Martin Zagatta: Eine junge Frau will endlich wissen, wer ihr Vater ist, und nun hat die Tochter eines anonymen Samenspenders vor dem Oberlandesgericht in Hamm sich auch das Recht erstritten, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren.
Wir sind jetzt mit Andreas Hammel verbunden, Arzt am Zentrum für Reproduktionsmedizin in Erlangen und außerdem auch Vizepräsident des Verbandes der deutschen Samenbanken. Guten Tag, Herr Hammel.
Andreas Hammel: Guten Tag.
Zagatta: Herr Hammel, wie bewerten Sie dieses Urteil jetzt? Ist das das Ende der anonymen Samenspenden?
Hammel: Ich denke, es ist ein wichtiges Zeichen, was hier vom Gericht gesetzt wurde. Es kam allerdings überhaupt nicht überraschend, da dieses Recht auf Kenntnis der genetischen Herkunft ja seit längerer Zeit auch so bekannt ist.
Dieses Urteil ist ein Sonderfall deshalb, weil das Spenderkind Sarah, was geklagt hatte, in den frühen 90er-Jahren mit Spendersamen gezeugt wurde, und zu diesem Zeitpunkt war es vollkommen normal, dass den Samenspendern Anonymität zugesichert wurde, und die Unterlagen mussten nach meiner Kenntnis auch nur zehn Jahre aufbewahrt werden. Das ist das Dilemma in diesem Fall.
Zagatta: Wie ist das heute? Hat dieses Urteil jetzt Auswirkungen auf die heutige Praxis bei Ihnen in Ihrer Klinik?
Hammel: Es ist so, dass seit Gründung unserer Samenbank in Erlangen wir alle Spender darüber informieren, dass sie nicht anonym bleiben und dass Kinder ein Recht haben, mit ihnen in persönlichen Kontakt zu kommen. Nun muss man wissen, dass für viele Spender das überhaupt kein Problem darstellt, sondern sie sogar gerne dazu bereit sind und es als selbstverständlich ansehen, hier für die von ihnen gezeugten Kinder zur Verfügung zu stehen.
Zagatta: Aber es gibt auch andere?
Hammel: Es gibt möglicherweise auch andere, aber die werden nicht in unserer Samenbank spenden, denn das ist eine Voraussetzung, dass man eine Bereitschaft hierfür mitbringt.
Zagatta: Heißt das dann auch eine Bereitschaft, für das so gezeugte Kind zu zahlen? Da sind ja dann unter Umständen auch Unterhaltszahlungen fällig.
Hammel: Das ist ein Thema, was immer wieder angesprochen wird. Es ist so, dass bisher in 100 Jahren Samenspende in Deutschland noch kein einziger Fall aktenkundig wurde, wo ein Kind, welches mittels einer Samenbank gezeugt wurde, Unterhaltsanforderungen geltend gemacht hat.
Tatsächlich unterliegt dieses Verfahren hohen juristischen Hürden, zumindest bei verschiedengeschlechtlichen Paaren, und hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich Abhilfe zu schaffen und entsprechende Regelungen zu verabschieden, die eben ausschließen, dass der Spender finanziell belastet werden kann.
Zagatta: Das wäre jetzt auch eine Folge? Sie sagen, es gibt in 100 Jahren noch keinen Fall, wo ein Kind das eingeklagt hat. Klagen das unter Umständen dann die Mütter ein, die Frauen, oder auch das nicht?
Hammel: Die Mütter haben das bisher auch nicht eingeklagt, und das ist auch gar nicht das Anliegen. Man muss immer bedenken, dass die Paare sehr froh und glücklich sind, dass sie auf diesem Weg die Möglichkeit haben, eine Familie zu gründen, und auch dem Spender gegenüber dankbar sind. Das ist einfach nicht die Realität, dass hier angestrebt wird, finanzielle Forderungen durchzusetzen.
Zagatta: Aber theoretisch wäre das möglich. Jeder, der zu Ihnen kommt und eine Samenspende abgibt, der riskiert das theoretisch im Moment noch.
Hammel: Der riskiert es theoretisch, wird aber darüber aufgeklärt. Und man muss noch einmal sagen: Im ersten Verfahren müsste das Kind von sich aus die Vaterschaft des Mannes anfechten, der es aufgezogen hat, der sein Vater ist. Der Samenspender ist ja der Erzeuger. Im zweiten Gerichtsverfahren müsste ein deutsches Gericht entscheiden, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht für das Kind, den Vater auszuwählen, und das ist ein aus meiner Sicht krasser Ungleichsatz, denn adoptierte Kinder …
Zagatta: Herr Hammel, da scheint, uns die Leitung dahinzuschwinden. Dann verzichte ich jetzt auf die letzte Frage, Sie haben sie ja im Prinzip auch schon beantwortet. Sie erwarten dann offenbar keine großen Auswirkungen in der Praxis der Reproduktionsmedizin, wenn wir das noch mal so zusammenfassen dürfen, was Sie uns da gesagt haben.
Falls Sie mich noch hören, ganz herzlichen Dank für das Gespräch. Das war Andreas Hammel, Arzt am Zentrum für Reproduktionsmedizin in Erlangen und auch Vizepräsident des Verbandes der deutschen Samenbanken.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Wir sind jetzt mit Andreas Hammel verbunden, Arzt am Zentrum für Reproduktionsmedizin in Erlangen und außerdem auch Vizepräsident des Verbandes der deutschen Samenbanken. Guten Tag, Herr Hammel.
Andreas Hammel: Guten Tag.
Zagatta: Herr Hammel, wie bewerten Sie dieses Urteil jetzt? Ist das das Ende der anonymen Samenspenden?
Hammel: Ich denke, es ist ein wichtiges Zeichen, was hier vom Gericht gesetzt wurde. Es kam allerdings überhaupt nicht überraschend, da dieses Recht auf Kenntnis der genetischen Herkunft ja seit längerer Zeit auch so bekannt ist.
Dieses Urteil ist ein Sonderfall deshalb, weil das Spenderkind Sarah, was geklagt hatte, in den frühen 90er-Jahren mit Spendersamen gezeugt wurde, und zu diesem Zeitpunkt war es vollkommen normal, dass den Samenspendern Anonymität zugesichert wurde, und die Unterlagen mussten nach meiner Kenntnis auch nur zehn Jahre aufbewahrt werden. Das ist das Dilemma in diesem Fall.
Zagatta: Wie ist das heute? Hat dieses Urteil jetzt Auswirkungen auf die heutige Praxis bei Ihnen in Ihrer Klinik?
Hammel: Es ist so, dass seit Gründung unserer Samenbank in Erlangen wir alle Spender darüber informieren, dass sie nicht anonym bleiben und dass Kinder ein Recht haben, mit ihnen in persönlichen Kontakt zu kommen. Nun muss man wissen, dass für viele Spender das überhaupt kein Problem darstellt, sondern sie sogar gerne dazu bereit sind und es als selbstverständlich ansehen, hier für die von ihnen gezeugten Kinder zur Verfügung zu stehen.
Zagatta: Aber es gibt auch andere?
Hammel: Es gibt möglicherweise auch andere, aber die werden nicht in unserer Samenbank spenden, denn das ist eine Voraussetzung, dass man eine Bereitschaft hierfür mitbringt.
Zagatta: Heißt das dann auch eine Bereitschaft, für das so gezeugte Kind zu zahlen? Da sind ja dann unter Umständen auch Unterhaltszahlungen fällig.
Hammel: Das ist ein Thema, was immer wieder angesprochen wird. Es ist so, dass bisher in 100 Jahren Samenspende in Deutschland noch kein einziger Fall aktenkundig wurde, wo ein Kind, welches mittels einer Samenbank gezeugt wurde, Unterhaltsanforderungen geltend gemacht hat.
Tatsächlich unterliegt dieses Verfahren hohen juristischen Hürden, zumindest bei verschiedengeschlechtlichen Paaren, und hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich Abhilfe zu schaffen und entsprechende Regelungen zu verabschieden, die eben ausschließen, dass der Spender finanziell belastet werden kann.
Zagatta: Das wäre jetzt auch eine Folge? Sie sagen, es gibt in 100 Jahren noch keinen Fall, wo ein Kind das eingeklagt hat. Klagen das unter Umständen dann die Mütter ein, die Frauen, oder auch das nicht?
Hammel: Die Mütter haben das bisher auch nicht eingeklagt, und das ist auch gar nicht das Anliegen. Man muss immer bedenken, dass die Paare sehr froh und glücklich sind, dass sie auf diesem Weg die Möglichkeit haben, eine Familie zu gründen, und auch dem Spender gegenüber dankbar sind. Das ist einfach nicht die Realität, dass hier angestrebt wird, finanzielle Forderungen durchzusetzen.
Zagatta: Aber theoretisch wäre das möglich. Jeder, der zu Ihnen kommt und eine Samenspende abgibt, der riskiert das theoretisch im Moment noch.
Hammel: Der riskiert es theoretisch, wird aber darüber aufgeklärt. Und man muss noch einmal sagen: Im ersten Verfahren müsste das Kind von sich aus die Vaterschaft des Mannes anfechten, der es aufgezogen hat, der sein Vater ist. Der Samenspender ist ja der Erzeuger. Im zweiten Gerichtsverfahren müsste ein deutsches Gericht entscheiden, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht für das Kind, den Vater auszuwählen, und das ist ein aus meiner Sicht krasser Ungleichsatz, denn adoptierte Kinder …
Zagatta: Herr Hammel, da scheint, uns die Leitung dahinzuschwinden. Dann verzichte ich jetzt auf die letzte Frage, Sie haben sie ja im Prinzip auch schon beantwortet. Sie erwarten dann offenbar keine großen Auswirkungen in der Praxis der Reproduktionsmedizin, wenn wir das noch mal so zusammenfassen dürfen, was Sie uns da gesagt haben.
Falls Sie mich noch hören, ganz herzlichen Dank für das Gespräch. Das war Andreas Hammel, Arzt am Zentrum für Reproduktionsmedizin in Erlangen und auch Vizepräsident des Verbandes der deutschen Samenbanken.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.