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Islamische Religion als Schulfach in Hessen

Hessens Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat grünes Licht für muslimischen Religionsunterricht an Schulen des Landes gegeben. Die Universitäten Frankfurt und Gießen sollen die Lehrer ausbilden. Vorbehalte gibt es indes in den Reihen der CDU.

Von Ludger Fittkau | 09.07.2012
    "Nun, wir haben in den Koalitionsverhandlungen als FDP dem Koalitionspartner CDU abgerungen, dass wir einen islamischen Religionsunterricht in unserem Land durchführen wollen, also nach den Regeln unserer Verfassung. Und dann haben wir angefangen, einen geeigneten Partner zu suchen. Und nach einem Prozess von jetzt über drei Jahren, ist ganz offensichtlich die rechtliche Qualität so, dass wir nun zwei Partner haben, nämlich die DITIP Hessen und die Ahmadiyya Deutschland."

    sagt Jörg-Uwe Hahn (FDP), stellvertretender Ministerpräsident und Integrationsminister Hessens. Als Partner für den Religionsunterricht in Hessen schlagen die internationalen Gutachter die aus dem indisch-pakistanischen Kulturraum stammende Ahmadiyya-Gemeinde sowie den hessische Landesverband des mit dem türkischen Staat verbundenen DITIB-Vereins vor. DITIP Hessen habe sich rechtlich so organisiert, dass der Einfluss Ankaras künftig begrenzt sei, so Jörg-Uwe Hahn:

    "Durch sowohl satzungsmäßige sowie praktische Lösungen ist eine entsprechende Trennung vorhanden. Und wichtig ist für den Gutachter und auch für mich persönlich, dass insbesondere im Bereich der religiösen Fragen ein eigener geistlicher Beirat sich hier bei DITIP Hessen organisieren soll oder schon organisiert hat, so dass wir sagen können, hier ist Abhängigkeit auf alle Fälle nicht größer als bei der katholischen Kirche, die bekanntlich ja letztendlich vom Papst und damit von einem fremden Staat, nämlich dem Vatikanstaat organisiert wird."

    Die Lehrer, die Hessen für den islamischen Religionsunterricht an Schulen braucht, sollen künftig an den Universitäten Gießen und Frankfurt ausgebildet werden. Federführend in Frankfurt ist Ömer Özsoy, Professor für islamische Theologie. Er appelliert nun an die beiden vom hessischen Staat ausgewählten islamischen Religionsgemeinschaften Ahmadiyya und DITIP, auch Muslime aus anderen Gemeinschaften und Kulturkreisen die in Hessen leben, in der Lehrerausbildung zu akzeptieren:

    "Ein wesentliches Anliegen wäre in diesem Prozess, dass die jetzt in Frage kommenden Religionsgemeinschaften drauf achten sollten und die Verantwortung tragen mögen, dass das Angebot, dass das Schulfach so gestaltet werden sollte, dass das nicht nur Kinder oder Schülerinnen und Schüler aus Elternhäusern dieser zwei Religionsgemeinschaften angesprochen werden, sondern alle Kinder muslimischen Glaubens."

    Die Uni Frankfurt am Main will auch durch die Inhalte ihrer Ausbildung erreichen, dass keine islamischen Fundamentalisten als Lehrer an hessische Schulen gelangen. Matthias Lutz-Bachmann, Vizepräsident der Goethe-Uni:

    "Das ist im christlichen Raum nicht so, das ist im jüdischen Raum nicht so und das wird auch im islamischen Raum nicht so sein, weil die Hochschulen durch ihren Anteil die religiöse Selbstreflektion, Theologie genannt, auf der Grundlage einer Wissenschaft anbieten und das heißt rational, nicht fundamentalistisch. In jedem Fall konform mit einer demokratisch-republikanischen Verfassung, also in Deutschland dem Grundgesetz."

    Der stellvertretende hessische Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn setzt überdies auf eine wachsame Schul- und auch Kirchenaufsicht, um fundamentalistische Strömungen im Religionsunterricht zu verhindern. Als Liberaler habe er viel Verständnis für diejenigen, die Kirche und Staat grundsätzlich getrennt halten wollen- wie etwa im laizistischen Frankreich. Doch das Grundgesetz gäbe eben den Religionsgemeinschaften eine starke Stellung – auch an Schulen:

    "Ich bin Anfang der 70er-Jahre als Gymnasiast in die Politik gekommen und war damals sowohl Leiter eines Jugendbibelkreises als auch dann Liberaler. Ich war und bin für die Trennung von Staat und Kirche. Ich finde, es sind zwei verschiedene Veranstaltungen, es sind auch zwei verschiedene persönliche Befindlichkeiten, die dort betroffen sind. Aber wir haben nun einmal das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dort haben wir in Artikel 7, Absatz 3 das Recht, nicht irgendwie die Möglichkeit, das Recht von Religionsgemeinschaften festgeschrieben, in der staatlichen Schule Bekenntnisunterricht durchzuführen. Das heißt, im Prinzip Werbeveranstaltungen für ihren Glauben in der staatlichen Schule durchzuführen."

    Diese "Werbeveranstaltungen" gibt es nun also voraussichtlich ab 2013 in Hessen für den Islam. Wenn es Jörg-Uwe Hahn gelingt, die noch vorhandenen Vorbehalte des Koalitionspartners CDU zu zerstreuen. Die Landtagsopposition unterstützt das Projekt einhellig.