
Mehr als 2500 Menschen seien auf dem Weg über das Mittelmeer ums Leben gekommen oder als vermisst gemeldet worden. Dies entspreche einem Anstieg von fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Überfahrt sei nicht das einzige Risiko: Auch der Landweg nach Libyen sei extrem gefährlich.
Der starke Anstieg der Migrationszahlen hatte zuletzt wieder zu Spannungen innerhalb der EU geführt. Gestern verständigten sich die Mitgliedsstaaten im Grundsatz auf eine Asyl-Krisenverordnung, auch mit der Zustimmung Deutschlands. Sie sieht vor, dass die Menschen länger in Lagern festgehalten werden können, wenn es einen besonders starken Anstieg der Flüchtlingszahlen gibt.
Faeser setzt Änderungen durch
Bei den Verhandlungen hatte Bundesinnenministerin Faeser einige Änderungen durchsetzen können. So sollen beispielsweise die Verfahren von Kindern und deren Familien an den Außengrenzen priorisiert behandelt werden. Faeser betonte, es müsse zudem eine lückenlose Registrierung an den Grenzen sichergestellt werden.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Haßelmann, verwies darauf, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. Es gebe weiterhin inhaltliche Differenzen, insbesondere mit Italien, sagte sie im Deutschlandfunk. Die Gespräche brauchten Zeit.
In den nächsten Tagen soll der Beschluss der Mitgliedsländer folgen, anschließend müssen die die Mitgliedsländer noch mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission einigen. Der Brüssel-Korrespondent des Deutschlandfunks, Remme, sprach von einem klaren politischen Signal. Die Voraussetzungen, dass die Asylreform kommt, seien nun erheblich gestiegen.
Sonderregeln für Flüchtlinge aus der Ukraine
Die EU-Innenminister verlängerten gestern in Brüssel außerdem die Sonderregeln für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sie können demnach mindestens bis März 2025 problemlos in der EU bleiben. Spanien, das derzeit den EU-Ratsvorsitz inne hat, erklärte, damit hätten die mehr als vier Millionen Menschen aus der Ukraine in der EU weiterhin einen sicheren Hafen. Die Einigung muss noch formell bestätigt werden.
Die EU hatte die Sonderregeln kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs aktiviert. Diese besagen unter anderem, dass die Flüchtlinge kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft und auf eine Arbeitserlaubnis.
Weiterführende Informationen
In unserem Newsblog zum Krieg in der Ukraine finden Sie einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
Diese Nachricht wurde am 29.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.