
Die Kläger hatten insgesamt 7,5 Millionen Euro gefordert, weil sie sich nach Hinweisen auf interne Missstände benachteiligt fühlten. Wie das Gericht in Hannover mitteilte, konnten sie nicht belegen, dass ihnen eine Beförderung zu Unrecht verwehrt worden sei. Zudem sahen die Richter keinen Nachweis für eine gezielte Benachteiligung durch den Arbeitgeber.
Die beiden Männer hatten auf potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe in Fahrzeugen aufmerksam gemacht.
Volkswagen wies die Vorwürfe zurück und betonte, es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
Diese Nachricht wurde am 29.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



