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Kundus-Angriff
Opfer mit Klage gescheitert

Die Hinterbliebenen zweier Opfer des tödlichen NATO-Luftangriffs von Kundus sind mit ihren Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Bei dem Angriff vor rund fünfeinhalb Jahren starben etwa 100 Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten. Das Bonner Landgericht hatte die Klage der Familien in erster Instanz als unbegründet abgewiesen.

    . Bei dem Nato-Luftangriff in der Nacht zum 4. September 2009 waren mehr als hundert Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten.
    Bei dem Nato-Luftangriff in der Nacht zum 4. September 2009 kamen mehr als hundert Menschen ums Leben, darunter zahlreiche Zivilisten. (picture alliance / dpa - Jawed Kargar)
    Der Bonner Richterspruch von 2013 sei "nicht zu beanstanden", sagte die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts Köln, Uta Statthalter. In dem Zivilverfahren ging es um Geldforderungen eines Vaters von zwei mutmaßlich bei dem Angriff getöteten Kindern sowie einer Witwe und Mutter von sechs Kindern. Der Mann forderte 40.000 Euro, die Frau 50.000 Euro von der Bundesrepublik.
    Den Befehl für den Angriff in der Nacht zum 4. September 2009 gab der damalige Bundeswehroberst Georg Klein. Er hatte befürchtet, dass die radikalislamischen Taliban zwei von ihnen gekaperte Tanklaster als rollende Bomben benutzen könnten. Daraufhin bombardierte ein US-Kampfjet die Laster, die in einem Flussbett feststeckten. Zu dem Zeitpunkt waren Zivilisten vor Ort, um sich Diesel abzuzapfen oder um zu schauen, was los war.
    "Keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten"
    Die Bundesrepublik zahlte als freiwillige Leistung an die Familien von 90 Opfern jeweils 5.000 US-Dollar, umgerechnet 4.470 Euro.
    Der Richterspruch von Bonn hatte besagt, Oberst Klein sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Er habe alle möglichen Aufklärungsmaßnahmen genutzt und nicht erkennen können, dass sich Zivilpersonen bei den Tanklastern befanden.
    (vic/cc)