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"Jeder ist für seine Kapitalanlage selbst verantwortlich"

Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bemängelt, dass "völlig blauäugig" auf Bankanlageberater vertraut wird. Die Verantwortlichkeit läge beim Käufer von Finanzprodukten. Anlass ist die abgewiesene Klage zweier Lehman-Anleger vom BGH.

Klaus Nieding im Gespräch mit Dirk Müller | 28.09.2011
    Dirk Müller: Mit der Pleite der Lehman-Bank fing alles so richtig an, die Wirtschafts- und Finanzkrise im September 2008. Auch bei deutschen Anlegern und auch bei deutschen Banken hat die Insolvenz der amerikanischen Großbank eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Die Gesamtschäden sind allerdings kaum zu fassen, nach Angaben von Verbraucherschützern sind 40. bis 50.000 Kunden hierzulande betroffen mit Verlusten insgesamt von bis zu 750 Millionen Euro. Gestern Abend nun eine Art Piloturteil des Bundesgerichtshofes: Die Geschädigten haben demnach keinen Anspruch auf Entschädigung. Zwei Anleger hatten geklagt, aber vergebens.
    Was bedeutet das Urteil für die Kleinaktionäre? – Am Telefon ist nun Klaus Nieding, Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Guten Morgen nach Frankfurt.

    Klaus Nieding: Ich grüße Sie, Herr Müller.

    Müller: Herr Nieding, müssen Sie dennoch jetzt allen Geprellten sagen, Pech gehabt?

    Nieding: Also das ist grundsätzlich nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof hat ja ganz deutlich gesagt, dass von diesem Urteil nur in beschränktem Maße allgemein gültige Aussagen ausgehen. Jeder Einzelfall ist für sich genommen gesondert zu werten. Und wir haben ja sowohl bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz als auch in unserer anwaltlichen Tätigkeit immer den Mandanten abgeraten zu klagen, die die Lehman-Zertifikate vor Ende 2007 gekauft haben, weil da natürlich, ich sage mal, das Insolvenzrisiko für Lehman eher theoretischer Natur war. Und in diesem Fall, den der BGH jetzt entschieden hat, ging es ja um Zertifikate, die in den Jahren 2006 und 2007 gekauft wurden, also in dem Zeitraum, wo Lehman noch relativ fest in der Gegend stand.

    Müller: Demnach haben die Kläger vergessen, Sie vorher zu fragen?

    Nieding: Das kann man so sagen. Wir haben unseren Mandanten jedenfalls dann geraten zu klagen, wenn es überhaupt nötig war zu klagen – viele Banken haben sich ja auch außergerichtlich mit uns geeinigt -, wir haben den Mandanten dann geraten zu klagen, wenn sie die Zertifikate ab Anfang 2008 gekauft haben. Dann nämlich sind die sogenannten Credit Default Swaps, also eine Kenngröße, wie groß das Kreditausfallrisiko ist, dramatisch gestiegen für Lehman, und darauf wiederum hätte die Bank im Rahmen eines Beratungsgespräches deutlich hinweisen müssen.

    Müller: Und sind Sie da optimistisch, dass zukünftige Urteile in diesem Fall, unter diesen Bedingungen, die Sie gerade geschildert haben, anders ausfallen?

    Nieding: Da bin ich sehr optimistisch. Ich sagte aber bereits, dass wir einen Großteil unserer Fälle ohnehin außergerichtlich vergleichen konnten mit den Banken. Da haben sich die Banken nämlich einsichtig gezeigt und haben sich dieser Verantwortung gestellt.

    Müller: Nennen Sie uns, Herr Nieding, ein Beispiel. Es ging jetzt bei den Angeklagten um jeweils 10.000 Euro Anlage. Wenn man die verloren hat und hat erst nach 2008 gekauft, wie viel gibt es dann als Entschädigung?

    Nieding: Na ja, also wenn die Bank nicht auf diese Risiken hingewiesen hat, dann grundsätzlich 100 Prozent.

    Müller: Und das hat auch schon funktioniert?

    Nieding: Das funktioniert und wir haben in den außergerichtlichen Vergleichen – Vergleich bedeutet ja immer gegenseitiges Nachgeben -, haben wir natürlich für die Mandanten auf bestimmte Bereiche verzichtet und nachgegeben. Aber im Wesentlichen sind die Leute so auch wieder an ihr Geld gekommen.

    Müller: Können Sie das quantitativ beziffern? Wie viele Kunden rufen bei Ihnen an, wollen vertreten werden?

    Nieding: Bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz haben sich bis zum heutigen Tage über 8000 Lehman-Zertifikat-Geschädigte gemeldet, bei uns in unserer Anwaltssozietät haben wir 1500 Mandate vertreten. Von den 1500 Mandaten, kann ich Ihnen klar sagen, haben wir mittlerweile 80 Prozent außergerichtlich oder gerichtlich vergleichsweise bereinigt.

    Müller: Die Zahlen, die wir versucht haben zu recherchieren, wie viele sind geschädigt, wie groß ist die Schadenssumme insgesamt, das ist ja sehr, sehr schwierig, offenbar bislang jedenfalls unmöglich. Haben Sie Zahlen?

    Nieding: Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz geht von rund 50.000 Geschädigten aus und die Schadenssumme liegt in der Größenordnung, die Sie genannt haben, zwischen 750 Millionen und eine Milliarde Euro.

    Müller: Herr Nieding, wir haben häufig in den Medien jetzt nachgelesen, auch jetzt schon im Nachklapp auf dieses Urteil, es handelt sich um Opfer, um Geprellte. Ist das so, dass jeder, der ein Kleinanleger ist, automatisch Opfer ist, wenn er verliert?

    Nieding: Nein, natürlich nicht. Jeder ist für seine Kapitalanlage selbst verantwortlich und auch zuständig. Es kann nicht sein, dass wir Konsumgüter des täglichen Lebens wie Kaffeemaschinen, Geschirrspülmaschinen, Fotoapparate erst dann kaufen, wenn wir vorher drei, vier, fünf Testberichte in unabhängigen Fachzeitschriften gelesen haben, bei der Kapitalanlage, einer unserer wichtigsten Entscheidungen im Leben, aber völlig blauäugig auf die Versprechungen des gegenübersitzenden Anlageberaters Seitens der Bank vertrauen. Der Anlageberater der Bank ist nichts anderes als ein Verkäufer und wir gehen auch beim Gebrauchtwagenkauf sehr, sehr vorsichtig an die Dinge heran, nur bei unserer Geldanlage tun wir das nicht.
    Anders liegt die Sachlage allerdings dann, wenn derjenige, der mir gegenübersitzt, erhebliches Vertrauen in Anspruch nimmt, das auch erkennt und falsch informiert, zum Teil sogar bewusst falsch. Wir haben hier Rentner sitzen, die 80, 90 Jahre alt sind, denen man zehn Jahre Laufzeit-Zertifikate oder fünf Jahre Laufzeit-Zertifikate angedreht hat mit den Worten, das ist so sicher wie ihr Sparbuch. Das funktioniert nicht.

    Müller: Liegt das auch daran, dass viele Kundenberater nicht die Kompetenz haben, die die Kunden erwarten?

    Nieding: Ich würde es nicht mit der Kompetenz oder an der Kompetenz der Kundenberater festmachen. Von der Kompetenz her bin ich überzeugt: Das Problem, was wir im heutigen Vertrieb von Finanzprodukten haben, ist doch, dass diese provisionsgesteuert vertrieben werden. Das heißt, es wird im Grunde genommen von oben herab in der Geschäftsleitung der Bank entschieden, welches Produkt wollen wir denn nächste Woche auf den Markt bringen, dieses wird dann hoch provisioniert mit der Folge, dass natürlich der Anlageberater vor Ort nach der Provisionierung schielt und nicht danach, ob dieses Finanzprodukt auch tatsächlich in die Lebensumstände des Anlegers hineinpasst.

    Müller: Sie beschreiben das so, als sei das fatal, das leuchtet auch jedem ein. Soll das geändert, muss das geändert werden?

    Nieding: Wir treten seit Jahren für die Einführung einer reinen Honorarberatung ein. Das setzt allerdings auch voraus, dass der Kunde bereit ist, für Anlageberatung Geld zu zahlen. Das tut er schon heute, denn die Banken arbeiten natürlich nicht für Gotteslohn, das haben Sie in der Anmoderation gesagt. Das tut er schon heute über versteckte Gebühren und Ähnliches. Er muss aber in Zukunft eben bereit sein, 100, 200 Euro für ein vernünftiges Anlageberatungsgespräch auf den Tisch zu legen. Dann hat er auch direkte Schadenersatzansprüche und dann kann er auch erwarten, dass ihm ein Produkt verkauft wird, was gerade in seine persönliche Finanz- und Lebenssituation hineinpasst.

    Müller: Wenn Ihre Schutzvereinigung dafür seit Jahren eintritt, wie reagieren darauf die Banken? Sind die bereit, sich darauf einzulassen?

    Nieding: Die Frage beantwortet sich von selbst. Wenn wir seit Jahren dafür eintreten, ist es bis heute nicht passiert. Sie merken, wo der Hase hinläuft. Wir haben da noch ein sehr, sehr dickes Brett zu bohren. Wir sind aber zuversichtlich, dass sich, ich sage mal, auf die Zeit hinweg die Erkenntnis durchsetzt, dass die Honorarberatung die bessere Form ist.

    Müller: Aus der Erfahrung Ihrer Gespräche, Herr Nieding, haben die Kleinanleger aus diesem Desaster etwas gelernt?

    Nieding: Na ja, ich bin seit 1987 in dem Metier als Anwalt tätig und ich bin bis heute nicht arbeitslos geworden. Das zeigt im Grunde genommen, dass man da nicht zu optimistisch sein kann. Wir können feststellen, dass auf jede Vertriebswelle im Finanzbereich mit einem zeitlichen Versatz von zwei bis drei Jahren eine Klagewelle folgt. Das zeigt im Grunde genommen, dass der Anleger, ich sage mal, sich mit immer neuen Produkten beschäftigt, die ja auch von der Finanzindustrie entwickelt und dann auch massiv vertrieben werden, dass er aber, ich sage mal, nicht grundsätzlich aus den erlittenen Schlappen lernt, dass man nämlich bestimmte Regeln einfach einhalten muss: niemals Finanzprodukte am Telefon kaufen, niemals unter Zeitdruck kaufen und niemals ein Produkt kaufen, was man nicht versteht.

    Müller: Das sind die Empfehlungen von Klaus Nieding, Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Vielen Dank für das Gespräch und auf Wiederhören.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.