Dienstag, 07. Mai 2024

Bundeskabinett
Justizminister Buschmann verteidigt geplantes Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik

Bundesjustizminister Buschmann hat das geplante Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik verteidigt. Der FDP-Politiker sagte im Deutschlandfunk, es solle einer kleinen Gruppe von Menschen das Leben leichter machen. Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen müssten schwierige innere Kämpfe aushalten und seien vom Staat bisher wie Kranke behandelt worden.

23.08.2023
    Marco Buschmann steht an einem Rednerpult und gestikuliert mit den Händen.
    Marco Buschmann (Britta Pedersen / dpa / Britta Pedersen)
    Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Buschmann erläuterte in unserem Programm, der Gesetzentwurf entspreche dem im Grundgesetz garantierten Recht auf freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit.

    Kritik am Selbstbestimmungsgesetz aus der Opposition

    Aus der Opposition kommt Kritik an dem Vorhaben der Ampel-Koalition. Die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Breher, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Gesetz überlasse es dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenumkleide dürfe. Die Notwendigkeit von Schutzräumen werde ignoriert.
    Minister Buschmann widersprach der Kritik, wonach durch das Gesetz Schutzräume wie Frauenhäuser gefährdet sein könnten. Den Betreibern solcher Einrichtungen werde es möglich sein, Transpersonen den Zutritt zu verweigern. (Das Dlf-Interview mit Justizminister Buschmann können Sie hier in voller Länge lesen.)
    Der AfD-Politiker Reichardt nannte das Selbstbestimmungsgesetz "irrsinnig und gefährlich". Es sei irrsinnig, weil es die Biologie leugne. Gefährlich sei es für Kinder und Jugendliche. Denn schon jetzt gebe es einen "Trans-Hype", unter Jugendlichen, der zur Einnahme von Pubertätsblockern und Anstieg von Geschlechtsumwandlungen führe, so der AfD-Politiker.

    Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Thema im Kabinett

    Darüber hinaus befasst sich das Kabinett mit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Der Gesetzentwurf sieht vor, doppelte Staatsbürgerschaften anzuerkennen und eine Einbürgerung schon nach fünf Jahren zu ermöglichen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ataman, kritisierte, dass die Pläne den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes vorsähen. Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und ältere Menschen, die existenzsichernde Leistungen bezögen, könnten diese Anforderung oft nicht erfüllen.
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.