
Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Zur Begründung hieß es, das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar, Diskriminierungen vorzubeugen und sie zu beseitigen. Mit diesem gesetzlichen Auftrag sei jedoch kein individuell einklagbares Recht verbunden. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Anlässlich des Terrorangriffs der Hamas vom Oktober 2023 auf Israel und des darauffolgenden israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen war es auf dem Hochschulgelände zu Diskussionen, Raumbesetzungen und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen gekommen.
Diese Nachricht wurde am 24.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
