Das genau hat das Landgericht in Hamburg nicht entschieden, ob Becel in die Apotheke gehört oder nicht. Fest steht allerdings: Das Landgericht Hamburg hat die Klage von Foodwatch gegen Unilever abgewiesen. Das Urteil wurde vor einer knappen Stunde verkündet. Und Merlin Koene, der Pressesprecher des Konzerns war auch anwesend und hat zu dem Urteil Folgendes gesagt:
"Dieses Urteil ist ein großartiges Urteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Weil es ein Ende der Verunsicherung bedeutet."
Zur Erklärung noch einmal zum Inhalt der Klage: Foodwatch hatte Unilever verklagt, weil sie dem Konzern vorwerfen, die Gesundheitsrisiken, die die Margarine Becel pro activ habe, seit Jahren zu verschleiern. Bei dem Verfahren ging es vor allem um die Äußerungen des Gießener Mediziners und Ernährungsspezialisten Professor Hans-Ulrich Klör. Der hatte nämlich gesagt: Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr von Produkten wie Becel pro-activ, in denen sogenannte Pflanzensterine enthalten sind, Nebenwirkungen haben können. Damit hatte Unilever in einer Pressemeldung geworben. Diese Aussage hält Foodwatch für falsch und hatte Unilever deshalb zu einer Richtigstellung zwingen wollen. Jetzt hat das Gericht aber entschieden: Diese Äußerung des Gießener Professors sind eine Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung – und als solche wird die Meinungsäußerung auch nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft. So zumindest wertet Foodwatch das Urteil, wie mir Anne Marquardt von Foodwatch kurz vor der Sendung erläutert hat:
"Worum es hier ja letztendlich ging, ist die Frage, ob ein Lebensmittelkonzern einen Wissenschaftler, der ja eine Glaubwürdigkeit genießt, vor den Karren spannen kann, um Produktwerbung zu machen. Und ob die Aussagen dieses Wissenschaftlers dann einer Tatsachenüberprüfung zugänglich sind oder nicht. Und das ist leider nicht der Fall. Das finden wir aus Verbrauchersicht natürlich enttäuschend, weswegen wir eine Berufung eben prüfen."
Nach Aussage von Foodwatch gibt es Studien, die den Verdacht erhärten, dass die der Margarine zugefügte Pflanzensterine das verursachen können, was sie eigentlich verhindern sollen: Nämlich Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko für Herzkreislaufkrankheiten bedeuten könnten. Auf die Nebenwirkungen von Becel pro-activ angesprochen, antwortet Unilever-Sprecher Merlin Koene dann auch eher ausweichend:
"Es gibt sehr, sehr viele Studien in dem Zusammenhang. Und eine der letzten Meta-Studien, die also auch die kritischen Fragen, die es natürlich gibt, auch mit eingenommen hat, zeigt, dass das Produkt von der EU-Kommission als sicher zu bewerten ist."
Die Begründung des Gerichts liegt beiden Parteien noch nicht vor. Foodwatch will diese jetzt erst einmal abwarten und – wie gesagt – prüfen, ob man in Berufung geht. Foodwatch gibt also nicht auf.
"Und wir fordern Unilever nach wie vor auf, Becel pro-activ aus den Regalen zu räumen. Weil diese Hinweise auf Nebenwirkungen natürlich nach wie vor bestehen. Und für das Produkt doch auch eine Zulassung als Medikament zu beantragen. Denn dann müssen diese Hinweise auf Nebenwirkungen auch einbezogen werden in die Bewertung."
Das erklärte mir Anne Marquardt von Foodwatch vor wenigen Minuten. Und damit zurück zu Ihnen, Jule Reimer – nach Köln.
"Dieses Urteil ist ein großartiges Urteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Weil es ein Ende der Verunsicherung bedeutet."
Zur Erklärung noch einmal zum Inhalt der Klage: Foodwatch hatte Unilever verklagt, weil sie dem Konzern vorwerfen, die Gesundheitsrisiken, die die Margarine Becel pro activ habe, seit Jahren zu verschleiern. Bei dem Verfahren ging es vor allem um die Äußerungen des Gießener Mediziners und Ernährungsspezialisten Professor Hans-Ulrich Klör. Der hatte nämlich gesagt: Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr von Produkten wie Becel pro-activ, in denen sogenannte Pflanzensterine enthalten sind, Nebenwirkungen haben können. Damit hatte Unilever in einer Pressemeldung geworben. Diese Aussage hält Foodwatch für falsch und hatte Unilever deshalb zu einer Richtigstellung zwingen wollen. Jetzt hat das Gericht aber entschieden: Diese Äußerung des Gießener Professors sind eine Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung – und als solche wird die Meinungsäußerung auch nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft. So zumindest wertet Foodwatch das Urteil, wie mir Anne Marquardt von Foodwatch kurz vor der Sendung erläutert hat:
"Worum es hier ja letztendlich ging, ist die Frage, ob ein Lebensmittelkonzern einen Wissenschaftler, der ja eine Glaubwürdigkeit genießt, vor den Karren spannen kann, um Produktwerbung zu machen. Und ob die Aussagen dieses Wissenschaftlers dann einer Tatsachenüberprüfung zugänglich sind oder nicht. Und das ist leider nicht der Fall. Das finden wir aus Verbrauchersicht natürlich enttäuschend, weswegen wir eine Berufung eben prüfen."
Nach Aussage von Foodwatch gibt es Studien, die den Verdacht erhärten, dass die der Margarine zugefügte Pflanzensterine das verursachen können, was sie eigentlich verhindern sollen: Nämlich Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko für Herzkreislaufkrankheiten bedeuten könnten. Auf die Nebenwirkungen von Becel pro-activ angesprochen, antwortet Unilever-Sprecher Merlin Koene dann auch eher ausweichend:
"Es gibt sehr, sehr viele Studien in dem Zusammenhang. Und eine der letzten Meta-Studien, die also auch die kritischen Fragen, die es natürlich gibt, auch mit eingenommen hat, zeigt, dass das Produkt von der EU-Kommission als sicher zu bewerten ist."
Die Begründung des Gerichts liegt beiden Parteien noch nicht vor. Foodwatch will diese jetzt erst einmal abwarten und – wie gesagt – prüfen, ob man in Berufung geht. Foodwatch gibt also nicht auf.
"Und wir fordern Unilever nach wie vor auf, Becel pro-activ aus den Regalen zu räumen. Weil diese Hinweise auf Nebenwirkungen natürlich nach wie vor bestehen. Und für das Produkt doch auch eine Zulassung als Medikament zu beantragen. Denn dann müssen diese Hinweise auf Nebenwirkungen auch einbezogen werden in die Bewertung."
Das erklärte mir Anne Marquardt von Foodwatch vor wenigen Minuten. Und damit zurück zu Ihnen, Jule Reimer – nach Köln.