
"Wir warten nur noch auf ein Sachverständigen-Gutachten, von dessen Ergebnis unsere Abschlussentscheidung abhängen wird", sagte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft. Da am 2. März 2019 die Zehnjahresfrist ende, herrsche ein gewisser Zeitdruck. "Wenn es bis zu diesem Tag kein erstinstanzliches Urteil gibt, verjährt das Ganze."
Ermittlungen gegen 96 Beschuldigte
Beim Einsturz des Stadtarchivs am 3. März 2009 waren zwei Anwohner ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung weiterhin gegen 96 Beschuldigte, die am Bau der U-Bahn beteiligt waren. Der Tunnel führt an dem Archivgrundstück vorbei.
DLF-Korrespondent Moritz Küpper schätzt, dass es nun zu einem Prozess kommt. Es könnte jetzt recht rasch zu einer Anklage und einem Prozess kommen, berichtete er. Das Strafmaß reiche von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Für einen Prozess gäbe es wegen der Verjährungsfrist höchstens zwei Jahre Zeit. "Das ist sehr ambitioniert", sagte Küpper.
Nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" stützt das erwartete Gutachten die bisherige Annahme der Staatsanwaltschaft. Demnach soll ein Baufehler dazu geführt haben, dass Wasser seitlich in die Tunnelwand eindringen und so dem Archiv den Boden entziehen konnte. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dazu, er könne zum Inhalt des Gutachtens keine Angaben machen, da es ihm schlichtweg noch noch nicht vorliege.
Baufirmen sehen andere Ursache
Die Baufirmen dagegen gehen von einem hydraulischen Grundbruch aus, wonach Wasser und Erdreich ohne menschliches Verschulden durch die Bausohle in die Grube eingedrungen seien. Die Ermittlungen zum Einsturz des Stadtarchivs gestalten sich schwierig, weil zur Beweissicherung ein Extra-Schacht in der Grube errichtet werden musste. "Teilweise kam man hierbei nur Milimeter für Milimeter voran", schilderte Küpper. Aus dem Schacht hinaus starteten dann Taucher, um im Wasser und im Dunkeln in 28 Metern Tiefe nach Beweisen zu suchen.

(fwa/jcs)