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Landtagswahl in Sachsen
Weitere AfD-Listenplätze vorläufig zugelassen

Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Nach einer vorläufigen Entscheidung darf die Partei am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten antreten. Am 16. August soll abschließend geurteilt werden.

Von Bastian Brandau | 26.07.2019
Jörg Urban ist Spitzenkandidat der AfD in Sachsen
Der Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Sachsen Jörg Urban (dpa-Bildfunk / Sebastian Kahnert)
Wie genau haben sich die Richter in Leipzig geäußert?
Nochmal die Zahlen: Die AfD hatte 61 Listenplätze gewählt, der Landeswahlausschuss nur die Plätze 1-18 anerkannt. Gestern hat der sächsische Verfassungsgerichtshof in einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass auch die Listenplätze 19-30 vorläufig zugelassen werden. Die Präsidentin Birgit Munz hat das so begründet:
Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Plätz ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Die möglichen Nachteile der Nichtzulassung für die Wahlen zum siebten sächsischen Landtag sind insoweit gewichtiger als die der Zulassung.
Es ging ja um die Frage, ob die AfD die Liste an einer oder zwei Veranstaltungen aufgestellt hatte. Da hat das Gericht gestern gesagt: Auch wenn es an zwei Wochenenden war, war es doch wohl eine Veranstaltung. Und deshalb lassen wir die vorläufig zu, damit wir nicht riskieren, die ganze Wahl ungültig zu machen.
Nicht zugelassen heute hat das Gericht die Listenplätze 31-61, für die hatte die AfD nachträglich das Verfahren geändert, das sehen die Richter skeptisch und werden bis zum 16. August eine Entscheidung dazu treffen und sich dann auch endgültig dazu äußern, wie es um die Plätze 19-30 steht.
Kommt der Richterspruch überraschend?
Ja, vor allem weil hier in Sachsen mit einer Grundlage beim Umgang mit der Wahlprüfung gebrochen wurde: Nämlich dass diese erst nach der Wahl durchgeführt werden kann. Hier sagt jetzt der Verfassungsgerichtshof: In diesem Fall sind die Folgen absehbar so groß, wir halten einen Teil des Beschlusses für sehr wahrscheinlich rechtswidrig, dass wir da vorher reingehen. Es ist mehr als ein Fingerzeig dahingehend, dass der Landtag dieses Wahlgesetz mal überarbeiten müsste. Nicht nur um die Einspruchsmöglichkeiten, sondern auch zu klären, was genau unter einer Veranstaltung zu verstehen ist.
Ist das ein politischer Erfolg für die AfD, den sie für sich beanspruchen kann?
Da ist die AfD selber nicht mal so sicher, wie das ist. Es gab Applaus bei der Verkündung. Da hat dann auch die Präsidentin das gerügt und der Landeschef Jörg Urban der AfD hat sich dahingehend geäußert, dass er sich über dieses Urteil freue, aber mit der Zulassung der 30 Listenplätze sei man nicht absolut zufrieden. Man sei der Meinung, man habe gar keine Fehler gemacht und hoffe, dass auch im Hauptsacheverfahren alle 61 Plätze noch zugelassen würden. Aber man habe erstmal die große Gefahr gebannt, dass man am Ende ein Parlament habe, was den Wählerwillen nicht abbilde und das dann wahrscheinlich in die Neuwahlen müsste.
Und das zumindest sahen Vertreter vor Ort von Linken, SPD und Grünen ähnlich, nämlich die Erleichterung darüber, dass jetzt ein Landtag gewählt wird, dem nicht von Beginn an eine Neuwahl droht. Darüber ist man sich immerhin einig, auch wenn andere Parteien ja weiterhin auf die Fehler bei der AfD hingewiesen haben, die eben bisher zum Ausschluss der Plätze 31-61 geführt haben.
Bleibt noch der Blick auf den Landeswahlausschuss: Auch Wahlleiterin Carolin Schreck zeigte sich zufrieden über das Urteil, das man jetzt umsetzen werde. Auch wenn es wohl bedeutet, dass das Vorgehen des Wahlprüfungsausschuss eben nur in Teilen richtig war.