bekommst und nochmal 30.000, klingt wie 60.000, ist ja super, wenn die Fixkosten 20.000 sind, dann bist du in drei Monaten durch. Das heißt, je länger die Pandemie dauert, desto schneller ist das Geld weg."
Unter normalen Umständen hätte Matthias Helwig schon längst Insolvenz anmelden müssen. Denn wer wie er zahlungsunfähig oder auch überschuldet ist, der muss eigentlich so schnell wie möglich alle Betroffenen darüber in Kenntnis setzen. "Überschuldet" heißt nach Insolvenzrecht, weniger Geld zu haben als das, was man an Zahlungen leisten müsste. Durch die Pflicht Insolvenz anzeigen zu müssen, sollen vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor geschützt werden, plötzlich kein Gehalt mehr zu bekommen. Das zuständige Amtsgericht entscheidet dann, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und stellt der Geschäftsleitung einen Insolvenzverwalter an die Seite. Der schaut in die Bücher und versucht entweder, das Unternehmen zu sanieren, es zu verkaufen – oder Materialien und Maschinen zu Geld zu machen, um so die ausstehenden Schulden so gut es geht zu begleichen. Eigentlich.
Coronavirus
Übersicht zum Thema Coronavirus (imago / Rob Engelaar / Hollandse Hoogte)

Ökonom: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht "sinnvoll"

Denn Mitte März 2020 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angekündigt, die Insolvenzantrags-Pflicht auszusetzen. Kurz darauf wurde dies dann per Gesetz rückwirkend zu Anfang März beschlossen. Ministerin Christine Lambrecht von der SPD erklärte damals schriftlich:
"Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen."
Laut Insolvenzordnung müssen Unternehmen ihre Zahlungsunfähigkeit spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anmelden. Denn Insolvenzverschleppung ist strafbar.
"Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen."
Grafik zeigt eröffnete Regelinsolvenzverfahren
Eröffnete Regelinsolvenzverfahren (Deutschlandradio / Andrea Kampmann)
So die Ankündigung der Bundesjustizministerin damals.
Natürlich konnte im März 2020 noch niemand wissen, dass die Beschränkungen wegen Corona manche Branchen derart hart treffen würden wie die Kinobetreiber oder die Gastronomie. Aber dass die Unternehmen nicht nur wegen zu langer Wartezeiten auf Hilfsgelder in finanzielle Not geraten könnten, sondern auch langfristig, weil sie einfach keine Kundschaft mehr haben – das dürfte damals schon vorhersehbar gewesen sein.
"Ja, ich denke schon, dass absehbar war, dass das länger dauert, aber es ist natürlich trotzdem eine sinnvolle Maßnahme gewesen, zusammen mit vielen anderen Hilfen, die beschlossen wurden, die Insolvenzantragspflicht auszusetzen."
Sagt der Volkswirtschaftler Klaus-Heiner Röhl. Er beschäftigt sich am arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft seit vielen Jahren mit Insolvenzen.
Rettungspaket für die Lufthansa - Wie viel Staat muss sein?
Mit neun Milliarden Euro rettet die Bundesregierung die Lufthansa, um eine drohende Insolvenz zu verhindern. Trotz dieser milliardenschweren Staatshilfe steht das Unternehmen vor harten Einschnitten. Ein Überblick.

"Verhältnisse einfrieren, um erstmal keine weiteren Schäden anzurichten"

Im internationalen Vergleich, so Röhl, wurde den deutschen Unternehmen sehr umfassend geholfen. Zeitweise durften Mietverträge nicht gekündigt werden, es habe viele Soforthilfe-Programme gegeben und bei großen Unternehmen wie Lufthansa sprang der Staat sogar mit Hilfskrediten ein. Und doch reicht es nicht überall, um persönliche Dramen zu verhindern. Auch das gehöre zur Wahrheit, so Röhl.
Der bayerische Kinobetreiber Matthias Helwig, der schon zwei seiner Mitarbeiter entlassen musste, hat mittlerweile auch seine privaten finanziellen Reserven verbraucht. Jetzt fühlt er sich politisch im Stich gelassen. Alles habe er so umgesetzt, wie es von ihm verlangt wurde, erzählt er. Aber am Ende stehe für ihn, dass die Politik offenbar, ohne mit der Wimper zu zucken, wie er sagt, auf Kulturbetriebe wie seinen verzichten kann.
"Am Anfang habe ich dafür gekämpft, eigentlich Kultur und Kino irgendwie zu positionieren, damit sich etwas ändert. Und die große Enttäuschung war wirklich dieser Beschluss von Ende Oktober, genau das gleiche wieder zu machen, als hätte es keine Diskussion gegeben. Und das ist eine große Enttäuschung, weil ich wirklich nicht weiß, was ich machen soll."
Margaretha Sudhof ist Staatssekretärin im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium. Sudhof war von Anfang an an den Gesetzentwürfen beteiligt, die die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern sollten. Das Interview mit dem Deutschlandfunk gibt sie coronatypisch per Online-Schalte. Sie verstehe die Klagen des Kinobetreibers, betont Sudhof – verteidigt aber die Schließung der Kulturbetriebe. Als im Frühjahr klargeworden sei, dass das Virus Deutschland noch lange Zeit in den Ausnahmezustand versetzen würde, habe man sich im Ministerium an die Zeit der Finanzkrise 2008/2009 erinnert gefühlt, sagt Sudhof. Damals hielt man sich vor allem an einen Grundsatz:
"Es ist sinnvoll, die Verhältnisse so einzufrieren, wie sie sind, um erstmal keine weiteren Schäden anzurichten. Und da wollte man möglichst, dass die Vertragsverhältnisse so erhalten bleiben, und die Geschäftsbeziehungen so erhalten bleiben, gewissermaßen wie sie stehen und liegen. Also man hat ein bisschen Zeit gekauft."

Rund 4.500 "Zombie-Unternehmen - Gefahr für die Marktwirtschaft"

Auf Pause drücken – das sei damals das einzig Sinnvolle gewesen, betont Sudhof. Auch der Wirtschaftswissenschaftler Röhl stimmt dem zu. Allerdings sei die Frage, so Röhl, wie lange so ein Pause-Zustand anhalten darf – ohne dass das Vertrauen der Gesellschaft in die Wirtschaft verlorengeht.
Kritik an Schonfrist für Insolvenzen - Warum Zombiefirmen gefährlich sind
Wegen Corona versucht die Bundesregierung Insolvenzen hinauszuzögern. Insolvenzverwalter Christoph Niering hält das für den falschen Weg. Er rät zur frühzeitigen Sanierung von Pleitefirmen.
Denn das Problem ist: Je länger die Pandemie die Wirtschaft zum Erliegen bringt, desto mehr sogenannte Zombie-Unternehmen entstehen. Also kleine und mittlere Geschäfte, Dienstleister, Selbstständige, die es unter normalen Bedingungen nicht mehr geben dürfte, die aber durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht künstlich am Leben gehalten werden. Sie häufen Schulden an und begleichen ihre Rechnungen nicht. Volkswirtschaftler Röhl:
"Wenn das zu viele Unternehmen sind, die eigentlich ihren Zahlungsverpflichtungen gar nicht nachkommen können, dann ist das natürlich Sand im Getriebe des Geschäftsprozesses. Andere Unternehmen gehen mit diesen Unternehmen Verträge ein und diese Unternehmen können aber ihren Zahlungsverpflichtungen aus den Verträgen gar nicht nachkommen. Das ist natürlich eine Gefahr für die gesamte Marktwirtschaft, wenn es zu viele Zombie-Unternehmen sind."
Wie bei einer Infektionskette kann dann eine Zahlungsunfähigkeit vom einen Betrieb auf den nächsten überspringen. Der Kinobetreiber kann seinen Getränkelieferanten nicht bezahlen, der hat deswegen wiederum kein Geld für sein Personal und seine Zulieferer und immer so weiter. Laut Röhls Berechnungen könnte es in Deutschland derzeit etwa 4.500 solcher Zombie-Unternehmen geben. Genau weiß das keiner.
Eben weil bis zum 30. September die Antragspflicht für alle Unternehmen ausgesetzt war, die wegen der Pandemie überschuldet oder zahlungsunfähig geworden waren. Das hatte zur Folge, dass nur noch sehr wenige Insolvenzanträge bei den Amtsgerichten eingingen. Während es von Januar bis September 2019 noch mehr als 14.000 Fälle waren, sank die Zahl im Pandemiejahr 2020 im selben Zeitraum um gut 13 Prozent – auf knapp 12.500.
Wegen der Entspannung im Sommer und der Hoffnung auf einen milden Winter, beschloss die Bundesregierung, die Antragspflicht zum Oktober wieder teilweise einzuführen. Von einem zweiten Lockdown im Winter wollte zu diesem Zeitpunkt noch niemand sprechen.

Geringe Insolvenzanträge könnten psychologische Ursachen haben

Trotz Coronahilfen - Viele Selbstständige stehen vor der Pleite
Unbürokratisch wurden im Frühjahr staatliche finanzielle Hilfen für Betriebe zur Verfügung gestellt. Manchen hilft das, um die Krise zu überstehen. Doch bei vielen Soloselbstständigen und Kleinunternehmern kommen die Gelder nicht an.
Unternehmen, die nicht nur überschuldet, sondern auch zahlungsunfähig waren – die also wirklich keine finanziellen Reserven mehr hatten – mussten von nun an wieder Insolvenz anmelden. Eigentlich hätte laut dem Wirtschaftswissenschaftler Röhl die Zahl im Oktober sprunghaft ansteigen müssen. Doch stattdessen geschah kaum etwas: Eine Umfrage des Deutschlandfunks bei insgesamt 21 der größten Amtsgerichte je Bundesland hat ergeben, dass nach dieser teilweisen Wieder-Einführung der Insolvenz-Antragspflicht zwar knapp 20 Prozent mehr Anträge gestellt wurden als im Vormonat. Aber mit minus 16 Prozent lagen sie noch immer deutlich unter dem Vorjahresniveau. Auch Röhl beobachtet diese Entwicklung und sie bereitet ihm Sorgen:
"In gewisser Weise ist das ein großes Rätsel, vor dem wir da stehen. Denn normalerweise hätte die Zahl der Insolvenzanträge deutlich hochgehen müssen mit Wiedereintreten der Eintragspflicht für den Hauptinsolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit."
Immerhin: Im Dezember dann haben die Insolvenzzahlen wieder auf Vorjahresniveau gelegen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle: Im Dezember meldeten 921 Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz an, ein Drittel mehr als im Schnitt der vorherigen drei Monate.
Röhl hat dennoch den Verdacht, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer sich einfach nicht mit ihren Schulden beschäftigen wollen. Das, so sagt er, wäre eine klassische psychologische Reaktion bei Überschuldung. Dahinter stecke die Hoffnung, dass der Zustand irgendwann einfach ende. Auch beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschland, kurz VID, ist man besorgt wegen der wenigen Insolvenzanträge. Christoph Niering ist dort Vorstandsvorsitzender:
"Man sieht, dass viel Psychologie in der jetzigen Krise dabei ist. Denn die Unternehmer zum einen hoffen auf mehr staatliche Hilfe. Und zum anderen zeigen die Profigläubiger, vor allem die Krankenkassen und Finanzämter deutliche Zurückhaltung, was die Stellung von Insolvenzanträgen angeht."

Hoffnung, per Gesetz den Insolvenz-Tsunami abwenden zu können

EU-Gipfel zu Finanzen - „Wir wollen nicht, dass das Geld irgendwo versickert“
In Brüssel verhandeln Staats- und Regierungschefs über EU-Finanzen und Corona-Hilfen. Es müsse Vorgaben geben, wofür die Staaten das EU-Geld einsetzen dürfen, sagte Daniel Caspary, Europaparlamentarier der CDU, im Dlf.
Es könnte aber noch einen anderen Grund geben. Dieser Grund heißt "StaRUG". Das "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen" soll es Betrieben ermöglichen, sich frühzeitig um eine Sanierung ihrer Finanzen zu kümmern – und nicht erst, wenn sie wirklich zahlungsunfähig sind. Gemeinsam mit einigen anderen Neuerungen wurde das StaRUG im Dezember 2020 im Bundestag beschlossen. Eigentlich hätte das schon im Oktober erledigt sein sollen, doch die Fraktionen sahen offenbar großen Änderungsbedarf. Am letzten Sitzungstag schließlich, kurz vor Weihnachten, segnete der Bundestag das Gesetz ab. Seit 1. Januar ist es in Kraft.
Staatssekretärin Sudhof glaubt, dass die Aussicht auf die Vorteile dieses Gesetzes viele Unternehmen dazu verleitet habe, ihre Insolvenzanträge bis jetzt noch zurückzuhalten: "Da ging es im Kern um die Umsetzung von EU-Richtlinien. Das eine betrifft die Restschuldbefreiung und das andere betrifft eben ein Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren, so ähnlich wie das aus den USA bekannte Chapter-11-Verfahren. Das soll den Reset ermöglichen. Auch von Unternehmen, die vielleicht so weit in die Krise geraten sind, dass sie nur unter eingreifenden Voraussetzungen ihren Wirtschaftsbetrieb so fortsetzen können."
Grundidee war es, die Insolvenzgrundlagen zwischen den EU-Staaten anzupassen. Eigentlich hätte die Bundesregierung mit der Umsetzung noch mehr als zwei Jahre Zeit gehabt, aber Corona beschleunigte die Vorgänge enorm.
Das Justizministerium hofft, mit diesem Gesetz einen Insolvenz-Tsunami abwenden zu können und stattdessen mehrere kleinere Wellen schwappen zu lassen. Wenn strauchelnde Unternehmen sich frühzeitig Hilfe suchen, so die Überlegung, dann könnte einer Überforderung in den Beratungsstellen, bei den Amtsgerichten und den Insolvenzverwaltern vorgebeugt werden.
Allerdings ist das Gesetz sehr komplex und es braucht nicht nur viel Fachwissen, um sich diese vor-insolvenzliche Hilfestellung leisten zu können, sondern auch viel Geld. Wirtschaftswissenschaftler Röhl sagt deshalb, in der Theorie sei die Reform zwar gut gelungen, in der Praxis sei sie für kleine Unternehmen aber kaum hilfreich. Und gerade die dürfte die Krise besonders hart treffen.

Insolvenzzahlen und Hoffnung auf einen zeitigen Wirtschaftsaufschwung

DIW-Chef: "Eine Pleitewelle ist unvermeidbar"
Die Coronakrise könnte Deutschland laut einer Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung rund 400 Milliarden Euro kosten. DIW-Chef Marcel Fratzscher sagte im Dlf, der Staat könne dabei nur einen Teil der verlorenen Wirtschaftsleistung kompensieren.
Worin sich allerdings Experten, Politiker und Wissenschaftler einig sind, ist eine Gewissheit: Nämlich, dass es 2021 mehr Insolvenzen geben wird als im Vorjahr. Wie viele es sein werden, das wagen allerdings nur sehr wenige zu prognostizieren.
Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet für 2021 mit bis zu 24.000 Unternehmensinsolvenzen. Die Zahl verkündete sie allerdings schon Ende Oktober. Der Kreditversicherer Euler Hermes dagegen prognostiziert knapp 17.000 Unternehmensinsolvenzen für dieses Jahr.
Zum Vergleich: 2009, im Zuge der Finanzkrise, hatte es in Deutschland rund 33.000 Unternehmensinsolvenzen gegeben. Darin sind aber nicht die Privatinsolvenzen enthalten, die viele Unternehmenspleiten nach sich ziehen. Denn manche Schulden wie die bei Krankenkassen oder Finanzämtern müssen die Verantwortlichen privat tragen.
Der Wirtschaftswissenschaftler vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, Klaus-Heiner Röhl, rechnet mit 23.250 Unternehmensinsolvenzen. Allerdings weist er darauf hin, dass diese Zahl das Ergebnis einer Modellrechnung ist und es erheblichen Einfluss hat, ab wann und wie schnell die Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Dennoch:
"In meinen Berechnungen gehe ich von einer Insolvenzwelle aus. Das muss aber trotzdem nicht dramatisch sein. Selbst wenn wir jetzt einen Anstieg der Insolvenzen um 30 bis 40 Prozent sehen – was ja erst mal sehr viel klingt – dann muss man natürlich sehen, dass die 2020 nochmal deutlich gefallen sind. Und dass wir vor ein paar Jahren noch mehr Insolvenzen hatten als jetzt."

Prinzip Hoffnung und Gesundschrumpfen

Kultur im Lockdown - Nicht systemrelevant?
Die Infektionszahlen steigen und der "Lockdown light" wird fortgesetzt, auch für die Kultur. Zwar fließen nun Hilfen für Künstler und Institutionen, aber mit Geld allein ist die Kultur nicht zu retten.
Glück im Unglück also, dass die Pandemie kam, als es der deutschen Wirtschaft prächtig ging. Die Befürchtung, die Röhl jetzt hat, ist allerdings, dass auch größere Unternehmen pleitegehen könnten. Denn je mehr Beschäftigte entlassen werden müssen, desto höher die Zahl der Arbeitslosen und desto größer die Belastung für die Sozialsicherungssysteme. Der Insolvenzverwalter Niering wagt hingegen überhaupt keine Prognose zu den Insolvenzzahlen.
"Das ist ja ein Blick in die Zukunft und das kann nur eine Prognose sein, die mit vielen Unbekannten arbeiten muss."
Schließlich sei es unklar, wie lang und in welcher Höhe die Bundesregierung noch finanzielle Unterstützung anbiete, damit sich die Unternehmen über Wasser halten können, bis ihr Geschäft wieder richtig Fahrt aufgenommen hat.
"Genau, das hier ist unser kleiner Saal" - Zum Abschluss gibt Kinobetreiber Matthias Helwig noch eine Tour durch die verschiedenen Säle. Für Helwig sind all die Prognosen und Zahlendeutereien irrelevant, sagt er. Seine Kinos werden bis auf weiteres geschlossen bleiben. Die monatelange Arbeitslosigkeit hat ihn zu einem Entschluss gezwungen: "Ich muss schauen, dass ich mich im Prinzip gesundschrumpfen muss."
Deshalb wird er mindestens eines seiner Kinos aufgeben, vermutlich sogar zwei. "Bis zum Beginn der Coronakrise habe ich gesagt, Kino ist keine Wachstumsbranche, das ist so gewesen. Wir konnten aber mit dem gut leben, was da ist. Also dass wir wirklich wachsen danach … Woher? Warum? Aber ich möchte das Kino unbedingt behalten."
Es bleibt ihm also nur die Hoffnung, sagt er hier im kleinen Kino-Saal, dort, wo selbst am letzten großen Kinotag Ende Oktober nur 40 Prozent der Plätze belegt waren.