Schon die Atmosphäre an den Kunsthochschulen in Nordrhein-Westfalen ist anders als im Massenbetrieb Uni. Sie erinnert ein bisschen an die Lehrsituation an einer Schule. Die Seminarräume sind klein, die Gebäude übersichtlich. Die künstlerischen Studiengänge stehen auch vor einer besonderen Herausforderung, sagt Marie-Luise Angerer, die Rektorin der Kunsthochschule für Medien in Köln.
"Die Studierenden hier absolvieren kein Studium, wo man sagt, okay, drei Seminare und fünf Fachseminare und zehn Übungen und ein paar Laborbesuche und Technik-Grundkurse. Sondern von Beginn an sind die Studierenden hier aufgefordert, dass sie ihre Projekte, sei es im filmischen Bereich, im künstlerischen Bereich, im gestalterischen Bereich, dass sie die erarbeiten und alles, was hier angeboten wird, ist mit diesem Fokus auf die Projektarbeit der Studenten zu sehen und zu verstehen."
An einer Musik- oder Kunsthochschule ist die Situation ähnlich: Die Studierenden werden nach ihren persönlichen Fähigkeiten unterrichtet. Ein fester Stundenplan mit vorgeschriebenen Seminaren und Vorlesungen wäre fehl am Platz. Und deswegen benötigen diese Hochschulen auch eine eigene gesetzliche Grundlage, sagt Peter Lynen, Kanzler der Kunstakademie in Düsseldorf.
"Das hat qualitative und quantitative Gründe. Qualitativ, weil die Kunsthochschulen auch der Wissenschaft verpflichtet sind, aber primär der Kunst und dadurch gibt es einige Besonderheiten, die sich auch im Organisatorischen widerspiegeln. Das zweite Qualitative ist: Kunsthochschulen sind kleine Einrichtungen, die auf persönliche Verhältnisse eingerichtet sind, und da passen Strukturen, die für große Hochschulen, ... Strukturen, die man dafür vorgesehen hat, passen nicht."
In einer Arbeitsgruppe haben die Leiter der Kunsthochschulen in Nordrhein-Westfalen deshalb zusammen mit dem Ministerium einen Sonderentwurf entwickelt, der ihre Situation berücksichtigt. Für alle anderen Hochschulen in NRW gilt das Hochschulfreiheitsgesetz, das den Hochschulen ebenfalls viel Autonomie zuspricht. Sie können etwa Kooperationen mit Unternehmen eingehen und gewinnbringend wirtschaften. Als Aufsichtsgremium dient der Hochschulrat, der mit externen und internen Mitgliedern besetzt wird. Doch diese geht Organisation an den Bedürfnissen der kleinen Kunsthochschulen vorbei, sagt Josef Protschka, Rektor der Hochschule für Musik in Köln:
"Bei den Universitäten ist die Konstruktion, dass der Senat außer der Wahl des Rektors oder Präsidenten keine Funktion mehr hat und alles auf den Hochschulrat verlagert wird und wir haben gesagt, bei unserer Größe wollen wir eine kollegiale Situation behalten. Wir wollen die Senate behalten, mit Stimmrecht der Dekane und des Rektors im Senat, das ist ja in den anderen abgeschafft, da gibt es ja kein Stimmrecht für die Dekane, wir haben gesagt, das ist völliger Quatsch, wir finden niemanden, der die Ämter macht, wenn er kein Stimmrecht hat."
Der Entwurf berücksichtigt auch die Struktur der Studiengänge. Zurzeit stellen die Hochschulen in Deutschland ihre Studiengänge auf die neuen Abschlüsse Bachelor und Master um. Das Studium wird dadurch straffer und effektiver – und ist für die Kunsthochschulen deshalb ungeeignet. Sie brauchen hier mehr Freiheiten, sagt Josef Protschka:
"Es wird für die künstlerischen Studiengänge keine Akkreditierung geben im traditionellen Sinne, wie das bei den Universitäten ist. Wir werden zwar den Bachelor, Master nach dem neuen System einführen nächstes Wintersemester, aber die Akkreditierung oder Evaluation wird stattfinden durch einen Beirat, den das Land im Einvernehmen mit den Hochschulen berufen wird, und dieser Beirat wird die Rahmenbedingungen festlegen, an denen bestimmte Dinge abprüfbar sind."
Mit der neuen Regelung sind die Leiter Kunsthochschulen mehr als zufrieden – auch wenn das Gesetz bislang nur ein Entwurf ist. Wann passiert es auch schon mal, dass sich Politiker und Hochschulvertreter an einen Tisch setzen und gemeinsam ein Konzept ausarbeiten, mit dem beide Seiten glücklich sind? Ein Beispiel, das durchaus Schule machen sollte.
"Die Studierenden hier absolvieren kein Studium, wo man sagt, okay, drei Seminare und fünf Fachseminare und zehn Übungen und ein paar Laborbesuche und Technik-Grundkurse. Sondern von Beginn an sind die Studierenden hier aufgefordert, dass sie ihre Projekte, sei es im filmischen Bereich, im künstlerischen Bereich, im gestalterischen Bereich, dass sie die erarbeiten und alles, was hier angeboten wird, ist mit diesem Fokus auf die Projektarbeit der Studenten zu sehen und zu verstehen."
An einer Musik- oder Kunsthochschule ist die Situation ähnlich: Die Studierenden werden nach ihren persönlichen Fähigkeiten unterrichtet. Ein fester Stundenplan mit vorgeschriebenen Seminaren und Vorlesungen wäre fehl am Platz. Und deswegen benötigen diese Hochschulen auch eine eigene gesetzliche Grundlage, sagt Peter Lynen, Kanzler der Kunstakademie in Düsseldorf.
"Das hat qualitative und quantitative Gründe. Qualitativ, weil die Kunsthochschulen auch der Wissenschaft verpflichtet sind, aber primär der Kunst und dadurch gibt es einige Besonderheiten, die sich auch im Organisatorischen widerspiegeln. Das zweite Qualitative ist: Kunsthochschulen sind kleine Einrichtungen, die auf persönliche Verhältnisse eingerichtet sind, und da passen Strukturen, die für große Hochschulen, ... Strukturen, die man dafür vorgesehen hat, passen nicht."
In einer Arbeitsgruppe haben die Leiter der Kunsthochschulen in Nordrhein-Westfalen deshalb zusammen mit dem Ministerium einen Sonderentwurf entwickelt, der ihre Situation berücksichtigt. Für alle anderen Hochschulen in NRW gilt das Hochschulfreiheitsgesetz, das den Hochschulen ebenfalls viel Autonomie zuspricht. Sie können etwa Kooperationen mit Unternehmen eingehen und gewinnbringend wirtschaften. Als Aufsichtsgremium dient der Hochschulrat, der mit externen und internen Mitgliedern besetzt wird. Doch diese geht Organisation an den Bedürfnissen der kleinen Kunsthochschulen vorbei, sagt Josef Protschka, Rektor der Hochschule für Musik in Köln:
"Bei den Universitäten ist die Konstruktion, dass der Senat außer der Wahl des Rektors oder Präsidenten keine Funktion mehr hat und alles auf den Hochschulrat verlagert wird und wir haben gesagt, bei unserer Größe wollen wir eine kollegiale Situation behalten. Wir wollen die Senate behalten, mit Stimmrecht der Dekane und des Rektors im Senat, das ist ja in den anderen abgeschafft, da gibt es ja kein Stimmrecht für die Dekane, wir haben gesagt, das ist völliger Quatsch, wir finden niemanden, der die Ämter macht, wenn er kein Stimmrecht hat."
Der Entwurf berücksichtigt auch die Struktur der Studiengänge. Zurzeit stellen die Hochschulen in Deutschland ihre Studiengänge auf die neuen Abschlüsse Bachelor und Master um. Das Studium wird dadurch straffer und effektiver – und ist für die Kunsthochschulen deshalb ungeeignet. Sie brauchen hier mehr Freiheiten, sagt Josef Protschka:
"Es wird für die künstlerischen Studiengänge keine Akkreditierung geben im traditionellen Sinne, wie das bei den Universitäten ist. Wir werden zwar den Bachelor, Master nach dem neuen System einführen nächstes Wintersemester, aber die Akkreditierung oder Evaluation wird stattfinden durch einen Beirat, den das Land im Einvernehmen mit den Hochschulen berufen wird, und dieser Beirat wird die Rahmenbedingungen festlegen, an denen bestimmte Dinge abprüfbar sind."
Mit der neuen Regelung sind die Leiter Kunsthochschulen mehr als zufrieden – auch wenn das Gesetz bislang nur ein Entwurf ist. Wann passiert es auch schon mal, dass sich Politiker und Hochschulvertreter an einen Tisch setzen und gemeinsam ein Konzept ausarbeiten, mit dem beide Seiten glücklich sind? Ein Beispiel, das durchaus Schule machen sollte.