
Unter anderem soll die ehemalige Mitarbeiterin die Ausstellung des Haftbefehls gegen Attila Hildmann zumindest indirekt auf einer rechtsgerichteten Plattform veröffentlicht haben.
Ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte heute, was das ARD-Politikmagazin "Kontraste" zuvor schon recherchiert hatte: Eine 32-jährige Frau aus Berlin, Mitarbeiterin in der IT-Abteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, soll dienstliche Informationen an die Querdenkerszene weitergegeben haben, unter anderem Informationen über Ermittlungen gegen Attila Hildmann, eine führende Figur aus dieser Szene. Gegen Hildmann läuft seit vergangenem Jahr ein Strafverfahren.
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner, erklärte vor der Presse:
"Wir müssen leider von einem ‚Maulwurf‘ in den eigenen Reihen ausgehen. Wir ermitteln gegen diesen mutmaßlichen ‚Maulwurf‘ wegen des Verdachts des Geheimnisverrats und der versuchten Strafvereitelung. Es handelt sich um eine Mitarbeiterin der Generalstaatsanwaltschaft. Hintergrund sind umfangreiche Ermittlungen gegen den Querdenker Attila Hildmann wegen verschiedener Äußerungsdelikte, Beleidigung, Volksverhetzung et cetera."
Möglicherweise hat die Mitarbeiterin auch Informationen über einen Haftbefehl gegen Hildmann wegen dieser Delikte weitergegeben. Dieser Haftbefehl wurde im Februar ausgestellt. Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft waren damals darüber verwundert, dass die Information über den Haftbefehl bereits in der Öffentlichkeit kursierte, bevor die Tatsache publik gemacht wurde.
Ehemalige Mitarbeiterin besuchte Querdenker-Demos
Das wird nun erklärlich: Die Mitarbeiterin der Generalstaatsanwaltschaft soll Attila Hildmann informiert haben. Zudem soll sie die Ausstellung des Haftbefehls indirekt auch auf einer rechtsgerichteten Internetplattform aus Hildmanns Umfeld veröffentlicht haben.
Seit Mai ermittelt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nun gegen die ehemalige Mitarbeiterin wegen Geheimnisverrats und wegen versuchter Strafvereitelung. Man sei auf sie aufmerksam geworden, nachdem sie der Polizei mehrmals bei Querdenker-Demonstrationen aufgefallen sei. Im Mai habe man ihr bereits fristlos gekündigt.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich Hildmann aufgrund der Informationen, die er aus der Generalstaatsanwaltschaft bekam, rechtzeitig vor Vollstreckung des Haftbefehls in die Türkei absetzen konnte. Das sei, so Marin Steltner, allerdings nicht zu beweisen.
"Wir können da nicht vorschnell irgendwelche Schlüsse ziehen. Wir müssen oder können davon ausgehen, dass Hildmann davon informiert worden ist, dass es einen Haftbefehl gegen ihn gibt, als er schon in der Türkei war, dass er aber nicht vorab informiert worden ist, sozusagen vor dem Haftbefehl in die Türkei geflüchtet ist. Aber das ist alles Gegenstand der Ermittlungen, da können wir noch keine abschließenden Erklärungen zu geben."
Hildmann habe sich schon im Dezember in die Türkei abgesetzt, so Steltner. Die Information über den Haftbefehl habe Hildmann erst später erhalten, als er sich schon in der Türkei aufgehalten habe.
Hildmann in der Türkei – Haftbefehl kann nicht vollstreckt werden
Der Haftbefehl kann seit Februar nicht vollstreckt werden, weil sich der rechtsextremistische Verschwörungstheoretiker nach wie vor in der Türkei aufhält. Laut Staatsanwaltschaft besitzt Hildmann neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft. Von der Türkei aus wirbt er für seinen neuen Kanal in den sozialen Medien bei "Telegram".
"Dort sehen wir uns, dort hören wir uns, dort können wir gemeinsam uns informieren über das, was hier gerade hinter dieser ganzen Ablenkung wirklich vor sich geht. Folgt mir auf meinem neuen Telegram-Kanal, und man wird Attila Hildmann nicht mundtot bekommen."
In seinen Videos aus dem türkischen Exil gibt sich Hildmann zuversichtlich. Er werde seine Anhänger weiter "aufklären", erklärt der Mann, der seine Karriere als Koch veganer Gerichte begann.