
Das teilte das Innenministerium in Hannover mit und verwies auf ein laufendes Gerichtsverfahren. Die AfD werde bis zu einem Urteil statttdessen wieder lediglich als Verdachtsobjekt beobachtet. Mitte Februar hatte der Verfassungsschutz in Niedersachsen den Landesverband der AfD zum sogenannten "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft. Die Partei klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Hannover.
Diese Nachricht wurde am 10.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





