Donnerstag, 28. März 2024

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Kabinettsbeschluss
Mehr Geld für die Heimkinder der DDR

Das Bundeskabinett hat die Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der DDR" beschlossen. Die endgültige Höhe der zusätzlichen Mittel wird aber erst nach Ablauf der Anmeldefrist im September festgelegt - wenn die Zahl der Betroffenen feststeht.

09.07.2014
    Eine Informationstafel mit der Aufschrift "Geschlossene Unterbringung" steht am 14.09.2013 neben dem Gebäude des ehemaligen Jugendwerkhofes und der heutigen "Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof" in Torgau (Sachsen).
    Eine Gedenkstätte in Torgau erinnert an das Schicksal der DDR-Heimkinder. (picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt)
    Nach bisherigen Schätzungen ist laut Bundesregierung von einer Aufstockung auf bis zu 200 Millionen Euro auszugehen. Die Hälfte davon trägt der Bund, die andere Hälfte bringen die ostdeutschen Länder auf. Ursprünglich war der Fonds mit 40 Millionen Euro ausgestattet worden, was sich angesichts der Zahl der Betroffenen als zu wenig erwiesen hat.
    Schätzungen zufolge gab es in der DDR rund 500.000 Heimkinder, davon etwa 120.000 in sogenannten Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen, die für besonders drastische Repressalien bekannt waren. Wegen der hohen Nachfrage waren die Zahlungen an die Opfer Ende 2013 ins Stocken geraten und keine neuen Anträge mehr angenommen worden.
    Drastische Repressalien erlitten
    Die Erhöhung des Fonds soll in zwei Schritten erfolgen: Für 2014 ist eine Aufstockung um 25 Millionen Euro geplant. Die endgültige Aufstockung im nächsten Jahr wird nach Ablauf der Anmeldefrist der Ansprüche Ende September festgelegt. Ehemalige Heimkinder der DDR können noch bis zum 30. September Leistungen aus dem Fonds beantragen. Erst dann wird laut Bundesregierung der Bedarf zuverlässig abgeschätzt werden können. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte: "Ich ermutige alle ehemaligen Heimkinder, die Unrecht erlitten haben und die bislang noch zögern oder unsicher sind, sich bei den zuständigen Stellen zu melden, um ihre Ansprüche zu wahren."
    Der Bund und die ostdeutschen Länder hatten sich bereits im Februar darauf verständigt, den Fonds auf bis zu 200 Millionen Euro aufzustocken. Daraus sollen Menschen, die während ihrer Zeit in einem DDR-Heim körperliche oder psychische Schädigungen erlitten haben, Sachhilfen im Wert von jeweils bis zu 10.000 Euro erhalten. Hinzu kommen Rentenersatzleistungen, wenn die Betroffenen als Kinder oder Jugendliche in den Heimen arbeiten mussten.
    (tzi/nin)