Donnerstag, 28. März 2024

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Kinderwunsch
Brauchen wir neue Regeln für die Reproduktionsmedizin?

Mehr als sechs Millionen Deutsche sind ungewollt kinderlos. Dank der medizinischen Entwicklung könnte vielen Betroffenen inzwischen geholfen werden. Doch in Deutschland gilt ein fast 30 Jahre altes Embryonenschutzgesetz (ESchG), das viele Behandlungen untersagt.

Moderation: Ulrich Blumenthal | 27.09.2019
Spermieninjektion als Methode der künstlichen Befruchtung. In Tschechien ist fast alles erlaubt, was medizinisch möglich ist.
Es gibt sechs Millionen Betroffene, aber kaum jemand spricht darüber: Künstliche Befruchtung könnte vielen unfreiwillig Kinderlosen helfen (imago stock&people)
Ärzte bezeichnen die aktuelle Gesetzeslage zur Reproduktionsmedizin aus wissenschaftlicher Perspektive als antiquiert, Medizinethiker als ungerecht. Und Juristen beklagen seit Langem, dass sie für erhebliche Rechtsunsicherheit sorge.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften haben im Juni dieses Jahres deshalb eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie eine umfassende Neuregelung der Reproduktionsmedizin und zusätzlich ein einheitliches Fortpflanzungsgesetz in Deutschland fordern.
Denn es gilt nicht nur zu klären, wie behandelt werden darf, sondern auch wer. Krankenkassen übernehmen Kosten nur dann, wenn ein Paar verheiratet ist - und jung, und heterosexuell. Das schließt viele Menschen aus.

Es muss also geregelt werden, was in der Reproduktionsmedizin erlaubt ist und welche Formen der Familiengründung der Staat zulässt.
Zentrum für Reproduktionsmedizin, Interdisziplinäres Zentrum für Kinderwunschbehandlung, Privatklinik in Düsseldorf. Künstliche Befruchtung. Unter einem Mikroskop werden Spermien des Vaters in eine Eizelle der Mutter injiziert. 
Künstliche Befruchtung: Unter einem Mikroskop werden Spermien des Vaters in eine Eizelle der Mutter injiziert. (imago - Jochen Tack)
Es diskutieren:
- Dr. Birgit Mayer-Lewis, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Staatsinstitut für Familienforschung, Universität Bamberg
- Prof. Dr. Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
- Prof. Annika Ludwig, Gynäkologin, Praxis für Frauengesundheit und Pränatalmedizin, Hamburg