Donnerstag, 25. April 2024

Corona-Lockerungen
Ab 4. März wieder 25.000 Menschen in Stadien

Die Länderchefs und Bundeskanzler Olaf Scholz haben weitgehende Lockerungen der Coronamaßnahmen beschlossen. Das betrifft auch Sportgroßveranstaltungen. Ein Überblick.

Von Victoria Reith | 16.02.2022
Die Südtribüne des BVB könnte bald wieder voll besetzt werden.
Die Südtribüne des BVB könnte bald wieder voll besetzt werden. (www.imago-images.de)
Ab dem 4. März – also in gut zwei Wochen - dürfen wieder bis zu 25.000 Menschen in die Stadien. Das sehen die Beschlüsse von Bund und Ländern zu den Corona-Beschränkungen vor.
Die Sportstätten an der frischen Luft dürfen bis maximal Dreiviertel der Plätze ausgelastet werden.

Hallen: bis zu 6.000 Menschen in den Stadien

Für Hallen gilt eine Obergrenze von 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern und eine Auslastung von 60 Prozent. „Flankierend“, so heißt es, sollen medizinische Masken getragen und Hygienekonzepte erstellt werden. Einlass in die Sportstätten erhalten Genesene und Geimpfte.
Ab dem 20. März könnten die Stadien wieder ganz ausgelastet werden. Dann sollen alle tiefergreifenden Schutzmaßnahmen entfallen – allerdings vorbehaltlich der Pandemielage.
Der VfB Stuttgart darf mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt und des Landes Baden-Württemberg bereits am kommenden Wochenende 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer beim Heimspiel gegen Bochum empfangen. Auch der Freistaat Bayern hatte am Dienstag entschieden, dass dort schon in dieser Woche wieder 25.000 Menschen Sport- und Kulturveranstaltungen besuchen können.

Sport: "Lichter am Horizont"

Zuletzt waren bis zu 10.000 Fans in Stadien und bis zu 4.000 in Hallen zugelassen. Aus dem Sport hatte es laute Forderungen nach einer Ausweitung der Kapazitäten gegeben. Entsprechend zufrieden zeigt man sich jetzt: Der Geschäftsführer der Handball-Bundesliga, Frank Bohmann, sprach gegenüber dem SID von "Lichtern am Horizont", der Vorstandsvorsitzende des Fußball-Bundesligisten Mainz 05, Stefan Hofmann, wertete die Lockerungen als "großartige Nachricht".