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Kölner Silvesternacht
Männer wegen Sexualdelikten verurteilt

Gut ein halbes Jahr nach den Übergriffen auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht hat das Amtsgericht Köln zwei Männer aus dem Irak und Algerien zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Es ist das erste Urteil im zweiten Prozess.

07.07.2016
    Man sieht viele Menschen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht, im Hintergrund die Freitreppe zum Dom.
    In der Silvesternacht sind am Kölner Hauptbahnhof hunderte Frauen sexuell belästigt worden. (picture-alliance / dpa / Markus Boehm)
    Ein zur Tatzeit 20-jähriger Iraker wurde wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er soll am Kölner Dom eine junge Frau gegen deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt haben.
    Ein mitangeklagter 26-jähriger Algerier erhielt wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung eine einjährige Bewährungsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. Er soll zudem den Begleiter zweier weiblicher Opfer bedroht haben, indem er sagte: "Gib mir die Mädchen, gib mir die Mädchen - oder Tod." Das Gericht wertete dies als versuchte Nötigung.
    Schilderungen der Betroffenen: Es wurden "immer mehr"
    Eine der beiden Frauen schilderte vor Gericht, dass sie gemeinsam mit ihrem Verlobten und einer Freundin zum Jahreswechsel nach Köln gekommen war. Erst hätten die beiden Angeklagten freundlich um ein Foto mit ihr und ihrer Freundin gebeten. Kurze Zeit später seien es "immer mehr Leute" geworden, berichtete sie. Sie seien umringt und abgedrängt worden. Man habe ihr an den Po und in den Schritt gegriffen, sagte die 27-jährige. Der Verlobte sagte aus, dass der ältere Angeklagte ihm 5.000 Euro geboten habe, um "mit meinen Begleiterinnen sexuell aktiv werden" zu können.
    Der jüngere Angeklagte sagte: "Ich entschuldige mich für die Sachen, die passiert sind." Beide Täter waren zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. "Ihnen soll die Chance zur Bewährung gewährt werden", sagte der Vorsitzende Richter. Neben der Bewährungsstrafe verhängte das Gericht für den Jüngeren auch noch 80 Stunden soziale Arbeit.
    Chaotische Zustände erschweren Aufklärung
    Das Verfahren war das zweite wegen eines Sexualdelikts in der Kölner Silvesternacht. In einem ersten Prozess Anfang Mai hatte sich ein Algerier wegen versuchter sexueller Nötigung verantworten müssen. Die Tat konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, weil das Opfer den Angeklagten im Gerichtssaal nicht wiedererkannte.
    Eine Frau protestiert am 10.01.2016 in Köln vor dem Hauptbahnhof und dem Dom gegen sexuelle Gewalt mit einem Plakat "Angstfrei leben". 
    Nach der Silvesternacht in Köln protestierten zahlreiche Initiativen gegen sexuelle Gewalt. (picture alliance / dpa / Maja Hitij)
    An Silvester waren in Köln Frauen massenhaft drangsaliert, ausgeraubt oder sexuell belästigt worden. Rund 1.200 Anzeigen liegen vor, davon rund 500 wegen Sexualstraftaten. Die Kölner Staatsanwaltschaft beziffert die Zahl der Beschuldigten aktuell mit mehr als 200. Die meisten kommen aus Algerien und Marokko. Die juristische Aufarbeitung gilt als schwierig, weil die Zustände auf dem Platz vor dem Hauptbahnhof chaotisch waren. Auch der Politik und der Polizei werden massive Versäumnisse vorgeworfen.
    Auch als Konsequenz aus den Vorfällen von Köln verabschiedete der Bundestag am Donnerstag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Ergänzt wurde unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus.
    (vic/fwa)