
Die SPD-Politikerin sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", man müsse sich fragen, ob Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten könnten und schließlich im Gefängnis landeten, wirklich dorthin gehörten. Hubig verwies darauf, dass diese Verfahren viele Ressourcen in der Justiz bänden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Unterstützung bekam die Ministerin vom Deutschen Anwaltverein. Dessen Vize-Hauptgeschäftsführer Walentowski sagte der Zeitung, der soziale Nutzen dieser Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens. Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Nach der derzeitigen Rechtslage riskieren Menschen, die eine gerichtlich verhängte Geldbuße wegen Schwarzfahrens nicht zahlen können, eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
Diese Nachricht wurde am 07.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
