Samstag, 20. April 2024

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Kein Verbot der NPD-Demo
Reporter ohne Grenzen: Gerichtsentscheid nur schwer nachvollziehbar

Der Gerichtsentscheid, dass die rechtsextreme NPD heute in Hannover gegen Journalisten demonstrieren darf, könne er nur schwer nachvollziehen, sagte Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen. Die Demonstration sei nicht zu trennen von früheren Mordaufrufen führender NPD-Kader.

Christian Mihr im Gespräch mit Rainer Brandes | 23.11.2019
Ein Schild mit der Aufschrift "Reporter ohne Grenzen".
Bereits im Aufruf der NPD-Demo habe es eine Hetze gegeben, die wir "selten bislang in Deutschland erlebt haben", sagte Christian Mihr. (imago/Seeliger)
Rainer Brandes: In Hannover wird heute die NPD zu einer Demonstration aufmarschieren. Ihr Protest richtet sich explizit gegen drei Journalisten, die von der NPD auch namentlich genannt werden. Die Journalisten recherchieren regelmäßig im rechtsextremen Milieu. Die Polizei hatte die Versammlung verboten, doch die NPD hat vor dem Verwaltungsgericht und auch dem Oberverwaltungsgericht durchgesetzt, dass die Demo stattfinden darf. Am Telefon ist jetzt Christian Mihr von der Organisation Reporter ohne Grenzen, die setzt sich weltweit für die Pressefreiheit und den Schutz von Journalistinnen und Journalisten ein. Guten Morgen, Herr Mihr!
Christian Mihr: Guten Morgen!
Brandes: Reporter ohne Grenzen hatte sich an einem Aufruf beteiligt, der sich für ein Verbot der NPD-Demo eingesetzt hat. Nun haben die Gerichte eben entschieden, sie darf stattfinden die Demo, weil sie nicht grundsätzlich die Pressefreiheit behindere, sie weise nur einschüchternde Merkmale gegen drei Journalisten auf, und dem könne die Polizei durch Auflagen entgegenwirken. Was sagen Sie zu dieser Argumentation?
Neonazis auf dem Weg zum "Schild und Schwert"-Festival in der ostdeutschen Stadt Ostritz am 20. April, dem Geburtstag Adold Hitlers. 
 NPD-Demonstration gegen Journalisten: "Ein sehr starker Versuch der Einschüchterung"
Die NPD hat eine Demonstration gegen drei Journalisten angekündigt, die im rechtsextremen Milieu recherchieren. Dieses Vorgehen sei bundesweit einmalig, sagt der Rechtsextremismus-Experte Andreas Speit im Dlf. Es sei Teil einer neuen Einschüchterungsstrategie der rechten Szene.
Mihr: Führende Kader der NPD haben immer wieder zu Morden aufgerufen
Mihr: Aus unserer Sicht ist dieser Gerichtsbeschluss – und das waren ja gestern mehrere Entscheidungen, die hin- und hergingen nach dem Polizeiverbot, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht – schwer nachvollziehbar, denn wir haben es am Ende mit der NPD zu tun, wo ja selbst das Bundesverfassungsgericht, das die Partei nicht verboten hat 2017, gesagt hat, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Klar, man muss immer abwägen, in diesem Fall Artikel 8 Grundgesetz, Demonstrationsrecht und Artikel 5 Pressefreiheit, aber auf dieser NPD-Demo eine solche Hetze, die haben wir, glaube ich, wenig, selten bislang in Deutschland erlebt, im Aufruf bereits. Es gibt ganz klare Anhaltspunkte, denn führende Kader der NPD haben gegen einzelne Journalisten, gegen die hier demonstriert werden, auch immer wieder schon Mordaufrufe verkündet.
Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr.
Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, unterstreicht, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. (imago images / Rainer Zensen)
Brandes: Aber da sagen die Gerichte ja jetzt, dem kann die Polizei durchaus entgegenwirken, dass zum Beispiel diese Journalisten nicht namentlich genannt werden dürften, wäre da zum Beispiel denkbar. Nun sind Journalistinnen und Journalisten ja Personen des öffentlichen Lebens, wir üben eine öffentliche Aufgabe aus. Müssen wir da nicht auch in Kauf nehmen, dass sich Protest gegen unsere Berichte äußern?
Mihr: Keine Frage, aber trotzdem muss man abwägen, denke ich, verschiedene Dinge. Es gibt in der Abwägung, in der Güteabwägung, auch in der Rechteabwägung – und hier geht es um Artikel 5 Pressefreiheit und Artikel 8 Demonstrationsfreiheit – auch immer eine Frage, wo Grenzen überschritten sind. Die ist sicherlich schon, wenn Namen genannt werden, und selbst wenn es eine Auflage gibt, werden – das wissen wir ja – solche Grenzen auch offenbar von solche neonazistischen Gruppierungen in der Regel überschritten. Diese Demonstration heute ist nicht zu trennen von den Mordaufrufen, die es in der Vergangenheit gab von führenden NPD-Kadern.
"Wir habe rechtsextreme Morde in Deutschland erlebt"
Brandes: Befürchten Sie also, dass sich jetzt Kolleginnen und Kollegen demnächst dreimal überlegen werden, ob sie im rechtsextremen Milieu ermitteln?
Mihr: Das ist ja schon Wirklichkeit heute. Wir wissen ja schon heute von Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht von Reporter ohne Grenzen haben wir mehrere Fälle, wo wir wissen, dass Menschen sich zurückgezogen haben von der Berichterstattung, weil die denken, das wollen sie sich selbst und ihren Familien nicht zumuten, dass sie dem Risiko ausgesetzt sind, dass ihnen etwas passiert. Das sind ja keine irrealen Risiken. Wir haben rechtsextreme Morde in Deutschland in den vergangenen Jahren erlebt.
Brandes: Wahrscheinlich wird es ja heute so sein, dass deutlich mehr Gegendemonstranten dort in Hannover sein werden, die sich für die Pressefreiheit engagieren, gegen diese Mordaufrufe. Ist das dann nicht auch ein gutes Zeichen der Zivilgesellschaft zu sagen, wir stellen uns dem entgegen, wir stellen uns hinter die Pressefreiheit, und insofern ist dann am Ende die Pressefreiheit auch wieder geschützt.
Mihr: Pressefreiheit ist tatsächlich etwas, das an vielen Stellen und von verschiedenen Ebenen geschützt werden muss. Die muss von Regierungen geschützt werden, die muss aber auch von der Judikative geschützt werden und von Zivilgesellschaft. Ja, es ist gut, dass die Zivilgesellschaft auf die Straße geht, dass viele Journalisten, dass viele Bürgerinnen und Bürger, viele Organisationen auf die Straßen gehen, aber auch eine Judikative muss, glaube ich, nicht rein technisch noch einfach das Demonstrationsrecht wie in diesem Fall durchsetzen. Juristische Arbeit ist auch immer Rechteabwägung, Güterabwägung. Noch einmal, das Bundesverfassungsgericht hat die NPD selber als verfassungsfeindlich beschrieben, auch wenn sie nicht verboten wurde.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.