
Wird die Bundesrepublik Deutschland die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele erreichen? Zur Erfüllung dieser gesetzlich festgeschriebenen Verpflichtungen im Klimaschutz soll das staatliche Klimaschutzprogramm beitragen, welches das Bundeskabinett Ende März 2026 verabschiedet hat..
Zuletzt hatte die Regierung vom Bundesverwaltungsgericht im Januar 2026 bescheinigt bekommen, dass sie die Klimaziele nicht erreichen wird. Die schwarz-rote Koalition in Berlin musste daher ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen.
Doch das scheint nicht auszureichen: Zahlreiche Expertinnen und Experten kritisieren das Maßnahmenpaket teils heftig. Der Regierung werde etwa Ambitionslosigkeit und Täuschung vorgeworfen. Die Klimaziele seien so wohl nicht erreichbar, heißt es. Bessert die Bundesregierung nicht selbst nach, will ein Umweltverband erneut vor Gericht gehen.
Welche sind die zentralen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung?
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am 25. März 2026 vorgestellt hat, umfasst 67 Maßnahmen, mit denen im Jahr 2030 gut 27 Millionen Tonnen CO2 extra eingespart werden sollen. Für diese Maßnahmen sind laut Ministerium zusätzlich acht Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre eingeplant.
Zu den wichtigsten Komponenten gehört der Ausbau der Windkraft: In den kommenden drei Jahren soll zusätzliche Leistung im Umfang von rund 2000 Windrädern ausgeschrieben und damit 6,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
Im Verkehrssektor sollen 9,5 Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen werden, etwa durch die Förderung von Elektroautos, den Ausbau der Ladeinfrastruktur vor allem bei Mehrfamilienhäusern und das Deutschlandticket. Bei den Wärmenetzen sollen 2,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden – zum Beispiel durch den Ausbau des Fernwärmenetzes zum Heizen von Gebäuden.
"Neuen Schub" für Klimaschutz und Wirtschaft
Diese Maßnahmen kommen zu den zahlreichen Förderprogrammen, die es bereits gibt, hinzu.
Die Bundesregierung musste das Programm aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe ein Jahr nach Beginn der Legislaturperiode präsentieren. Der spätestmögliche Zeitpunkt war der 25. März 2026.
Umweltminister Schneider betonte bei der Vorstellung des Programms, es solle neben dem „neuen Schub“ für den Klimaschutz auch die deutsche Wirtschaft voranbringen. Durch das Programm soll die Wirtschaft weniger teures Öl und Gas benötigen und Deutschland soll in Energiefragen unabhängiger werden.
Kann Deutschland mit dem Programm seine Klimaziele erreichen?
Deutschland will seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2045 will das Land klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen, als wieder gespeichert werden können. Nach EU-Vorgaben muss Deutschland seine Emissionen bis 2030 um die Hälfte senken – hier ist das Vergleichsjahr 2005.
Im Jahr 2025 lagen die Treibhausgasemissionen um 48 Prozent unter dem Stand von 1990. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr betrug jedoch nur noch 0,9 Millionen Tonnen CO2. Um das 65-Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen, müssten die Emissionen pro Jahr durchschnittlich um 42 Millionen Tonnen sinken, also um mehr als das Vierzigfache.
Allerdings steuert das Land nach jüngsten Daten des Umweltbundesamts (UBA) aktuell auf eine Emissionssenkung von nur 62,6 Prozent bis 2030 zu. Später würde die Lücke zur Erreichung der Klimaziele noch größer.
Basis für Programm: Annahmen von 2025
Trotz dieser neu vorliegenden Daten berechnet die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm auf der Grundlage von Annahmen aus dem Jahr 2025. Damals sahen die Einsparungen bei den Treibhausgasen noch etwas besser aus. Laut Bundesumweltminister war es zu knapp, die Zahlen von Anfang März 2026 noch einzuberechnen.
Ebenfalls nicht im Klimaschutzprogramm eingepreist sind zahlreiche Gesetzesvorhaben, die zwar geplant, aber noch nicht beschlossen sind und möglicherweise zu geringeren CO2-Einsparungen führen könnten. Dazu gehören beispielsweise die vereinbarte Rücknahme von Vorschriften für klimafreundliches Heizen beim sogenannten Heizungsgesetz oder Steuerentlastungen für die Luftfahrt und für Agrardiesel.
Dabei ist auch in den Berechnungen des Umweltbundesamts nicht alles enthalten, was sich auf den CO2-Ausstoß auswirken könnte. Bereits hier dürfte die Klimaschutzlücke tatsächlich größer sein als in den Berechnungen der Behörde. Diese weist selbst darauf hin, dass ihre Berechnungen den Stand vom November 2025 abbilden. Nicht erfasst sind damit die weitreichenden Auswirkungen des Iran-Kriegs, die Entschärfung des Heizungsgesetzes, die nach Einschätzung vieler Experten zu mehr Treibhausgasen führen könnte, sowie die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zu Förderkürzungen für Solaranlagen.
Umweltminister Schneider deutete an, es sei nicht ausgeschlossen, dass man noch mal nachsteuere.
Worauf bezieht sich die Kritik am Klimaschutzprogramm der Bundesregierung?
Zwar wurden einige der Maßnahmen des Programms zum Klimaschutz der Bundesregierung positiv bewertet – doch insgesamt gab es enorme Kritik: Das Programm sei ambitionslos, untauglich, basiere auf Trickserei und sei eine dreiste Täuschung – so lautet die Kritik aus der Wissenschaft, der Opposition von Linken und Grünen sowie von zahlreichen Umweltverbänden. Ein großer Teil der Kritik bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung mit veralteten Daten rechnet.
Ein vernichtendes Urteil kommt vom unabhängigen Expertenrat für Klimafragen, der die Bundesregierung in Klimafragen berät und überprüft. Das wissenschaftliche Gremium sagt, die Bundesregierung überschätze, was sie mit ihren Vorhaben erreichen kann. Ein Gesamtkonzept für Klimaschutz sei nicht erkennbar.
Und – vorbehaltlich einer vertiefenden Prüfung – gehe der Expertenrat davon aus, „dass die bisherigen Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen werden“, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Eine „geordnete und vertiefte Prüfung des Programms“ sei nicht möglich gewesen, da die Bundesregierung „noch am 18. März umfassende und teilweise nicht vollständig nachzuvollziehende Änderungen vorgelegt“ habe, so der Expertenrat. Sollte die Prüfung des Expertenrats ergeben, dass es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wären Klagen vor Gericht möglich und wohl auch zu erwarten.
Umwelthilfe kündigt Klage an
Felix Banaszak, Co-Vorsitzender der Grünen, nennt die Pläne von Union und SPD eine Verfehlung der Klimaziele „mit Ansage“. Es werde behauptet, man wolle beim Klimaschutz ambitionierter werden, während gleichzeitig durch das geänderte Gebäudeenergiegesetz die Menschen zu neuen Öl- und Gasheizungen gedrängt würden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will auf Nachbesserungen am Programm klagen, sofern die Bundesregierung nicht selbst die nötigen Verbesserungen vornehme. Die DUH hat mit ihrer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits die aktuelle Überarbeitung des Klimaschutzprogramms mit erwirkt. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch forderte angesichts des jetzt vorgelegten Klimaschutzprogramms beispielsweise ein Tempolimit auf Autobahnen. Diese kostenlose Maßnahme würde nach seinen Worten etwas mehr als 11 Millionen Tonnen CO2 einsparen.
Der Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer, beklagte, es fehle an glaubwürdigen Instrumenten, die klare Anreize setzten zum Umstieg auf E-Autos oder Wärmepumpen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer wiederum warnte vor kleinteiligen Klimaschutzvorgaben und Bürokratie.
Onlinetext: Annette Bräunlein


















