Durak: Was wird also mit der Rente? - Anfang kommender Woche will Arbeitsminister Riester sein überarbeitetes Konzept vorstellen, aber schon jetzt haben Vertreter der Opposition und auch von Gewerkschaften große Zweifel erkennen lassen, dass es mit dem neuen Entwurf zu einem Rentenkonsens kommen wird. Die Frage liegt natürlich nahe, was wissen die Kritiker. Diese Frage beantwortet uns aber niemand. Vielleicht klopft mancher ja auch noch auf den Busch oder zeigt sich aus Prinzip oppositionell. Wichtig bleibt, ob der Entwurf am Ende konsensfähig ist und die Beteiligten konsenswillig. Eines wurde gestern klargestellt: eine sogenannte Rentensteuer wird es erst einmal nicht geben, also die Besteuerung der Rente bei der Auszahlung, dafür aber die Rentenbeiträge vorher steuerfrei. Der Proteststurm der Opposition und anderer ließ nicht auf sich warten. Klären wir dies noch einmal zu Beginn mit Ulla Schmidt. Sie ist stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Rentenexpertin dort und nun am Telefon. Schönen guten Morgen Frau Schmidt!
Schmidt: Guten Morgen.
Durak: Weshalb jetzt nicht diese Entscheidung, obwohl es ja der Bundesfinanzminister gern anders gesehen hätte?
Schmidt: Wir haben im nächsten Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu erwarten, das sich mit der Frage Gleichheit zwischen Pensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Besteuerung befasst. Wir waren uns auch in den Konsensgesprächen einig - deshalb verstehe ich die Aufgeregtheit der Opposition nicht -, dass wir dieses Urteil abwarten und dass wir das, was dort gesagt wird, mit einbeziehen. Das muss ja ein ganz, ganz langsamer Prozess sein, dass vorne die Beiträge steuerfrei gestellt werden, also dann, wenn sie eingezahlt werden, und erst in dem Maße kann es ja auch praktisch beim Rentenbezug zu einer Besteuerung kommen. Wir waren uns einig, dass wir den Einstieg in diese nachgelagerte Besteuerung machen bei der Frage des Aufbaus der kapitalgestützten Säule. Das wird steuerfrei gestellt, und dann wird es im Alter bei der Zusammenfassung von Einkommen dann jeweils der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.
Durak: Frau Schmidt, wenn denn so viele und auch Sie offensichtlich davon ausgehen, dass es zu dieser sogenannten Rentensteuer kommt, warum kann man das denn nicht gleich mit einbauen in die Rentenreform, vor allen Dingen weil ja die Opposition die Zustimmung davon abhängig macht?
Schmidt: Das ist mir ganz neu, dass die die Zustimmung davon abhängig macht. Das habe ich gestern gehört. Wir haben ein wirklich umfassendes Rentenreformkonzept erarbeitet und diskutiert und wir waren uns einig, wir machen hier den Einstieg. Wenn jetzt praktisch kurz bevor irgend etwas diskutiert wird dieses ganz schwierige Feld der generellen nachgelagerten Besteuerung in der gesetzlichen Rente hinzukommt, dann reicht die Zeit nicht aus. Ich glaube, was wir jetzt machen müssen ist das, was wir vereinbart haben, die Frage, den Start zu geben, dass es eine zweite kapitalgestützte Säule gibt, dass wir die betriebliche Altersvorsorge verbessern, dass wir diejenigen, die gering verdienen, besonders unterstützen, dass wir die Rentenansprüche von Frauen verbessern und viele andere Dinge mehr. Das sollten wir jetzt auf den Weg bringen und dann gemeinsam vereinbaren, dass wir uns auseinandersetzen mit dem, was hat das denn für Folgen, je nachdem was das Bundesverfassungsgericht sagt. Das ist unabhängig von der Reform, die wir jetzt machen müssen, denn das hat keine Auswirkungen auf die Grundlagen, die wir jetzt im Rentenreformkonzept legen. Deshalb schlage ich vor: Alle die jetzt rufen, die sollen mal die nächste Woche abwarten und wirklich mal sehen, was steckt im Reformentwurf drin. Wir waren uns ja in den großen Zügen einig. Das ist ausgearbeitet worden. Ich kann sagen, es ist sehr vieles aufgenommen worden, was auch Kritiker oder die, die Befürchtungen hatten, artikuliert haben. Wir haben versucht, wirklich einen ausgewogenen Referentenentwurf zu machen, und ich glaube, dass der auf große Zustimmung stößt.
Durak: Das werden wir dann leider erst Anfang nächster Woche hören.
Schmidt: Dann können wir uns wieder darüber unterhalten.
Durak: Aber eins wollen wir doch noch versuchen, kurz zu erörtern oder zu erfahren, Frau Schmidt. Im Mittelpunkt dieses neuen Referentenentwurfes, der ja auch eine schwere Geburt war, wenn wir uns an die Zeit erinnern, soll eben die private Vorsorge sein. Auch die Gewerkschaften sagen, die paritätische Finanzierung soll es geben. Was können Sie uns dazu sagen?
Schmidt: Es gibt keine paritätische Finanzierung. Sehen Sie, auch kein Eigenheim oder eine Lebensversicherung, die schon heute von vielen als zusätzliche Einkommens im Alter angespart werden, ist nicht paritätisch finanziert. Es gibt auch keine einzige betriebliche Altersvorsorge, die paritätisch finanziert wird. Wir setzen Anreize. Die Gewerkschaften und die Tarifvertragsparteien haben Instrumente, dass sie wirklich überall betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen mit vereinbaren können. Dann kommt es auf die jeweilige Branche an oder andere Dinge mehr, wie es zu einer Beteiligung der Arbeitgeber kommt oder ob es nicht dazu kommt. Wir sagen nur, wir werden jeden in die Lage versetzen, dass er diese private Vorsorge auch aufbauen kann, weil für die, die geringe Einkommen haben, wenn sie Kinder haben, es teilweise Zuschüsse von über 90 Prozent dessen gibt, was sie eigentlich im Jahr ansparen sollen. Ich glaube das ist das, was der Staat tun kann.
Durak: Das was Sie eben beschrieben haben, Frau Schmidt, ist das neue an dem überarbeiteten Konzept?
Schmidt: Wir haben ja noch mal ausgearbeitet, wie die Zulagenförderung aussehen muss. Wir haben ja auch eine große Kinderkomponente: pro Kind 360 D-Mark im Jahr. Wir werden auch dafür sorgen, dass wirklich über die Zulagengewährung auch die Erziehenden von diesem Aufbau mitprofitieren, weil die Auszahlung dieser Zulage auch für die Erziehenden vorrangig ist.
Durak: Danke schön! - Das war Ulla Schmidt, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Rentenexpertin.
Link: Interview als RealAudio
Schmidt: Guten Morgen.
Durak: Weshalb jetzt nicht diese Entscheidung, obwohl es ja der Bundesfinanzminister gern anders gesehen hätte?
Schmidt: Wir haben im nächsten Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu erwarten, das sich mit der Frage Gleichheit zwischen Pensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Besteuerung befasst. Wir waren uns auch in den Konsensgesprächen einig - deshalb verstehe ich die Aufgeregtheit der Opposition nicht -, dass wir dieses Urteil abwarten und dass wir das, was dort gesagt wird, mit einbeziehen. Das muss ja ein ganz, ganz langsamer Prozess sein, dass vorne die Beiträge steuerfrei gestellt werden, also dann, wenn sie eingezahlt werden, und erst in dem Maße kann es ja auch praktisch beim Rentenbezug zu einer Besteuerung kommen. Wir waren uns einig, dass wir den Einstieg in diese nachgelagerte Besteuerung machen bei der Frage des Aufbaus der kapitalgestützten Säule. Das wird steuerfrei gestellt, und dann wird es im Alter bei der Zusammenfassung von Einkommen dann jeweils der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.
Durak: Frau Schmidt, wenn denn so viele und auch Sie offensichtlich davon ausgehen, dass es zu dieser sogenannten Rentensteuer kommt, warum kann man das denn nicht gleich mit einbauen in die Rentenreform, vor allen Dingen weil ja die Opposition die Zustimmung davon abhängig macht?
Schmidt: Das ist mir ganz neu, dass die die Zustimmung davon abhängig macht. Das habe ich gestern gehört. Wir haben ein wirklich umfassendes Rentenreformkonzept erarbeitet und diskutiert und wir waren uns einig, wir machen hier den Einstieg. Wenn jetzt praktisch kurz bevor irgend etwas diskutiert wird dieses ganz schwierige Feld der generellen nachgelagerten Besteuerung in der gesetzlichen Rente hinzukommt, dann reicht die Zeit nicht aus. Ich glaube, was wir jetzt machen müssen ist das, was wir vereinbart haben, die Frage, den Start zu geben, dass es eine zweite kapitalgestützte Säule gibt, dass wir die betriebliche Altersvorsorge verbessern, dass wir diejenigen, die gering verdienen, besonders unterstützen, dass wir die Rentenansprüche von Frauen verbessern und viele andere Dinge mehr. Das sollten wir jetzt auf den Weg bringen und dann gemeinsam vereinbaren, dass wir uns auseinandersetzen mit dem, was hat das denn für Folgen, je nachdem was das Bundesverfassungsgericht sagt. Das ist unabhängig von der Reform, die wir jetzt machen müssen, denn das hat keine Auswirkungen auf die Grundlagen, die wir jetzt im Rentenreformkonzept legen. Deshalb schlage ich vor: Alle die jetzt rufen, die sollen mal die nächste Woche abwarten und wirklich mal sehen, was steckt im Reformentwurf drin. Wir waren uns ja in den großen Zügen einig. Das ist ausgearbeitet worden. Ich kann sagen, es ist sehr vieles aufgenommen worden, was auch Kritiker oder die, die Befürchtungen hatten, artikuliert haben. Wir haben versucht, wirklich einen ausgewogenen Referentenentwurf zu machen, und ich glaube, dass der auf große Zustimmung stößt.
Durak: Das werden wir dann leider erst Anfang nächster Woche hören.
Schmidt: Dann können wir uns wieder darüber unterhalten.
Durak: Aber eins wollen wir doch noch versuchen, kurz zu erörtern oder zu erfahren, Frau Schmidt. Im Mittelpunkt dieses neuen Referentenentwurfes, der ja auch eine schwere Geburt war, wenn wir uns an die Zeit erinnern, soll eben die private Vorsorge sein. Auch die Gewerkschaften sagen, die paritätische Finanzierung soll es geben. Was können Sie uns dazu sagen?
Schmidt: Es gibt keine paritätische Finanzierung. Sehen Sie, auch kein Eigenheim oder eine Lebensversicherung, die schon heute von vielen als zusätzliche Einkommens im Alter angespart werden, ist nicht paritätisch finanziert. Es gibt auch keine einzige betriebliche Altersvorsorge, die paritätisch finanziert wird. Wir setzen Anreize. Die Gewerkschaften und die Tarifvertragsparteien haben Instrumente, dass sie wirklich überall betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen mit vereinbaren können. Dann kommt es auf die jeweilige Branche an oder andere Dinge mehr, wie es zu einer Beteiligung der Arbeitgeber kommt oder ob es nicht dazu kommt. Wir sagen nur, wir werden jeden in die Lage versetzen, dass er diese private Vorsorge auch aufbauen kann, weil für die, die geringe Einkommen haben, wenn sie Kinder haben, es teilweise Zuschüsse von über 90 Prozent dessen gibt, was sie eigentlich im Jahr ansparen sollen. Ich glaube das ist das, was der Staat tun kann.
Durak: Das was Sie eben beschrieben haben, Frau Schmidt, ist das neue an dem überarbeiteten Konzept?
Schmidt: Wir haben ja noch mal ausgearbeitet, wie die Zulagenförderung aussehen muss. Wir haben ja auch eine große Kinderkomponente: pro Kind 360 D-Mark im Jahr. Wir werden auch dafür sorgen, dass wirklich über die Zulagengewährung auch die Erziehenden von diesem Aufbau mitprofitieren, weil die Auszahlung dieser Zulage auch für die Erziehenden vorrangig ist.
Durak: Danke schön! - Das war Ulla Schmidt, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Rentenexpertin.
Link: Interview als RealAudio