
Was sehen die neuen Vorschriften vor?
In etlichen Städten war der Verkauf an Jugendliche bereits verboten. Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Ziel der Maßnahmen ist, die bislang recht leichte Verfügbarkeit zu erschweren. Untersagt wird daher die Abgabe über Automaten und der Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.
Neben dem Verbot von Lachgas dürfen auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol, vorwiegend bekannt als sogenannte K.o.-Tropfen, nun weder verkauft noch besessen werden.
Kann Lachgas weiter erworben werden?
Weil das Gas auch zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen - für die Kartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge, die auch zum Aufschäumen von Schlagsahne genutzt werden. Das Mittel dient etwa in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen. Die zunächst vorgesehene Grenze von genau 8 Gramm hatten Union und SPD noch leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen und auch den Aufwand für Hersteller reduzieren.
Was sind die Gründe für die neuen Regeln?
Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Bundesgesundheitsministerin Warken (CDU) deutlich gemacht hatte - etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein.
Das Gas hemmt bestimmte Botenstoffe zwischen den Nervenzellen im Gehirn, insbesondere Nervensignale, die für Schmerz, aber auch für Emotionen zuständig sind, werden ausgebremst, sagt Dr. Barbara Schneider, Chefärztin der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen an der LVR-Klinik Köln. Der Rausch wird als mild, angenehm und wohlig empfunden. Auch Wärme- und Glücksgefühle werden ausgelöst. Man fühlt sich kurzzeitig entspannt und entwickelt ein Gefühl von Gelassenheit. Nach wenigen Minuten ist das Gas abgebaut und der Rausch vorbei.
Die Bundesärztekammer fordert nun, es müsse ausreichende Kontrollen geben, Verstöße sollten entsprechend geahndet werden.
Diese Nachricht wurde am 12.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
