
Der Bonner Richterspruch von 2013 sei "nicht zu beanstanden", sagte die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts Köln, Uta Statthalter. In dem Zivilverfahren ging es um Geldforderungen eines Vaters von zwei mutmaßlich bei dem Angriff getöteten Kindern sowie einer Witwe und Mutter von sechs Kindern. Der Mann forderte 40.000 Euro, die Frau 50.000 Euro von der Bundesrepublik.
Den Befehl für den Angriff in der Nacht zum 4. September 2009 gab der damalige Bundeswehroberst Georg Klein. Er hatte befürchtet, dass die radikalislamischen Taliban zwei von ihnen gekaperte Tanklaster als rollende Bomben benutzen könnten. Daraufhin bombardierte ein US-Kampfjet die Laster, die in einem Flussbett feststeckten. Zu dem Zeitpunkt waren Zivilisten vor Ort, um sich Diesel abzuzapfen oder um zu schauen, was los war.
"Keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten"
Die Bundesrepublik zahlte als freiwillige Leistung an die Familien von 90 Opfern jeweils 5.000 US-Dollar, umgerechnet 4.470 Euro.
Der Richterspruch von Bonn hatte besagt, Oberst Klein sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Er habe alle möglichen Aufklärungsmaßnahmen genutzt und nicht erkennen können, dass sich Zivilpersonen bei den Tanklastern befanden.
(vic/cc)