Donnerstag, 02. Mai 2024

Archiv


Kindergarten-Konzepte der Bundesländer

Nicht nur Verwahranstalt soll er sein – der Kindergarten – dies immerhin ist in allen Bundesländern Konsens ebenso wie die Tatsache, dass der Besuch der kommunalen oder privaten, vielfach kirchlichen Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten oder Horte nicht verpflichtend ist.

Von Jacqueline Boysen | 16.01.2004
    Der Deutsche Bildungsrat erkennt den Kindergarten seit dreißig Jahren als eigenständiges Element des Bildungswesens an, 1990 schrieb man den Bildungsauftrag der vorschulischen Einrichtungen sowie ihre plurale Trägerschaft im Kinder- und Jugendhilfegesetz fest, und ab 1996 schließlich hat jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schulbeginn einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen kostenpflichtigen Kindergartenplatz – allein im Freistaat Bayern gilt dies nicht, dort allerdings steht – freilich mit eklatanten regionalen Unterschieden – über 90 Prozent der Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung – anders als in den meisten alten Bundesländern.

    Es mangelt insbesondere in den Ballungszentren an Kindergartenplätzen, an bezahlbaren zumal. Und während beispielsweise in Hamburg ein Gutscheinsystem Abhilfe schaffen soll, versuchen andere Regionen, die Einrichtung von Betriebskindergärten oder freie Elterninitiativen zu fördern.

    Berufen sich die allermeisten Bundesländer, so sie ihren Kindergärten überhaupt eindeutige inhaltliche Vorgaben machen, auf Jean Paul, Johann Heinrich Pestalozzi oder Friedrich Fröbel, so verfolgen sie dennoch höchst unterschiedliche Ansätze.

    Die Präambel des Berliner Bildungsprogramms beispielsweise betont die Vielfalt der kulturellen, sozialen und religiösen Prägungen der Kinder und will ihnen Freiräume eröffnen, damit sich ihnen ohne Eingriff von Erwachsenen Entfaltungsmöglichkeiten bieten. In den Leitlinien für die vorschulische Erziehung in Thüringen wiederum heißt es, die Kinder sollen lernen, sich ein Leben lang mit immer neuen Inhalten auseinanderzusetzen, stets wechselnde Situationen zu meistern und sich neues Wissen selbst zu erschließen.

    In einem mehrjährigen Modellversuch "Zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen", den das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein initiierte, wurde versucht, die vorschulische Bildung neu zu definieren. Danach heißt Bildung im frühen Kindesalter nicht Belehrung. Vielmehr sollen sich Kinder die Welt durch Neugier, Experimentieren und Gestalten selbst erobern. Den Erwachsenen kommt dabei die Aufgabe zu, die Welt des Kindes anregend zu gestalten, seine Aktivität herauszufordern, ihm Sicherheit zu geben und es dabei zu unterstützen, "eigensinnig" seinen Interessen zu folgen.

    Der aktuelle Bildungs- und Erziehungsplan für die Kinder im Freistaat Bayern, ein Modellversuch an 100 Einrichtungen, lehnt gleichfalls die Methoden des schulischen Unterrichts als nicht altersgemäß ab. Spielen und Lernen, so heißt es, seien zwei Seiten einer Medaille. Dennoch werden hier klare Basiskompetenzen formuliert, die der kindlichen Autonomie und Phantasie gerecht werden sollen. Selbstwertgefühl und Sozialkompetenz seien zu stärken, die Denkfähigkeit zu schulen und – nicht zuletzt, soll die Freude am Lernen geweckt werden.

    Verschiedene Bundesländer fördern den frühen Fremdsprachenerwerb – zum Beispiel in grenznahen Gebieten. Die Übernahme pädagogischer Systeme aus den Nachbarländern indes stößt auf Skepsis, die französische École maternelle jedenfalls lehnen Erzieher im Saarland ab.

    Für die Förderung von Kindern, deren Muttersprache nicht deutsch ist oder die zu Hause nicht adäquate sprechen lernen, wird beispielsweise das Land Niedersachsen in diesem Jahr mehr als 7 Mio. Euro aufwenden. Als erstes Land in der Bundesrepublik hat Niedersachsen Richtlinien für die Erzieherausbildung fertig gestellt, die auch die gezielte Förderung der Sprachentwicklung der Kinder in Kindertagesstätten einschließen. Wenn vor der Einschulung Sprachdefizite festgestellt werden, sollen die betroffenen Kindern auch in Hessen oder Berlin vor Eintritt in die Grundschule im Kindergarten verbindlich Sprachunterricht erhalten.

    Sollte seit den siebziger Jahren in Westdeutschland insbesondere die freie Kita vielfach Schonraum vor Zugriffen jedweder Autorität sein und die Erziehung in der Hand der Eltern liegen, so wird beispielsweise im Land Nordrhein-Westfalen der Kindergarten heute explizit als eine sozialpädagogische Einrichtung gesehen, die einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt. Hier wird den Eltern Beratung und Information geboten, der Kindergarten ergänzt gewissermaßen den Auftrag der Familie.

    Mit der Frage nach dem Bildungsauftrag der Kindergärten eng verbunden ist ein anderer Aspekt: welche Qualifikation sollen Erzieher oder vielmehr Erzieherinnen in den Kindergärten mitbringen? Weniger als zwei Drittel des Personals verfügt derzeit über eine anerkannte Ausbildung zum Erzieher, beklagt die Kultusministerkonferenz. Der Anteil der geringer qualifizierten Kinderpfleger liege bei 11 Prozent, fast ebenso viele Beschäftigte der Kindertagesstätten haben keinerlei abgeschlossene Ausbildung; Hochschulabsolventen wiederum sind in der Betreuung der deutschen Kleinkinder nahezu überhaupt nicht zu finden – ganz anders als in den meisten europäischen Ländern, die ihr Kindergartenpersonal an Universitäten ausbilden. Auch wenn die dort erworbenen Diplome nicht unbedingt die Eignung für den Berufsalltag im Kindergarten garantieren, so scheint sich hier doch die Reputation der Elementarbildung in Deutschland widerzuspiegeln: die Kleinkindererziehung wurde lange den Universitäten ferngehalten.

    Forum: Forum PISA