
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Berghegger, sagte den Funke-Zeitungen, hier seien auch Bund und Länder in der Pflicht. Um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, müsse es daher eine neue "Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung" im Grundgesetz geben. Gemeinschaftsaufgaben sind nach Artikel 91 des Grundgesetzes etwa der Agrar- und Küstenschutz und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Heute tritt das Gesetz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Kraft. Es verpflichtet sowohl die Länder als auch die Bundesregierung dazu, Schäden durch Starkregen, Stürme oder Hitzewellen vorzubeugen oder abzumildern. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt der Finanzbedarf dafür bis 2030 bei 38 Milliarden Euro. Woher das Geld kommen soll, steht nicht im Gesetz.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
