Schon bisher werden in Deutschland Testamente und Erbverträge registriert. Das Ganze läuft bisher allerdings nicht elektronisch, sondern noch wie zu Kaisers Zeiten mit kleinen, gelben Karteikarten. Diese werden im für den jeweiligen Geburtsort zuständigen Standesamt aufbewahrt werden, erklärt Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.
"Es gibt cica 5000 Geburtstandesämter in Deutschland, die circa 18 Millionen solcher Karteikarten haben, im Moment. Immer wenn jemand verstirbt, wird das Geburtsstandesamt informiert. Das schaut auf die gelbe Karteikarte und informiert die Verwahrstelle der Urkunde."
Das ist in der Regel der Notar oder das Amtsgericht, bei dem das Testament hinterlegt ist. Bekommen sie die Nachricht, dass der Verfasser eines Testaments verstorben ist, suchen sie das Dokument heraus – und schicken es an das zuständige Nachlassgericht, dass dann das Testament eröffnen kann.
"Das ist ein sehr schwerfälliges System, was auch häufig zu Fehlern führt, weil die Verwahrstelle, die auf der alten Karteikarte steht, möglicherweise nicht mehr aktuell ist, weil der Notar zum Beispiel nicht mehr im Amt ist."
Doch selbst, wenn alles glatt läuft, dauert das Hin- und Herschicken der Benachrichtigungen und Dokumente oft drei bis vier Monate. Mit dem neuen elektronischen Testamentsregister sollen diese Abläufe erheblich beschleunigt werden, die Testamente also schneller eröffnet und Erbscheine schneller ausgestellt werden.
Geführt wird das Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer. Es soll künftig alle Testamente erfassen, die in Deutschland bei einer öffentlichen Stelle verwahrt werden. Urkunden die bei Tante Bärbel oder Onkel Heinrich liegen, lassen sich dagegen auch zukünftig nicht registrieren. Wer selbst ein Testament verfasst hat, kann dies allerdings zum Amtsgericht bringen und gegen eine geringe Gebühr dort verwahren lassen. Das Gericht meldet das Testament dann automatisch im Register bei der Bundesnotarkammer an. Dabei wird allerdings nur übermittelt, wo genau das Dokument aufbewahrt wird – und ob es sich um ein Testament, einen Erbvertrag oder ein sonstiges Dokument handelt, erklärt Diehn.
"Es werden keinerlei Aussagen über den Inhalt gemacht. Auch insbesondere wird die Urkunde nicht zentral gespeichert."
Nur Gerichte und Notare können auf die Daten zugreifen.
"Zu Lebzeiten des Erblassers, aber auch nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung. Das heißt: Niemand muss befürchten, dass ein Dritter Kenntnis von der Tatsache der Registrierung des Letzten Willens erhält."
Bei den Nachlassgerichten sieht man das neue Testamentsregister mit gemischten Gefühlen. Denn in der Übergangszeit bringt es vor allem Mehrarbeit: Erstens für Schulungen und Einarbeitung. Außerdem laufen beide Systeme anfangs parallel. Die alten Karteikarten in den Geburtsstandesämtern sollen zwar vollständig eingescannt und in das Testamentsregister eingespeichert werden. Doch bis das abgeschlossen ist, werden noch einige Jahre vergehen. Dann jedoch sollen Nachlassverfahren tatsächlich schneller abgewickelt werden, glaubt Ute Dettin vom Nachlassgericht in Leipzig.
"Zeitgleich mit der Meldung des Sterbefalls wird auch festgestellt werden, wo gibt es bei welchen Gerichten welche Testamente, egal wie verstreut die in Deutschland sind. Und das ist für alle beteiligten eigentlich ein Vorteil."
Allerdings kommen auf die Bürger mit dem Testamentsregister auch neue Kosten zu. Zwischen 15 und 18 Euro Gebühren kostet die Registereintrag – bei Ehepartnern, die ein gemeinsames Testament aufgesetzt haben fällt sogar die doppelte Gebühr an, erklärt Dettin.
"Und von daher kann man nicht wirklich nur von einer Verbesserung sprechen. Also für den Bürger bedeutet es schon, ja, er bezahlt einmal eine Gebühr beim Gericht für die Verwahrung, und zusätzlich eben auch noch für die Registratur im zentralen Testamentsregister."
Immerhin: Wer schon ein Testament beim Amtsgericht oder einem Notar hinterlegt hat, muss die Gebühr nicht bezahlen. Wer sein Testament ändert, wird allerdings erneut zur Kasse gebeten.
"Es gibt cica 5000 Geburtstandesämter in Deutschland, die circa 18 Millionen solcher Karteikarten haben, im Moment. Immer wenn jemand verstirbt, wird das Geburtsstandesamt informiert. Das schaut auf die gelbe Karteikarte und informiert die Verwahrstelle der Urkunde."
Das ist in der Regel der Notar oder das Amtsgericht, bei dem das Testament hinterlegt ist. Bekommen sie die Nachricht, dass der Verfasser eines Testaments verstorben ist, suchen sie das Dokument heraus – und schicken es an das zuständige Nachlassgericht, dass dann das Testament eröffnen kann.
"Das ist ein sehr schwerfälliges System, was auch häufig zu Fehlern führt, weil die Verwahrstelle, die auf der alten Karteikarte steht, möglicherweise nicht mehr aktuell ist, weil der Notar zum Beispiel nicht mehr im Amt ist."
Doch selbst, wenn alles glatt läuft, dauert das Hin- und Herschicken der Benachrichtigungen und Dokumente oft drei bis vier Monate. Mit dem neuen elektronischen Testamentsregister sollen diese Abläufe erheblich beschleunigt werden, die Testamente also schneller eröffnet und Erbscheine schneller ausgestellt werden.
Geführt wird das Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer. Es soll künftig alle Testamente erfassen, die in Deutschland bei einer öffentlichen Stelle verwahrt werden. Urkunden die bei Tante Bärbel oder Onkel Heinrich liegen, lassen sich dagegen auch zukünftig nicht registrieren. Wer selbst ein Testament verfasst hat, kann dies allerdings zum Amtsgericht bringen und gegen eine geringe Gebühr dort verwahren lassen. Das Gericht meldet das Testament dann automatisch im Register bei der Bundesnotarkammer an. Dabei wird allerdings nur übermittelt, wo genau das Dokument aufbewahrt wird – und ob es sich um ein Testament, einen Erbvertrag oder ein sonstiges Dokument handelt, erklärt Diehn.
"Es werden keinerlei Aussagen über den Inhalt gemacht. Auch insbesondere wird die Urkunde nicht zentral gespeichert."
Nur Gerichte und Notare können auf die Daten zugreifen.
"Zu Lebzeiten des Erblassers, aber auch nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung. Das heißt: Niemand muss befürchten, dass ein Dritter Kenntnis von der Tatsache der Registrierung des Letzten Willens erhält."
Bei den Nachlassgerichten sieht man das neue Testamentsregister mit gemischten Gefühlen. Denn in der Übergangszeit bringt es vor allem Mehrarbeit: Erstens für Schulungen und Einarbeitung. Außerdem laufen beide Systeme anfangs parallel. Die alten Karteikarten in den Geburtsstandesämtern sollen zwar vollständig eingescannt und in das Testamentsregister eingespeichert werden. Doch bis das abgeschlossen ist, werden noch einige Jahre vergehen. Dann jedoch sollen Nachlassverfahren tatsächlich schneller abgewickelt werden, glaubt Ute Dettin vom Nachlassgericht in Leipzig.
"Zeitgleich mit der Meldung des Sterbefalls wird auch festgestellt werden, wo gibt es bei welchen Gerichten welche Testamente, egal wie verstreut die in Deutschland sind. Und das ist für alle beteiligten eigentlich ein Vorteil."
Allerdings kommen auf die Bürger mit dem Testamentsregister auch neue Kosten zu. Zwischen 15 und 18 Euro Gebühren kostet die Registereintrag – bei Ehepartnern, die ein gemeinsames Testament aufgesetzt haben fällt sogar die doppelte Gebühr an, erklärt Dettin.
"Und von daher kann man nicht wirklich nur von einer Verbesserung sprechen. Also für den Bürger bedeutet es schon, ja, er bezahlt einmal eine Gebühr beim Gericht für die Verwahrung, und zusätzlich eben auch noch für die Registratur im zentralen Testamentsregister."
Immerhin: Wer schon ein Testament beim Amtsgericht oder einem Notar hinterlegt hat, muss die Gebühr nicht bezahlen. Wer sein Testament ändert, wird allerdings erneut zur Kasse gebeten.