
Das Ministerium für Digitales und Verkehr legte dazu einen Gesetzentwurf vor, der EU-Regelungen auf nationaler Ebene präzisiert. Demnach müssen Plattformbetreiber etwa bei Beleidigungen und Gewaltaufrufen einschreiten. Tun sie dies nicht, drohen Bußgelder. Die Bundesnetzagentur soll die Vorgaben durchsetzen, die für kleinere Dienste ab Februar 2024 gelten sollen.
Bereits seit April gilt eine Regelung der EU-Kommission für große Onlineplattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern. Sie sind angehalten, illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller zu entfernen als bislang.
Diese Nachricht wurde am 04.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.