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Medien befürchten löchrigen Informantenschutz

Um Anschläge islamistischer Terroristen zu verhindern werden in Deutschland immer neue Überwachungsmaßnahmen beschlossen und auch die Anti-Terror-Datei ermöglicht es Geheimdiensten und Polizei, Daten auszutauschen. Doch was mehr Sicherheit bringen soll, kann auf der anderen Seite auch Sicherheiten zerstören. Ein Bündnis von renommierten Medienverbänden fühlt sich durch die Änderung der Strafprozessordnung bedroht.

Von Thomas Gith | 05.05.2007
    Wenn Journalisten investigativ arbeiten, wenn sie also zum Beispiel politische Missstände aufdecken wollen oder über den islamistischen Terror in Deutschland recherchieren, dann sind sie häufig auf Informanten angewiesen. Auf Informanten, die ihnen vertrauliche oder geheime Informationen weitergeben. Es ist klar, dass solche vertraulichen oder geheimen Informationen nur derjenige weitergibt, der sich geschützt fühlt, der weiß, dass er nicht entdeckt wird.

    Doch der so genannte Informantenschutz ist bereits löchrig. Denn nicht immer können Journalisten ihren Informanten garantieren, dass sie tatsächlich geschützt sind. Wenn Journalisten beispielsweise per Telefon Einzelheiten über eine Straftat erfahren, dann können die Behörden bereits jetzt im Geheimen auf diese Telefondaten zugreifen, um den dahinter stehenden Informanten ausfindig zu machen.

    Durch eine bevorstehende Änderung der Strafprozessordnung und die Änderung eines Zollgesetzes könnte dieser ohnehin schon begrenzte Informantenschutz noch weiter ausgehöhlt werden - indirekt. Das zumindest befürchtet ein Bündnis deutscher Medienverbände und Medienunternehmen, zu dem unter anderem das ZDF, die ARD, der Deutsche Journalisten Verband, der Deutsche Presserat und der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger gehört.

    Die Befürchtung macht sich an einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Zypries fest, der eine EU-Richtlinie umsetzt. Der Entwurf sieht vor, dass die Daten von Telefon- und Internetverbindungen künftig ein halbes Jahr gespeichert werden müssen - und nicht mehr nur drei Monate wie bisher. Das Bundeskainett hat diesen Gesetzentwurf bereits beschlossen. Noch vor der Sommerpause wird der Bundestag in erster Lesung abstimmen.

    Sollte es zu dem Beschluss kommen, dann ist nach Meinung der Medienvertreter folgendes Szenario denkbar: Haben Journalisten telefonischen Kontakt zu Informanten, dann können die Behörden im Rahmen einer Strafverfolgung sechs Monate auf diese Telefondaten zugreifen - zwar nicht auf die Inhalte, dafür aber auf die Dauer der Verbindung und die Rufnummern. Vorher muss ein Richter in diesem Einzelfall für die Überwachung entschieden haben.

    Und genau hier setzt die Kritik der Medienvertreter an. Ein solcher Zugriff gefährde den Informantenschutz und greife damit die Pressefreiheit an, so der Tenor. Journalisten können ihren Informanten dann nicht mehr garantieren, dass sie unentdeckt bleiben.

    Es geht also um einen Schaden an der Pressefreiheit, der ihr durch einen Zugriff auf Telekommunikationsdaten indirekt zugefügt werden könnte.

    Schon ein Zollgesetz, das der Bundestag schon am 10. Mai beschließen könnte, ist hier relevant: Der Zollfahndung soll mit dem Gesetz erlaubt werden, künftig sechs Monate auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Wird der Zollfahndung dieser Zugriff erlaubt, dann muss er nach Meinung der Medienvertreter fast zwangsläufig auch viel grundsätzlicher in der Strafprozessordnung verankert werden, über die danach erst zu entscheiden ist.

    Und kommt es zu diesen Beschlüssen - so die Befürchtung - dann setzt das genau den Prozess in Gange, an dessen Ende ein aufgeweichter Informantenschutz steht - und damit auch ein Schaden an der Pressefreiheit.