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Jahresrückblick: Erneuerbare-Energien-Gesetz
Erfolgreiche Reform oder Etikettenschwindel?

Die Reform des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) war eines der großen Projekte der Großen Koalition im Jahr 2014. Sie wollte damit den Anstieg der Strompreise verlangsamen. Umweltverbände und Opposition werten die Änderungen jedoch als Abwürgen der Energiewende.

Von Christel Blanke |
    Eine Windkraftanlage in Alsleben in Sachsen-Anhalt
    Je mehr Windkraft in das Stromnetz eingespeist wird, desto mehr EEG-Umlage wird fällig. (picture alliance / dpa / Revierfoto )
    Am Ende war die Erleichterung groß:
    "Das Gesetz wird jetzt, nach der Zustimmung der Kommission, die wir am 23. Juli erwarten, pünktlich am 1. August in Kraft treten. Und damit exakt in dem Zeitplan, den wir uns im Januar vorgenommen haben."
    So Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake nach der Zustimmung des Bundesrates am 11. Juli. Zuvor war monatelang hart verhandelt worden um eines der größten Reformprojekte der Großen Koalition. Bei der Neufassung des EEG, des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien, wollten alle mitreden: die Bundestagsfraktionen, die Bundesländer, Umweltverbände, Energieversorger, Industrie, Verbraucherverbände. Die einen fürchteten steigende Kosten, die anderen, lieb gewonnene Subventionen zu verlieren.
    Ein Neustart, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nach dem Kabinettsbeschluss im April, sei aber dringend notwendig:
    "Neustart heißt, dafür zu sorgen, dass der Ausbau sicher und planbar wird. Und mit den anderen Bedingungen der Energiewende, die Frage, wie die konventionellen Kraftwerke einzuordnen sind, wie sich die Netze entwickeln, das sozusagen die Energiewende das ganze System betrachtet."
    Der Zubau neuer Anlagen zur Ökostromerzeugung wird begrenzt, die Einspeisevergütungen werden gekappt. Auf Druck der Bundesländer fallen die Kürzungen aber geringer aus als zunächst geplant. Außerdem soll Ökostrom zunehmend direkt vermarktet werden. Ab 2017 soll die Vergütung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern über Ausschreibungen ermittelt werden. Für Umweltverbände und die Opposition ist das ein Abwürgen der Energiewende. Empörung auch darüber, dass die Ausnahmeregelungen für die Industrie nicht stärker reduziert werden. Die Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay:
    "Unter dem Label Ökostromförderung wird heute diese, morgen jene Begehrlichkeit der Industrie mit unserer Stromrechnung gefördert. Das ist Etikettenschwindel und wir lehnen ihn ab."
    Gabriel breche das Versprechen, die Stromkosten auch für Privathaushalte und Gewerbetreibende stabil zu halten, kritisiert auch Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter:
    "Es ist berechnet worden, dass die Ausnahmen um eins bis drei Milliarden Euro steigen können. Wer bezahlt dieses zusätzliche Geld? Es bezahlt der Mittelstand. Es bezahlt der Verbraucher."
    Nächste Themen: Netzausbau und Kapazitätsmechanismen
    Doch der Bundeswirtschaftsminister lässt in diesem Punkt nicht mit sich verhandeln:
    "Wenn wir die gesamten fünf Milliarden Euro, die derzeit an Entlastung da ist, einnehmen würden und dann umlegen auf die EEG-Umlage, dann würde das für die deutschen Verbraucher bedeuten, dass vielleicht bei einem Drei-Personen-Haushalt vielleicht 40 Euro im Jahr gespart werden. Das mag für den einzelnen Haushalt immer noch interessant sein. Es nützt aber nichts, wenn die Menschen, die die 40 Euro im Jahr sparen, anschließend ihren industriellen Arbeitsplatz verlieren."
    Nach Einschätzung des Ministers wird die EEG-Umlage bis 2017 nicht wesentlich steigen. Und in der Tat sinkt sie jetzt erst einmal leicht. Dafür ist aber nicht die Gesetzesnovelle verantwortlich, sondern die Tatsache, dass die Umlage in den vergangenen Jahren zu hoch angesetzt wurde.
    Die EEG-Novelle, das EEG 2.0 wie Gabriel es nennt, ist aber nur ein erster Schritt. Weitere werden folgen:
    "Die großen Themen Netzausbau, Kapazitätsmechanismen, wie gehen wir mit dem konventionellen Kraftwerkspark um, das sind die Dinge, die wir jetzt in Angriff nehmen werden."
    Und auch das EEG selbst, kündigt Staatssekretär Rainer Baake an, wird weiter reformiert werden:
    "Es wird nach dem EEG 2.0 ein EEG 3.0 geben. Und das wird dann der Übergang von der Direktvermarktung zu der Ausschreibung sein. Und ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass die EEG-Novelle 2016, das EEG 3.0, nicht die letzte Variante sein wird."