Vor allem auf Auktionsplattformen sieht der Otto-normal-Nutzer nicht auf den ersten Blick, wer ist ein privater und wer ist ein gewerblicher Händler. Das ist aber wichtig zu unterscheiden. Denn Rückgaberecht, Gewährleistung und Garantie will und kann ein privater Anbieter nur selten leisten. Ein gewerblicher Anbieter hingegen muss das zwingend, erklärt Rechtsanwalt Wilko Bauer aus der Anwaltskanzlei Paschke und Partner Berlin. Doch Vorsicht:
"Manchmal ist es so, dass man denkt, man kauft von einem privaten Händler und es stellt sich dann aber heraus, es ist ein gewerblicher Händler. Durch die Menge der Waren, wenn Sie da Anzeichen haben, dass dieser Private sehr viel verkauft, auch viele Neusachen verkauft, kann man davon ausgehen, dass es ein gewerblicher Händler ist, der sich hinter einem privaten Verkaufskonto bei Ebay versteckt. Gegenüber einem solchen Händler haben Sie auch alle Rechte, wie gegenüber einem regulär auftretenden Händler, also auch das Widerrufsrecht, Mängelgewährleistungsrechte, etc."
Auch eine Falle für eigentlich private Verkäufer. Darüber hinaus sind noch einige weitere Punkte zu beachten:
"Das Angebot muss klar beschrieben sein. Es muss einfach deutlich werden, was die Ware ist, was sie nicht ist, ob sie gebraucht ist, ob sie nicht gebraucht ist, ob sie Fehler hat, ob sie keine Fehler hat, etc., also einfach offen und ehrlich und möglichst umfassend die Ware beschreiben. Sie müssen damit rechnen, dass sie an ihrer Beschreibung der Ware dann rechtlich auch festgehalten werden. Das dürfen Sie nicht vergessen."
Und dann gibt es noch die wirklich gefährlichen, weil teuren Fallstricke.
"Wichtig ist, wenn Sie Angebote einstellen, übernehmen Sie keine fremden Texte, möglichst auch keine Produktbeschreibungen, nicht von anderen Angeboten, vorsichtshalber auch nicht vom Hersteller. Verwenden Sie keine Produktfotos von anderen. Texte, Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Es passiert leider sehr häufig, dass wegen der Übernahme von fremden Texten, von fremden Fotos Verkäufer, gerade Privatverkäufer abgemahnt werden von den Rechteinhabern, was viel Ärger und hohe Kosten verursacht."
Auch Auktionen, die nicht so gut laufen, wie vom Verkäufer erhofft, können zur teuren Falle werden. Nämlich dann, wenn er die Auktion vorzeitig beendet.
"Davor kann ich nur warnen. Sie müssen damit rechnen, in dem Moment, wo Sie die Auktion vorzeitig beenden, sind Sie an den Höchstbietenden gebunden. Sie haben dann in den meisten Fällen, die Ware an den Höchstbietenden verkauft. Das müssen Sie unbedingt beachten. In solchen Fällen sollte man sich vielleicht auch mit dem Höchstbietenden vorab verständigen, so weit das möglich ist, und das mit dem klären. Vielleicht kann man sich ja dann noch auf einen höheren Preis einigen."
Ein teurer Klassiker sind außerdem Markenartikel.
"Wenn sie Markensachen verkaufen, Kleidungsstücke oder auch Schmuckstücke, andere Dinge, auch Taschen, etc. Produkte von Markenherstellern, müssen sie sicher sein, dass diese Markenprodukte Originale sind. Wenn es sich um gefälschte Produkte handelt, können sie in Anspruch genommen werden von den Markenherstellern. Es entstehen sehr hohe Kosten durch Abmahnungen und gerichtliche Verfahren. Sie haften, auch wenn sie nicht wussten, dass es sich um eine Fälschung handelt."
Das gilt übrigens auch für Mitbringsel aus dem nicht europäischen Ausland. Dort gekaufte Markenartikel, sogenannte Grauimporte, dürfen hierzulande nicht verkauft werden, auch nicht von privat.
"Manchmal ist es so, dass man denkt, man kauft von einem privaten Händler und es stellt sich dann aber heraus, es ist ein gewerblicher Händler. Durch die Menge der Waren, wenn Sie da Anzeichen haben, dass dieser Private sehr viel verkauft, auch viele Neusachen verkauft, kann man davon ausgehen, dass es ein gewerblicher Händler ist, der sich hinter einem privaten Verkaufskonto bei Ebay versteckt. Gegenüber einem solchen Händler haben Sie auch alle Rechte, wie gegenüber einem regulär auftretenden Händler, also auch das Widerrufsrecht, Mängelgewährleistungsrechte, etc."
Auch eine Falle für eigentlich private Verkäufer. Darüber hinaus sind noch einige weitere Punkte zu beachten:
"Das Angebot muss klar beschrieben sein. Es muss einfach deutlich werden, was die Ware ist, was sie nicht ist, ob sie gebraucht ist, ob sie nicht gebraucht ist, ob sie Fehler hat, ob sie keine Fehler hat, etc., also einfach offen und ehrlich und möglichst umfassend die Ware beschreiben. Sie müssen damit rechnen, dass sie an ihrer Beschreibung der Ware dann rechtlich auch festgehalten werden. Das dürfen Sie nicht vergessen."
Und dann gibt es noch die wirklich gefährlichen, weil teuren Fallstricke.
"Wichtig ist, wenn Sie Angebote einstellen, übernehmen Sie keine fremden Texte, möglichst auch keine Produktbeschreibungen, nicht von anderen Angeboten, vorsichtshalber auch nicht vom Hersteller. Verwenden Sie keine Produktfotos von anderen. Texte, Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Es passiert leider sehr häufig, dass wegen der Übernahme von fremden Texten, von fremden Fotos Verkäufer, gerade Privatverkäufer abgemahnt werden von den Rechteinhabern, was viel Ärger und hohe Kosten verursacht."
Auch Auktionen, die nicht so gut laufen, wie vom Verkäufer erhofft, können zur teuren Falle werden. Nämlich dann, wenn er die Auktion vorzeitig beendet.
"Davor kann ich nur warnen. Sie müssen damit rechnen, in dem Moment, wo Sie die Auktion vorzeitig beenden, sind Sie an den Höchstbietenden gebunden. Sie haben dann in den meisten Fällen, die Ware an den Höchstbietenden verkauft. Das müssen Sie unbedingt beachten. In solchen Fällen sollte man sich vielleicht auch mit dem Höchstbietenden vorab verständigen, so weit das möglich ist, und das mit dem klären. Vielleicht kann man sich ja dann noch auf einen höheren Preis einigen."
Ein teurer Klassiker sind außerdem Markenartikel.
"Wenn sie Markensachen verkaufen, Kleidungsstücke oder auch Schmuckstücke, andere Dinge, auch Taschen, etc. Produkte von Markenherstellern, müssen sie sicher sein, dass diese Markenprodukte Originale sind. Wenn es sich um gefälschte Produkte handelt, können sie in Anspruch genommen werden von den Markenherstellern. Es entstehen sehr hohe Kosten durch Abmahnungen und gerichtliche Verfahren. Sie haften, auch wenn sie nicht wussten, dass es sich um eine Fälschung handelt."
Das gilt übrigens auch für Mitbringsel aus dem nicht europäischen Ausland. Dort gekaufte Markenartikel, sogenannte Grauimporte, dürfen hierzulande nicht verkauft werden, auch nicht von privat.