
Höhere Zuzahlung für Medikamente
Die Zuzahlung für Medikamente in der Apotheke soll steigen. Seit 22 Jahren betrug sie für Versicherte mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Künftig wird der Satz auf 7,50 bis 15 Euro angehoben und dann jährlich angepasst.
Leistungen
Homöopathische Leistungen werden gestrichen. Auch Cannabis-Blüten sollen keine Kassenleistung mehr sein. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte gesenkt werden, Härtefallregeln bleiben aber.
Gutverdiener müssen mehr zahlen
Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
Kostenlose Mitversicherung wird eingeschränkt
In der Koalition umstritten war die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Lebenspartnern. Der Kompromiss sieht nun vor, dass ein Beitrag von 2,5 Prozent für nicht berufstätige Partner eingeführt wird. Ausgenommen sind Familien mit Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit schwerwiegender Behinderung, pflegende Angehörige, Rentner, Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung.
Operationen
Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor Operationen für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.
Teilkrankschreibung soll kommen
Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.
Kosten für Bürgergeldempfänger
Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld aus dem Haushalt geben – zumindest etwas: zunächst 250 Millionen Euro für 2027, der Betrag soll dann Jahr für Jahr aufwachsen.
Ärzte und Kliniken
Bei Ärzten und Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Bei Praxen sollen mehrere Extra-Zahlungen wegfallen. Für Pharmahersteller und Apotheken sollen verstärkte Rabattregelungen kommen. Bei den Krankenkassen sollen unter anderem Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.
Abgabe auf Zucker und höhere Tabaksteuer
Neben einer Zuckerabgabe werden auch höhere Abgaben auf Alkohol- und Tabakprodukte anvisiert. Gleichzeitig will die Regierung im Zuge der Haushaltskonsolidierung den aus Steuergeld gezahlten Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in den kommenden drei Jahren jeweils um zwei Milliarden Euro senken.
Gesetzentwurf wird nun beraten
Durch die Reform sollen insgesamt 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr eingespart werden. Der Gesetzentwurf soll vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Änderungen sind im parlamentarischen Verfahren möglich.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



