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Korruptionsprozess
Kein Eingeständnis der Schuld

Auch der zweite Prozess in der Affäre rund um den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff wurde ohne Verurteilung beendet. Sein ehemaliger Sprecher Olaf Glaeseker muss jedoch einen hohen Preis zahlen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Von Alexander Budde | 11.03.2014
    Am Ende gab es Lob für alle Beteiligten. Die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft bezeichnet Richterin Renata Bürgel als ausgewogen und präzise. Die Angeklagten ihrerseits hätten bei der Aufklärung des Sachverhalts redlich mitgewirkt. Nach Erfüllung hoher Geldauflagen sieht die Kammer das öffentliche Interesse an weiterer Strafverfolgung erloschen. Mit der heutigen Entscheidung stimmte sie einem gemeinsamen Antrag der Strafverfolger und Verteidiger zu.
    Der Preis der Unschuldsvermutung
    Glaeseker hatte für den mitangeklagten Eventmanager Schmidt aus der Staatskanzlei Sponsorengeld für die so genannten Nord-Süd-Dialoge eingeworben und kostenlos Urlaube in dessen Häusern in Spanien und Frankreich gemacht. Die Frage, ob das strafbar war, bleibt ungeklärt. Glaeseker und Schmidt müssen jeweils 25.000 Euro an die Landeskasse zahlen. Schmidt zusätzlich 5.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen entrichten. Beide gelten als nicht vorbestraft. Die Einstellung nach Paragraph 153 a der Strafprozessordnung ist kein Eingeständnis der Schuld. Glaeseker betonte nach der Entscheidung im NDR-Fernsehen:
    "Die Unschuldsvermutung gilt weiter. Und es bleibt dabei: Mein Einsatz für den Nord-Süd-Dialog hat alleine dem Erfolg der Veranstaltung gegolten. Und damit dem Land Niedersachsen."
    Die gewährten Vorteile bezeichnete die Richterin als unstreitig. Ebenso liege es auf der Hand, dass der böse Anschein der Käuflichkeit entstehen konnte. Verheimlicht hätten sie ihre Geschäftsbeziehung jedoch nicht. Von ihrer Freundschaft und von den gemeinsamen Urlauben wussten viele der gehörten Zeugen, bemerkt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Jürgen Lendeckel.
    "Wobei wir auch sagen müssen – auch das dann wieder Graubereich: Freundschaft schließt natürlich Korruption nicht aus."
    Die zuletzt wegen ihrer angeblichen Ermittlungs-Exzesse im Wulff-Prozess vielfach kritisierte Staatsanwaltschaft konnte in diesem Verfahren ihr Gesicht wahren. Zumal die Angeklagten Umstände einräumen, die Anlass für die umfangreichen Ermittlungen gegeben hätten. Besonders entlastend für den ehemaligen Staatssekretär Glaeseker, so deutet es die Richterin an, sei die Aussage von dessen früheren Dienstherren Christian Wulff gewesen. Der frühere NS MP und Altbundespräsident hatte im Zeugenstand frühere Aussagen zurück genommen. Glaesekers Einsätze seien keine Alleingange des früheren Regierungssprechers gewesen, hatte Wulff dem Gericht erklärt. Das werben um die Sponsoren sei vielmehr von ihm – Wulff – gewünscht und durchaus im Interesse des Landes gewesen.