Samstag, 20. April 2024

Die Causa Jens Maier
Rechtsextremer AfD-Politiker zurück im Richteramt

Der Sächsische Verfassungsschutz stuft den AfD-Politiker Jens Maier als rechtsextrem ein. Nachdem der 60-Jährigen den erneuten Einzug in den Bundestag verfehlt hat, arbeitet er nun bis auf weiteres wieder als Richter in Sachsen. Es läuft ein Disziplinarverfahren. Wieso darf ein Rechtsextremer Recht sprechen?

12.02.2022
    Jens Maier (AFD) bei der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages in Berlin im Deutschen Bundestag im Reichstagsgebäude. Berlin, 25.03.2021
    Jens Maier - ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter. Er wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft (picture alliance / Geisler-Fotopress)
    Der einstige AfD-Bundestagsabgeordnete und vom Verfassungsschutz als rechtextrem eingestufte Richter Jens Maier ist am 14. März 2022 in die sächsische Justiz zurückgekehrt. Im Zuge seines Amtsantritts wurde ein Disziplinarverfahren vom Landgericht Dresden gegen ihn eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass Maier die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat. Maier darf aber vorerst sein Amt weiter ausüben.
    Rechtsextremer AfD-Politiker Jens Maier kehrt vorerst zurück auf sein Richteramt
    Das sächsische Justizministerium hat außerdem bereits im Februar beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag gestellt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm auch vorläufig die Dienstgeschäfte zu untersagen. Das Verfahren dort läuft allerdings noch.
    Vier Jahre lang saß er für die AfD im Bundestag. Die Partei stellte ihn 2021 erneut als Kandidaten bei der Bundestagswahl auf, doch Maier verfehlte den Wiedereinzug ins Parlament. Im Dezember 2021 stellte er nach seiner gescheiterten Wiederwahl schließlich beim sächsischen Justizministerium einen Rückkehrantrag in sein ruhendes Richteramt. Maier war bis 2017 Richter am Dresdner Landgericht.
    Sachsens Justizministerin will AfD-Richter Maier in Ruhestand versetzen
    Maier bezeichnete sich selbst als „kleinen Höcke“ in Anspielung an den rechtsextremen AfD-Politiker Björn Höcke, sprach beim Thema Aufarbeitung des Nationalsozialismus von „Schuldkult“ und nutzt Worte wie „Mischvölker“. Der sächsische Verfassungsschutz bezeichnet Maier als erwiesenermaßen rechtsextrem. „Wer heute nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendwas verkehrt“, sagte Maier daraufhin beim sächsischen Parteitag der AfD im vergangenen Jahr in Dresden.

    Was sagen Kritiker zur Rückkehr Maiers in das Richteramt?

    Das Rückkehrrecht steht im Abgeordnetengesetz und gilt auch für Maier. Doch dass ein Rechtsextremer Recht sprechen soll, dagegen hat sich parteiübergreifend Widerstand geregt. „Ich möchte es als Politiker und auch als praktizierender Rechtsanwalt nicht, dass er vor mir auf der Richterbank sitzt. Das ist mit seiner rechtspolitischen Gesinnung meiner Meinung nach nicht zu verantworten“, sagte Martin Modschiedler, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag. Der Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann stimmt zu. „So jemand hat im Staatsdienst nichts verloren, erst recht nicht als Richter“, sagte er.
    Swen Walentowski, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins, sagte im Deutschlandfunk-Interview, dass Maier sich zwar nicht strafbar gemacht habe. Aber es gehe darum, ob jemand die verfassungsmäßige Grundordnung der Bundesrepublik bejahe oder nicht. "Da dürfte sogar Jens Maier ein Problem damit haben, dies selber so einzuschätzen, ob er wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes steht."
    Deutscher Anwaltverein: Ein Rechtsextremer darf kein Recht mehr sprechen (11.2.2022)
    Jens Maier selbst äußert sich zur Debatte um seine Person nicht. Die AfD steht weiter zu ihm und spricht von einer Hexenjagd.

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    Wie könnten juristische Schritte aussehen, um Jens Maier als Richter zu verhindern?

    Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat am 11. Februar 2022 nach eigenen Angaben die Versetzung von Jens Maier in den Ruhestand beantragt – zur "Abwehr einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege". Zudem hat sie einen Eilantrag gestellt, Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen. Entscheiden muss darüber das Richterdienstgericht in Leipzig. Das wartete momentan auf eine Stellungnahme von Maiers Anwalt.
    Die Grünen-Spitzenkandidatin in Sachsen Katja Meier
    Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) bezeichnet sich selbst als Antifaschistin. Im Fall Jens Maier hat sie lange gezögert. (dpa / Peter Endig)
    Der Fall ist nicht einfach. Nur zwei Fälle sind bekannt, in denen Richter auf diesem Weg aus dem Amt entlassen wurden. Einmal ging es um Kinderpornografie, einmal um enge Beziehungen ins Rotlichtmilieu. Beides wurde als schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege gewertet. Das sächsische Justizministerium argumentiert nun, durch seine extremen Äußerungen würde Maier dem Richteramt ebenfalls so schweren Schaden zufügen, dass eine "lokale Justizkrise" drohe.
    Der Vorschlag der CDU im Landtag, Maier eine andere Tätigkeit zu übertragen – zum Beispiel im Ministerium, ist aus Sicht des sächsischen Justizministeriums nicht zulässig.
    Deshalb hat man sich zunächst entschlossen, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Weil dafür der direkte Dienstvorgesetzte zuständig ist, war dies erst ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem Maier wieder an einem Gericht arbeitet.
    Der Landtag könnte zudem eine sogenannte Richteranklage beschließen. Dafür ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im sächsischen Landtag nötig. Die "Neue Richtervereinigung" hatte die Richteranklage im Fall Maier als Option eingebracht. Auch der deutsche Richterbund hat sich dafür ausgesprochen.
    Die Richteranklage soll die Kontrolle der Justiz im Sinne der Gewaltenteilung sicherstellen. So könnten Parlamente Richter theoretisch bei mangelnder Verfassungstreue aus dem Amt entfernen. Am Ende müsste bei diesem Weg das Bundesverfassungsgericht über Maiers Rückkehr in das Amt des Richters entscheiden. Allerdings wurde dieses Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals angewandt.
    Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltsvereins plädiert dafür, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen: "Nur weil es das in der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat, heißt das nicht, dass ich nicht großes Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe, hier einen richtigen Abwägungsprozess machen zu können."

    Wie geht es weiter in der Causa Maier?

    Am 14. März hat Maier seinen Dienst als Richter wieder angetreten. Dem sächsische Justizministerium blieb nichts anderes übrig, als Maier zumindest vorläufig wieder einen Richterposten zuzuweisen – am Amtsgericht Dippoldiswalde. "Damit erfüllen wir den Rückführungsanspruch, den er als ehemaliger Bundestagsabgeordneter schlicht und ergreifend nach dem Abgeordnetengesetz hat", erklärte Justizministerin Katja Meier.
    Das Disziplinarverfahren wurde zeitgleich mit Dienstbeginn eingeleitet. Auch die Möglichkeit der Richteranklage bleibt weiter bestehen. Die jetzt beantragte Versetzung in den Ruhestand könnte am Ende vor dem Bundesgerichtshof landen.
    Die Entscheidung über die Zukunft Maiers als Richter dürfte zum Präzedenzfall werden – möglicherweise mit Folgen auch für andere AfD-Politiker im Staatsdienst wie den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke. Vor seiner Zeit im Landtag arbeitete er als Geschichtslehrer.
    Quelle: Alexander Moritz, Sandra Schulz, Diana Hodali