Klein: Nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis bekommt der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar erstmals Hafterleichterung. Danach darf der die Justizvollzugsanstalt im badischen Bruchsal zeitweise und in Begleitung von Wachbeamten verlassen. Klars Anwalt hatte Beschwerde eingelegt, weil die bereits beschlossenen Lockerungen vom baden-württembergischen Justizminister vorerst gestoppt worden waren. Am Telefon ist jetzt Norbert Geis, CSU-Bundestagsabgeordneter, Innen- und Rechtspolitiker. Guten Tag Herr Geis!
Geis: Ich grüße Sie!
Klein: Hafterleichterung für Christian Klar. Ihre Reaktion?
Geis: Ich bin zunächst einmal erstaunt, nachdem ja der Minister Goll diese Hafterleichterungen abgelehnt hat. Ich gehe aber davon aus, dass die Bedenken des Ministers von dem Gericht in Karlsruhe mit herangezogen worden sind und dass die Entscheidung des Gerichtes auch diese Bedenken mit berücksichtigt. Wenn das Gericht nun zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Hafterleichterungen Herrn Christian Klar zuteil werden dürfen, dann muss ich wohl davon ausgehen, dass alle Aspekte überlegt, durchdacht und dann eben zu Gunsten des Herrn Klar entschieden worden sind und das habe ich zu respektieren.
Klein: Und für Sie ist das ausschließlich eine juristische Entscheidung?
Geis: Für mich ist das ausschließlich eine juristische Entscheidung. Jeder Strafgefangene hat irgendwann einmal das Recht auf Freigang, irgendwann das Recht auf Hafterleichterungen. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss man ihm dieses Recht auch gewähren. Das gilt für jeden Sträfling; das gilt auch für Christian Klar.
Klein: Auch an Sie die Frage, Herr Geis: Welches Gewicht hat das Urteil für den Gnadenentscheid des Bundespräsidenten? Hat es überhaupt eines?
Geis: Nein, das hat überhaupt kein Gewicht für die Entscheidung des Bundespräsidenten. Das hat wohl ein gewisses Gewicht für eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung dann, wenn die Mindeststrafe verbüßt worden ist, und das ist Anfang 2008, wenn ich es richtig jetzt im Kopf habe. Dann muss die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen auf Freigang beziehungsweise auf Entlassung des Betroffenen, also hier des Christian Klar, und die Reststrafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Das ist so der Fall gewesen bei Mohnhaupt und das wird wohl auch jetzt eingeleitet durch diese Freigangmöglichkeiten, durch die Hafterleichterung für Christian Klar.
Klein: Noch mal zur Gnadenentscheidung. Ein solches Urteil beeinflusst auch nicht das öffentliche oder politische Klima in irgendeiner Richtung?
Geis: Das kann ich jetzt noch nicht abschätzen. In jedem Fall ist es so, dass die Bevölkerung ganz geringes Verständnis dafür hat, dass nun diesen Schwerverbrechern auch Hafterleichterung gewährt wird. Der Bevölkerung muss man eben jetzt auch deutlich machen, dass dieser Anspruch jedem Täter zusteht, wie auch jeder schwere Gewalttäter, jeder Mörder nach Entscheidung unseres Bundesverfassungsgerichts am Ende doch die Möglichkeit hat, irgendwann Licht am Ende des Tunnels zu sehen, heißt irgendwann wieder frei zu kommen, auch wenn er eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts ist glaube ich zu bejahen, weil sie im Grunde der Würde des Menschen entspricht, und eine Würde hat auch der Strafgefangene. Ich glaube also nicht, dass man letztendlich diesen Gedankengang nicht auch der Bevölkerung klar machen kann, aber das muss man. Man muss dafür eintreten, dass hier ganz nach dem Recht vorgegangen wird und dass dieses Recht für alle gilt, auch für den Herrn Klar.
Klein: Norbert Geis war das, CSU-Bundestagsabgeordneter, Innen- und Rechtspolitiker. Danke Ihnen für das Gespräch, Herr Geis.
Geis: Danke Ihnen auch. Danke schön!
Geis: Ich grüße Sie!
Klein: Hafterleichterung für Christian Klar. Ihre Reaktion?
Geis: Ich bin zunächst einmal erstaunt, nachdem ja der Minister Goll diese Hafterleichterungen abgelehnt hat. Ich gehe aber davon aus, dass die Bedenken des Ministers von dem Gericht in Karlsruhe mit herangezogen worden sind und dass die Entscheidung des Gerichtes auch diese Bedenken mit berücksichtigt. Wenn das Gericht nun zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Hafterleichterungen Herrn Christian Klar zuteil werden dürfen, dann muss ich wohl davon ausgehen, dass alle Aspekte überlegt, durchdacht und dann eben zu Gunsten des Herrn Klar entschieden worden sind und das habe ich zu respektieren.
Klein: Und für Sie ist das ausschließlich eine juristische Entscheidung?
Geis: Für mich ist das ausschließlich eine juristische Entscheidung. Jeder Strafgefangene hat irgendwann einmal das Recht auf Freigang, irgendwann das Recht auf Hafterleichterungen. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss man ihm dieses Recht auch gewähren. Das gilt für jeden Sträfling; das gilt auch für Christian Klar.
Klein: Auch an Sie die Frage, Herr Geis: Welches Gewicht hat das Urteil für den Gnadenentscheid des Bundespräsidenten? Hat es überhaupt eines?
Geis: Nein, das hat überhaupt kein Gewicht für die Entscheidung des Bundespräsidenten. Das hat wohl ein gewisses Gewicht für eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung dann, wenn die Mindeststrafe verbüßt worden ist, und das ist Anfang 2008, wenn ich es richtig jetzt im Kopf habe. Dann muss die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen auf Freigang beziehungsweise auf Entlassung des Betroffenen, also hier des Christian Klar, und die Reststrafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Das ist so der Fall gewesen bei Mohnhaupt und das wird wohl auch jetzt eingeleitet durch diese Freigangmöglichkeiten, durch die Hafterleichterung für Christian Klar.
Klein: Noch mal zur Gnadenentscheidung. Ein solches Urteil beeinflusst auch nicht das öffentliche oder politische Klima in irgendeiner Richtung?
Geis: Das kann ich jetzt noch nicht abschätzen. In jedem Fall ist es so, dass die Bevölkerung ganz geringes Verständnis dafür hat, dass nun diesen Schwerverbrechern auch Hafterleichterung gewährt wird. Der Bevölkerung muss man eben jetzt auch deutlich machen, dass dieser Anspruch jedem Täter zusteht, wie auch jeder schwere Gewalttäter, jeder Mörder nach Entscheidung unseres Bundesverfassungsgerichts am Ende doch die Möglichkeit hat, irgendwann Licht am Ende des Tunnels zu sehen, heißt irgendwann wieder frei zu kommen, auch wenn er eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts ist glaube ich zu bejahen, weil sie im Grunde der Würde des Menschen entspricht, und eine Würde hat auch der Strafgefangene. Ich glaube also nicht, dass man letztendlich diesen Gedankengang nicht auch der Bevölkerung klar machen kann, aber das muss man. Man muss dafür eintreten, dass hier ganz nach dem Recht vorgegangen wird und dass dieses Recht für alle gilt, auch für den Herrn Klar.
Klein: Norbert Geis war das, CSU-Bundestagsabgeordneter, Innen- und Rechtspolitiker. Danke Ihnen für das Gespräch, Herr Geis.
Geis: Danke Ihnen auch. Danke schön!