Jerusalem
Israelisches Parlament beschließt Todesstrafe für palästinensische Terroristen - unterschiedliche Reaktionen

Das vom israelischen Parlament verabschiedete Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Das Gesetz soll nur für Palästinenser gelten, die Israelis aus terroristischen Motiven getötet haben - nicht aber für israelische Staatsbürger.

    Eine Plenumssitzung in der Knesset
    Eine Plenumssitzung in der Knesset (picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Alex Kolomoisky)
    Die US-Regierung in Washington erklärte, sie respektiere Israels Recht, seine eigenen Gesetze zu erlassen. Vor der Abstimmung hatten Berlin, Paris, Rom und London in einer gemeinsamen Erklärung das Vorhaben als diskriminierend bezeichnet.
    Der Generalsekretär des Europarats, Berset, sprach von einem zivilisatorischen Rückschritt. Die Palästinenserbehörde wertete das Gesetz als gefährliche Eskalation. Bürgerrechtler bezeichneten das Vorhaben als rassistisch und haben Klage vor dem obersten israelischen Gericht eingereicht. Das Parlament billigte eine Gesetzesänderung, die Kritiker als diskriminierend und völkerrechtswidrig bewerten.
    Das Abstimmungsergebnis war erwartet worden, dennoch ist das Entsetzen bei vielen groß: 62 der 120 Abgeordneten des israelischen Parlaments stimmten in abschließender Lesung für eine Verschärfung des Strafrechts. Nach dem Gesetz droht künftig jedem Todesstrafe oder lebenslange Haft, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden".
    Israels Ministerpräsident in Netanjahu stimmte für das Gesetz, gegen das Menschenrechtsgruppen bereits Klage am obersten Gerichtshof eingereicht haben. Besonders hart trifft die Änderung Palästinenser, die aufgrund verschiedener Rechtssysteme vor Militärgerichten für schuldig befunden werden, ein als Terrorakt eingestuftes Tötungsdelikt begangen zu haben.
    Militärgerichte können künftig auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft und mit einfacher Mehrheit statt einstimmig Todesstrafen verhängen. Eine Umwandlung der Strafe in lebenslange Haft ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, eine Begnadigung ausgeschlossen. Das Urteil muss binnen 90 Tagen, in besonderen Fällen binnen maximal 180 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden.

    Zahlreiche Warnungen

    Da sie nun mal unumkehrbar sei, dürfe weder die Verhängung noch die Vollstreckung der Todesstrafe leichtfertig geschehen, hatte der Rechtsberater des zuständigen Parlamentsausschusses, Ido Ben-Itzhak, im Vorfeld gewarnt. Und Vertreter der israelischen Armee hatten vor weitreichenden Folgen gewarnt: Das Gesetz könnte internationales Recht verletzen und zu Haftbefehlen gegen israelische Soldaten führen.
    Ranghohe Sicherheitsbeamte sahen die Gefahr, dass das Gesetz nicht abschreckend wirken, sondern die Gewalt anfachen könne, während zivilgesellschaftliche Gruppen und Menschenrechtsorganisationen einen "diskriminierenden, rassistischen, jüdischen Werten widersprechenden und völkerrechtsverletzenden Charakter des Gesetzes" verurteilten.

    Alle Einwände abgelehnt

    Alle Einwände der Opposition wurden abgelehnt. Itamar Ben-Gvir, rechtsradikaler Minister für nationale Sicherheit und Parteivorsitzender, bejubelte das Abstimmungsergebnis. "Der Staat Israel ändert heute die Spielregeln: Wer Juden ermordet, wird nicht weiter atmen und die Bedingungen im Gefängnis genießen", sagte er in einer ersten Reaktion in der Nacht. Es sei ein Tag der Abschreckung für Feinde.
    Das Gesetz, das im Laufe seiner Überarbeitung an einigen Stellen abgeschwächt wurde, wird nicht automatisch für Hamas-Terroristen gelten, die am Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren. Für sie wird in einem separaten Gesetzentwurf die Einrichtung eines Sondertribunals vorangetrieben.

    Klagen angekündigt

    Mit dem Entscheid manövriere sich Israel an den Abgrund, mahnte der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv während der Debatte: "Dieser Gesetzentwurf versetzt Israel in Bezug auf die Todesstrafe in die extremste Position in der demokratischen Welt." Das Gesetz sei unmoralisch und widerspreche den Grundwerten Israels, schrieb er nach der Abstimmung auf X und kündigte Klage vor dem obersten Gericht an. Weitere Oppositionsparteien und eine Koalition aus Menschenrechtsgruppen wollen ebenfalls mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine Umsetzung des Gesetzes vorgehen.
    Bereits vor der Gesetzesänderung von Montag kannte das israelische Recht die Todesstrafe. Für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten 1954 abgeschafft, war sie etwa bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder gegen das jüdische Volk sowie unter bestimmten Umständen im Rahmen des Kriegsrechts weiterhin zulässig. De facto kam sie in der Geschichte des Landes aber nur ein einziges Mal zur Anwendung: 1962 wurde der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen "Verbrechen gegen das jüdische Volk" hingerichtet.
    Diese Nachricht wurde am 31.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.